Willkommen bei uns, und gleich ein Geschenk:
Einen eigenen thread mit eigenem Betreff. Das ist hier usus und jedem, der
sein Thema, im Zweifel auch Detailfragen betreffend, behandelt wissen will, unbedingt gegönnt und anzuraten.
Zu Deiner Frage:
Im Grunde muss deine Freundin ein ganz normales Visaverfahren "zum Zwecke der Eheschließung (hier: Verpartnerung) und anschließender Führung der ehelichen/partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft in Deutschland" durchlaufen. Dafür ist der Nachweis von Kenntnissen der Stufe
A1 - deutsch erforderlich. - Außerdem muss durch Dich, die Du (noch) Türkin bist (richtig?) ausreichender Wohnraum und die hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts für Dich und Deine Freundin/Partnerin nachgewiesen werden. Solltest Du Deutsche sein entfällt in jedem Fall das mit dem Wohnraum und grundsätzlich auch das mit dem Lebensunterhalt. Letzteres betreffend wäre anderes nur dann möglich, wenn für Dich eine
Regelausnahme zutreffend wäre (Bitte das markierte Wort anklicken!)
Solltest Du die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und das mit dem LU-Sicherungsnachweis daher relevant sein, empfehle ich Dir, mal einen Termin bei Deiner
ABH zu machen - man wird Dir dort sagen, was Du als Freiberuflerin konkret für Nachweise vorlegen musst.
Was im Rahmen des Visaverfahrens durch Deine Freundin vorzulegen ist, erfährt sie am besten bei der deutschen Botschaft in Ankara bzw. einem der Generalkonsulate in der Türkei.
Zur Orientierung hilft auch ein Blick
hierher
und, schon etwas konkreter,
nach hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)
So weit vielleicht fürs Erste.
=schweitzer=