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ehepapiere registrieren unionsbürgerin (Gelesen: 7.758 mal)
Themen Beschreibung: von hü nach hott und immer noch kein ende in sicht
lichtengel
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Antwort #15 - 06.08.2011 um 23:31:01
 
Doch, ich habe die Freizügigkeitsbescheinigung mitgeschickt.
Es geht jetzt hier nur um das Schengenvisum, weil wir ja wissen, dass die Registrierung zuerst in Holland gemacht werden muss.
Aber ich hoffe doch, dass die von der Botschaft die Heiratsurkunde nicht all zu lange prüfen werden, weil ich die eben auch noch für die Registrierung brauche.
Wie schon gesagt, kann er erst das Einreisevisum beantragen, sobald wir die besagte Kopie der internationalen Heiratsurkunde aus Den Haag bei der Ausländerbehörde vorlegen können, weil er sonst hier nicht arbeiten kann und darf und dem Staat wollen wir auch nicht auf der Tasche liegen. Das Meldeamt will ihn auch noch nicht haben, solange die Urkunde noch nicht amtlich beglaubigt übersetzt ist, also wäre auch da das internationale Exemplar dienlich.
Ich finde das alles so kompliziert. Durchgedreht
Sollte jemand wissen, wie er sofort hier her kommen kann und bleiben, sollte er/sie sich melden und es mir genau erklären. hä?
öhm nix weiß
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grisu1000
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Antwort #16 - 06.08.2011 um 23:50:54
 
lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:
weil wir ja wissen, dass die Registrierung zuerst in Holland gemacht werden muss.

Nein, muss sie nicht. Zum dritten Male, deine Ehe ist in Deutschland gültig. Es genügt die kenianische Eheurkunde. Eine holländische Urkunde würde vieles erleichtern, ist aber keine Voraussetzung

Warum hast du dir nicht merherere Urkunden anfertigen lassen? Eine davon hätte ich von der niederländischen Botschaft legalisieren lassen und direkt zur Registrierung gesendet.

lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:
Wie schon gesagt, kann er erst das Einreisevisum beantragen, sobald wir die besagte Kopie der internationalen Heiratsurkunde aus Den Haag bei der Ausländerbehörde vorlegen können, weil er sonst hier nicht arbeiten kann 


Das ist Quatsch, die ABH kann ebenso wie andere Behörden die Urkunde durch die AV in Kenia überprüfen lassen. Außerdem ist die ABH an einem Einreisevisa gar nicht beteiligt. Du unterliegst der EU-Freizügigkeit, damit gilt das AufenthG nicht, sondern das FreizügG/EU.

Dein Mann kann nach Einreise, auch mit Schengen Visa hierbleiben und eine Aufenthaltskarte beantragen. Arbeiten kann er sofort nach Einreise.

lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:
Das Meldeamt will ihn auch noch nicht haben, solange die Urkunde noch nicht amtlich beglaubigt übersetzt ist, also wäre auch da das internationale Exemplar dienlich.


Du solltest die kenianische Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Das dauert eine Woche. Das hat das Meldeamt und die übrigen Behörden zu akzeptieren.


Sozialleistungen kann ein Thema sein, muss es aber nicht, da du Arbeitnehmer in Deutschland bist. Interessanter wäre zu wissen ob du bereits über fünf Jahre hier bist und damit ein Daueraufenthaltsrecht genießt.



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sigi-n
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Antwort #17 - 07.08.2011 um 00:24:37
 
grisu1000 schrieb am 06.08.2011 um 23:50:54:
die AV in Kenia 



Toller Rat
Die TS braucht schon für ein paar Kopien das Jobcenter, wie soll sie also eine Überprüfung durch die AV finanzieren?
Gem. eigenen Aussagen hat die TS nichts was Sie als Ehefrau ausweisst. Keinen Pass mit richtigem Namen oder eine Reg. der Ehe in Den Haag
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grisu1000
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Antwort #18 - 07.08.2011 um 12:38:56
 
sigi-n schrieb am 07.08.2011 um 00:24:37:
Die TS braucht schon für ein paar Kopien das Jobcenter, wie soll sie also eine Überprüfung durch die AV finanzieren?
Gem. eigenen Aussagen hat die TS nichts was Sie als Ehefrau ausweisst. Keinen Pass mit richtigem Namen oder eine Reg. der Ehe in Den Haag 


Erst mal muss die Behörde auf eine Überprüfung bestehen. Das liegt im Ermessen der Behörde. Dann stellt sich die Frage der Kosten. Hier könnte dann durchaus das Jobcenter ins Spiel kommen.

Die Frau hat eine kenianische  Eheurkunden, und damit ist sie nach deutchen Recht verheiratet (Internationales Privatrecht).

Natürlich wäre es wünschenswert sie hätte eine Registrierung in den NL. Das ist aber kein Grund, dass sie von Behörden abgewiesen wird oder ihrem Mann die abgeleitete EU-Freizügigkeit verwehrt wird.
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lichtengel
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Antwort #19 - 07.08.2011 um 19:36:49
 
grisu1000 schrieb am 06.08.2011 um 23:50:54:
Warum hast du dir nicht merherere Urkunden anfertigen lassen? Eine davon hätte ich von der niederländischen Botschaft legalisieren lassen und direkt zur Registrierung gesendet.


Haben wir, ich habe das Original und eine gelbe Kopie, mein Mann hat die vom auswärtigen Amt  beglaubigte und von der niederländischen Botschaft in Nairobi legalisierte Kopie, die er auch mitgeschickt hat für das Visum.

Uns geht es darum, dass, sollte er hier einreisen, er sofort arbeiten kann und nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft wird, wobei ich sogar noch abwarten muss, ob wir dann noch in dieser Situation sein werden, da meine älteste Tochter bald nach Holland geht als Aupair. Wenn er zuerst seinen letzten Verdienst aus Jersey einbringen kann und anschließend den durch den hiesigen Job, dann wären wir aus dieser Falle wenigstens raus. Arbeitgeber erwarten aber eine Arbeitserlaubnis, sonst bekommen die vom Jobcenter Ärger, weil die Jobs zuerst Deutschen angeboten werden müssen.
Liest bitte auch mal mein vorheriges Thema durch. Zwinkernd
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grisu1000
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Antwort #20 - 07.08.2011 um 19:53:06
 
lichtengel schrieb am 07.08.2011 um 19:36:49:
Arbeitgeber erwarten aber eine Arbeitserlaubnis, sonst bekommen die vom Jobcenter Ärger, weil die Jobs zuerst Deutschen angeboten werden müssen.


Dein Mann kann unmittelbar nach Einreise arbeiten. Er braucht keine Arbeitgenehmigung und bei Arbeitsuche keine Vorrangprüfung durch die Bundesanstalt für Arbeit.

Dem Arbeitgeber und dem Jobcenter muss erstmal eine Kopie deines Passes, Freizügigkeitsbescheinigung + Eheurkunde als Nachweis reichen.

Wenn dein Mann eine Aufenthaltskarte beantragt und alle notwendigen Angaben gemacht hat, bekommt er hierüber eine Bescheinigung, die kann er dann auch beim Arbeitgeber abgeben. Nach spätestens 6 Monaten bekommt er eine Aufenthaltskarte. Seine Rechte hat er aber unmittelbar nach Einreise. Die Bescheinigungen haben lediglich deklaratorischen Charakter.
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lichtengel
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Antwort #21 - 11.08.2011 um 00:03:54
 
Er hat sein Visum bekommen! Jetzt kann er mich schon mal besuchen, sobald er frei bekommen kann.
Polepole, damit wir nichts übereilt machen und nachher noch draufzahlen müssen. Aber das Gefühl der Erleichterung ist doch befreiend 22
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