Ich habe ein ähnliches Problem.
Ich bin deutscher und wir haben am 26.11.2010 in China (Liuzhou) geheiratet. Sie hat einen 16j Sohn (geb 28.03.1995). Wir sind gerade dabei eine
FZF zu machen. Sie war auf dem Konsulat um wegen einer
FZF vorzusprechen. Sie würde nach Nachweiss von
A1 keine Probleme haben aber jetzt haben wir für den Sohn eine Ablehnung erhalten
Betr.:Ihr Antrag vom 16.06.2011 auf Erteilung eines Visums
Sehr geehrter Herr
XXX
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das Generalkonsulat bedauert Ihnen mitteilen zu müssen,dass Ihrem Antrag auf Erteilung dines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann.
Aufgrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend,wird die Ablehnung grundsätzlich nicht mit einer Begründung versehen.
77 Abs.2 des deutschen Aufenthaltsgesetz lautet:
„Die Versagung und Beschränkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedürfen keiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung eines Visums an der Grenze bedarf auch nicht der Schriftform.“
Aufgrund der besonderen Schutzwirkungen des Artikels 6 Grundgesetz werden Ihnen jedoch nachfolgend die wesentlichen tragenden Gründe für die Ablehung mitgeteilt:
Die Voraussetzungen zum Familiennachzug liegen nicht vor.Ihre Mutter hat kein Visum als Bezugsperson,auch hat Ihre Mutter nicht die alleinige elterliche Sorge.Zudem sprechen Sie Kein Deutsch im Rahmen von C1.Weitere Voraussetzungen wurden nicht geprüft wie zB der Lebensunterhalt.Eine besondere Härte liegt erkennbar nicht vor.
Ihren Reisepass erhalten Sie Beiliegend zurück.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Ich lese das so, dass er also den C1 braucht.
Wie soll er ein C1 haben lach das schaffe ja kaum ich (bin Schwabe)?!
Der Vater hat eine notariel beglaubigte Erklärung abgegeben,das Weijan (Sohn) mit Wei und mir in Deutschland leben soll und er keine Ansprüche stellt.
Meine Frau und auch ich sind jetzt total verzweifelt und Sie will nicht nach Deutschland kommen solange er kein Visa bekommt.
Sie will jetzt nicht mal mehr für sich ein Vsa beantragen da Sie ihn dann ja verlassen sollte und das nicht will.
Meine Fragen sind?
Was müssen wir machen das er auch mit nach Deutschland kann?
Reicht es wenn Sie das Visa bekommt und mit diesem plus die anderen Unterlagen,dann sein Visa zu beantragen und eben solange in China bleibt bis das durch ist?
Muss er wirklich C1 haben?
Wäre es sinnvoll ihn zu adoptieren? Was ja nicht einfach ist,aber dann doch es einfacher wäre ihn nach D zu bringen
schweitzers Änderung: Klarnamen habe ich - wohl auch in Deinem Interesse - unkenntlich gemacht.