lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:weil wir ja wissen, dass die Registrierung zuerst in Holland gemacht werden muss.
Nein, muss sie nicht. Zum dritten Male, deine Ehe ist in Deutschland gültig. Es genügt die kenianische Eheurkunde. Eine holländische Urkunde würde vieles erleichtern, ist aber keine Voraussetzung
Warum hast du dir nicht merherere Urkunden anfertigen lassen? Eine davon hätte ich von der niederländischen Botschaft legalisieren lassen und direkt zur Registrierung gesendet.
lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:Wie schon gesagt, kann er erst das Einreisevisum beantragen, sobald wir die besagte Kopie der internationalen Heiratsurkunde aus Den Haag bei der Ausländerbehörde vorlegen können, weil er sonst hier nicht arbeiten kann
Das ist Quatsch, die
ABH kann ebenso wie andere Behörden die Urkunde durch die
AV in Kenia überprüfen lassen. Außerdem ist die
ABH an einem Einreisevisa gar nicht beteiligt. Du unterliegst der EU-Freizügigkeit, damit gilt das
AufenthG nicht, sondern das FreizügG/EU.
Dein Mann kann nach Einreise, auch mit Schengen Visa hierbleiben und eine Aufenthaltskarte beantragen. Arbeiten kann er sofort nach Einreise.
lichtengel schrieb am 06.08.2011 um 23:31:01:Das Meldeamt will ihn auch noch nicht haben, solange die Urkunde noch nicht amtlich beglaubigt übersetzt ist, also wäre auch da das internationale Exemplar dienlich.
Du solltest die kenianische Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Das dauert eine Woche. Das hat das Meldeamt und die übrigen Behörden zu akzeptieren.
Sozialleistungen kann ein Thema sein, muss es aber nicht, da du Arbeitnehmer in Deutschland bist. Interessanter wäre zu wissen ob du bereits über fünf Jahre hier bist und damit ein Daueraufenthaltsrecht genießt.