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Eheschließung ausland namensänderung (Gelesen: 5.008 mal)
morleblau
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18.06.2011 um 10:34:40
 
Hallo


ich habe mit dem standesamt von hier mal gesprochen die wollen das so haben :
Nach der eheschließung hin kommen dann wird die heiratsurkunden nach kosovo zur überprüfung geschickt das kostet 200 euro und dauert 6 monate wenn das dann wieder da ist kann ich erst mein familiennamen ändern lassen ist das nromal ?
ich dachte immer das muss man nicht regestrieren lassen zwingend ?!
Aber das ist dann doch schon nachbeurkundung was die machen wollen da oder? kann mir mal jemand helfen bitte da?
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Antwort #1 - 18.06.2011 um 12:49:34
 
Wo habt Ihr geheiratet?
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Antwort #2 - 18.06.2011 um 15:10:31
 
Hallo,

das hat zwar mehr mit Personenstandsrecht zu tun ... der Grund für die Urkundenüberprüfung könnte sein, dass ein gültiger Nachweis über die Eheschließung im Kosovo vorgelegt werden muss, also die Heiratsurkunde.

Normalerweise wird eine ausländische Urkunde in Deutschland anerkannt, wenn die Urkunde legalisiert wurde bzw. als Ersatz eine Apostille an die Urkunde angebracht wurde. Im Kosovo gibt es weder die Legalisierung und auch keine Apostille.

Mit der (überprüften) Heiratsurkunde (wahrscheinlich auch mit Übersetzung) kann dann eine Namensänderung nach § 1355 BGB.

Viel Erfolg,

Blaise
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Antwort #3 - 18.06.2011 um 15:31:40
 
Also im Kosovo und Apostillen gibt es habe sie ja auch auf die geburtsurkunden drauf gehabt die ich hier vorlegen muste wegen des ehefähigkeitszeugnis sonst hät ich die ja nicht bekommen aber selbst da hat die gute frau eine überprüfung gemacht.

Aber was sie ja machen will ist ja am ende eine nachbeurkundung der heirat mir geht es ja darum um das meldeamt und was muss dann drauf stehn wenn er das visum beantrag zum ehegatten zum alten namen oder zum neuen namen ( was mich angeht angeaben zur ehefrau)?!
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Antwort #4 - 18.06.2011 um 22:21:04
 
Hallo,

morleblau schrieb am 18.06.2011 um 15:31:40:
Also im Kosovo und Apostillen gibt es habe sie ja auch auf die geburtsurkunden drauf gehabt die ich hier vorlegen muste wegen des ehefähigkeitszeugnis sonst hät ich die ja nicht bekommen aber selbst da hat die gute frau eine überprüfung gemacht.

Ich weiß nicht, was auf deinen Urkunden war. Eine Apostille war es nicht, weil der Kosovo nicht zu den Apostille-Staaten gehört.

Zitat:
Aber was sie ja machen will ist ja am ende eine nachbeurkundung der heirat mir geht es ja darum um das meldeamt und was muss dann drauf stehn wenn er das visum beantrag zum ehegatten zum alten namen oder zum neuen namen ( was mich angeht angeaben zur ehefrau)?!

Da verstehe ich jetzt nicht, was Du sagen willst ...
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Antwort #5 - 19.06.2011 um 18:22:44
 
ich möchte meine Ehe hier anmelden auf den meldeamt... wegen namensänderung... eine ausländische ehe wird doch hier anerkannt wenn die urkundeinternational ist oder sehe ich das falsch etwa...

Die frau auf dem standesamt will aber die urkunde zur überprüung schicken ..und apostillen tut die unmik aber wenn du sagst das sie nicht dazu gehören bin ich selber gerade wirre im kopf....
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Antwort #6 - 19.06.2011 um 22:08:34
 
Hallo,

deine Beiträge sind schwer zu verstehen ... ich versuche es mal.

morleblau schrieb am 19.06.2011 um 18:22:44:
ich möchte meine Ehe hier anmelden auf den meldeamt... wegen namensänderung...

Du bist nicht deutsche Staatsangehörige und hast im Kosovo geheiratet und dort einen Ehenamen angenommen?

Zitat:
eine ausländische ehe wird doch hier anerkannt wenn die urkundeinternational ist

Eine ausländische Eheschließung ist in Deutschland wirksam, wenn eine entsprechende Urkunde vorgelegt wird. In der Regel müssen die Urkunden einen "Echtheitsvermerk" haben, das ist z.B. die Legalisierung oder eine Apostille.

Eine Urkunde aus dem Kosovo, ist per se kein ausreichender Nachweis, auch wenn sie "international" ist.

Zitat:
Die frau auf dem standesamt will aber die urkunde zur überprüung schicken

Weil im Kosovo keine Legalisierung oder Apostille gibt, ist das die einzige Möglichkeit, die Echtheit der Urkunde zu bestätigen.

Zitat:
..und apostillen tut die unmik

Nein, das tut die unmik nicht! Nie und nimmer. Früher gab es Stempel der Zivilverwaltung Bestätigungen auf Urkunden. Das war aber keine Apostille. Mittlerweile dürfte die UNMIK aber nicht mehr für die Verwaltung zuständig sein...
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Antwort #7 - 19.06.2011 um 22:15:46
 
morleblau schrieb am 19.06.2011 um 18:22:44:
eine ausländische ehe wird doch hier anerkannt wenn die urkundeinternational ist oder sehe ich das falsch etwa...

hier z.B. die Anforderungen von den OLG in Bayern, siehe Punkt D
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...
... damit werden die Urkunden aus dem Kosovo nicht so ohne weiteres (also ohne Überprüfung) anerkannt.

siehe aber auch
http://www.ris.at/company/standesbeamte/download/UNMIK_Arbeitshinweise_fuer_deut...
ist sehr alt, keine Ahnung, ob das noch gilt.


frage doch mal selber bei der UNMIK an.

edit:
UNMIK apostilliert nicht, siehe hier:
http://www.standesbeamte-hessen.de/alt/aktuelles/unmik_apostille.htm
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Antwort #8 - 19.06.2011 um 22:46:22
 
Ja ja bin Deutsche aber auch durcheinander also werdei ch wohl dann den s... mit machen müssen und die 200 euro hin geben müssen wegen der überprüung habe aber auch mal auf der botschaft nach geschaut auf der seite da steht drine das wirklich nur im zweifel und notfällen ect die überprüfung gemacht werden soll... naja werd dei hier mal auf dem standesamt drauf hin weisen deswegen....
So und das dauert ja dann 6 monate so wie es lesbar ist uf der seite von der botschaft da frage ich mich aber dann auch was mein ehemann wenn er die anträge für das visum angibt für den Punkt: (ehegatten) (vor und zuname ) rein schreiben soll alter familien name oder neuer familien name was mich dann angeht  unentschlossen

Und sorry noch mal enn ich mich so unverständlich ausdrücke  Smiley
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Antwort #9 - 19.06.2011 um 23:23:18
 
morleblau schrieb am 19.06.2011 um 22:46:22:
habe aber auch mal auf der botschaft nach geschaut auf der seite da steht drine das wirklich nur im zweifel und notfällen ect die überprüfung gemacht werden soll... naja werd dei hier mal auf dem standesamt drauf hin weisen deswegen.... 

Das steht so nicht auf der Seite der Botschaft. Auf dem Merkblatt steht:
Zitat:
Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, bei dem die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
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Antwort #10 - 19.06.2011 um 23:25:52
 
ne ne da gibt es noch ein artikel drin warte ich such es mal raus

Prüfung von Personenstandsurkunden der Republik Kosovo im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe

Seit dem 01.07.2010 bietet die Deutsche Botschaft für deutsche Behörden und Gerichte die Möglichkeit an, in Personenstandsurkunden der Republik Kosovo bescheinigte Sachverhalte gutachtlich zu prüfen.
Auf Grund der derzeit begrenzten Kapazitäten wrid gebeten, das Verfahren nur in wirklichen Zweifelsfällen zu nutzen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.
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Antwort #11 - 19.06.2011 um 23:38:08
 
Oh, entschuldige. Das habe ich zuerst gar nicht gesehen. Letztendlich müssen dann die Mitarbeiter der Behörden vor Ort entscheiden, ob eine Prüfung notwendig ist oder nicht...
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Antwort #12 - 19.06.2011 um 23:49:37
 
Ja und natürlich machen die das auch gewissen haft weil sie ja ihren job richtig machen wollen ... aber sind wir doch mal ehrlich da bezhalt man schon 200 euro für die üperprüfung der urkunden was von mann ist damit ich mein ehefähigkeitszeugnis bekomme und dann muss man wieder 200 euro bezahlen damit die heiratsurkunde überprüft wird ist das nicht dann schon schikane oder?!

Ich hab mal das oberlandesgericht angeschrieben und nach gefragt da ja schon mal so eine überprüfung stadt fand .. mal schauen was raus kommt danke noch mal .....
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