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Heiraten in Kirgisien (Gelesen: 4.609 mal)
Djenka
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.06.2011 um 00:05:42
 
Hallo zusammen.
Ich möchte im Januar Heiraten.
Meine Freundin wohnt in Kirgisien und hat sich vor kurzem Scheiden lassen.
Da ich mit sowas noch nie zutun hatte und deswegen auch nicht weiss welche Dokumente, wir für die Hochzeit brauchen,wende ich mich deshalb an euch. Villeicht könnt ihr mir da weiter helfen.

p.s. Ich will sie dan auch nach Deutschland hollen. Brauche ich da auch noch bestimmte Dokumente?

ich hoffe mir kann hir jemand weiter helfen
ich bednake mich bei euch im vorraus
mfg
Djenka
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Saxonicus
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Antwort #1 - 16.06.2011 um 00:19:09
 
Natürlich hängt das davon ab, wo Ihr heiraten wollt.

Aber egal ob in Deutschland oder Kirgisien, der erste Weg sollte zu dem Standesamt führen (hier oder dort), bei dem Ihr heiraten wollt, denn nur die können Euch genau sagen welche Papiere beizubringen sind um die Ehe zu schließen.

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Djenka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.06.2011 um 00:28:01
 
Danke für die Antwort. Heiraten wollen wir in Kirgisien. Ok dan muss ich mal die Tage dort vorbei schauen. Aber wer kann mir genau sagen was für Papiere ich brauche um meine Freundin anschließend hir hin zu bringen
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 16.06.2011 um 00:52:56
 
Nach erfolgter Eheschließung beantragt sie dann beim deutschen Konsulat das Visum zur Familienzusammenführung, dabei ist auch das Deutschzertifikat erforderlich.

Nach einiger Zeit wird Dich die Ausländerbehörde an Deinem Wohnsitz in Deutschland zu einem Gespräch bitten. Wenn sich keine Unstimmigkeiten ergeben, senden sie ihre Zustimmung an die deutsche Botschaft/das Konsulat in Kirgisien, die dann ihrerseits Deine Frau informieren, daß das Visum abgeholt werden kann.

Nach der Einreise in Deutschland muß sich Deine Frau beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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schweitzer
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Antwort #4 - 16.06.2011 um 07:45:13
 
Habe das Ganze mal verschoben, da es ja weniger um das deutsche Personenstandsrecht betreffende Fragen als um solche der Heirat in Kirgisien mir anschließendem Ehegattennachzug geht.

Saxonicus schrieb am 16.06.2011 um 00:52:56:
Nach erfolgter Eheschließung beantragt sie dann beim deutschen Konsulat das Visum zur Familienzusammenführung


Dazu gibt es
hier
,
hier
und
hier
erste wertvolle Informationen. (Blaues bitte jeweils anklicken!)


=schweitzer=
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Runenwolf
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Antwort #5 - 16.06.2011 um 07:53:31
 
Djenka schrieb am 16.06.2011 um 00:05:42:
Da ich mit sowas noch nie zutun hatte und deswegen auch nicht weiss welche Dokumente, wir für die Hochzeit brauchen,wende ich mich deshalb an euch. Villeicht könnt ihr mir da weiter helfen. 


Hallo,

schick deine Freundin sobald als möglich auf das Standesamt bei dem ihr heiraten möchtet. Dort soll sie sich sagen lassen, welche Urkunden und Unterlagen ihr für die Eheschließung benötigt. Und ob diese eine Legalisation oder Apostille (das sind besondere Beglaubigungsstempel) brauchen.

Wichtig in dem Zusammenhang ist auch welche Staatsangehörigkeit du hast. Bist du deutsch?
Wenn ja, da kenn ich mich ein bisschen mit Unterlagen für Eheschließungen aus, habe mal im Bereich Standesamt gearbeitet.

In jedem Fall wirst du eine Geburtsurkunde benötigen. Damit warte aber ab, bis klar ist, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, denn manchmal muss eine aktuelle Urkunde vorgelegt werden.

Solltest du ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, dann wird allein diese Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen, deswegen solltet ihr euch mit dem Gang zum Standesamt nicht viel Zeit lassen.

Was das Ehefähigkeitszeugnis ist und welche Unterlagen du brauchst, erkläre ich dir gerne bei Bedarf (und vorausgesetzt du bist deutsch, da kenne ich mich aus, bei anderen Nationalitäten weiß ich nicht Bescheid).

Gruß
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Djenka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.06.2011 um 09:52:35
 
Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Ich bin in Kirgisien geboren. Lebe seit 1993 in Deutschland und ich habe seit meiner Geburt eine Deutsche Staatsangehörigkeit.

Das wäre sehr nett wenn du es mir erklären könntest Runenwolf
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Antwort #7 - 16.06.2011 um 10:45:27
 
Djenka schrieb am 16.06.2011 um 09:52:35:
Das wäre sehr nett wenn du es mir erklären könntest Runenwolf 


Ok, sobald deine Freundin beim Standesamt nachgefragt hat und du tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis brauchst, melde dich noch mal bei mir und dann erkläre ich dir das und wie du am besten vorgehst.
Ich werde hier im Thread immer mal wieder reinschauen, damit ich deine Antwort gleich finde.

Gruß
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Djenka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.06.2011 um 11:05:54
 
noch mal vielen dank.
hab vor einer stunde mit ihr telefoniert und sie meinte, dass sie so schnell wie möglich hin gehen wird
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Antwort #9 - 16.06.2011 um 11:27:50
 
Ok, dann warte ich mal auf die Antwort.

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Antwort #10 - 16.06.2011 um 18:03:49
 
Djenka schrieb am 16.06.2011 um 09:52:35:
Ich bin in Kirgisien geboren

Dann wirf mal einen Blich auf das Thema Regelausnahme. (Wort anklicken).
IMHO düfte diese bei dir trotz Deiner Geburt in Kirgisien nicht greifen (es sei denn, andere Vorasusetzungen für diese Ausnahme greifen auch), aber wenn die ABH dieser Meinung ist, wird es einfacher sein, den Nachweis des LU zu erbringen, als zu streiten.
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Antwort #11 - 16.06.2011 um 21:57:26
 
Also wegen der Regelausnahme. dort steht. Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.

Ich habe nur sie deutsche Staatsangehörichkeit. da meine Mutter die Kirgisische für sich und mich aberkannt hat. Ich bin 1993 nach Deutschland gezogen.Dar ich gerade mal 6 jahre alt. Also fählt es für mich weg würd ich mal sagen. aber was dort wegen wohnraum usw. steht ist hilfreich. Danke
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