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Nachbeurkundung der Geburt und das Problem der Namensschreibweise: Pass-Transliteration vs. ISO-Norm (Gelesen: 4.241 mal)
PeterPen
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08.06.2011 um 21:15:43
 
Zuerst möchte ich einen großen Dank an die Gründer und Moderatoren dieser Webseite aussprechen! Ich habe noch als nicht registrierter User schon viele wichtige Gesetzesverweise und wichtige Infos dieser Seite entnehmen konnte.

Ich habe jetzt aber ein Problem  , das ich durch das (Gesetze selber lesen) nicht lösen kann.

Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Seit kurzem wurde ich eingebürgert und anschließend beim zuständigen Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen (Hessen) einen Antrag auf „Nachbeurkundung der Geburt“ gestellt.

Ich komme aus Russland und habe dementsprechend eine, in kyrillischer Schrift erstellte, GU. Die Standesbeamtin hat die Namensschreibweise von mir und von meiner Mutter der vorgelegten Reisepässen entnommen, die Vatersnamen hat die Standesbeamtin der Übersetzung der GU (nach  ISO-Norm) entnommen.

Soweit so gut.

Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Problem: Da meine Mutter mit meinem Vater geschieden ist und mein Vater in Russland lebt (wir haben seit langem keinen Kontakt zu ihm) konnte ich keine  Reisepass –Kopie von ihm dem Standesamt vorlegen um die ISO-Norm zu vermeiden.

Jetzt steht in meiner GU so:

Vater:       Tomšin        Aleksandr
Mutter:     Tomshin      Anna
Das Kind:  Tomshin      Peter

Ich habe meinen Familienname von meinem Vater, wie es sich gehört, weitergeerbt und die Nachnamen stimmen in der kyrillischen Schreibweise natürlich überein.

UND

Die Standesbeamtin hat natürlich auch recht:

„keine öffentlichen bzw. Personenstandurkunde  des Herkunftslandes in der lateinischen Schrift- dann nur nach ISO-Norm “ 

aber ich meine, dass man die Vorschriften für die Standesbeamten auch „breiter“  auslegen könnte. Es geht nämlich um eins und denselben Familienname!!!

Die GU sieht jetzt etwas schräg aus. Ich möchte dass der Familienname bei allen Beteiligten bzw. bei meinem Vater auch in derselben Transliteration erfasst wird, wie auch mein und meiner Mutter. (Tomshin)

Ich habe darüber mit dem Landratsamt und Regierungspräsidium (Standesbeamtenaufsicht)  gesprochen, die meinen, es gibt nur noch den Weg zu Amtsgericht.

Was meint Ihr, gibt´s viel leicht doch ein Gerichtsentscheid bzw. ein anderer Vorschrift,
der die Sache in meinem Sinne zu entscheiden behilflich sein könnten ????

Vielen Dank im Voraus! 

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Petersburger
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Antwort #1 - 09.06.2011 um 04:50:09
 
Du hast recht, das sieht "etwas schräg" aus.

Aber ich würde mir deshalb keine Gedanken machen.
Stell' Dir nur mal vor, Du hättest von Deinem Vater nur den sowjetischen Reisepaß vorlegen können. Dann stünde dort jetzt TOMCHINE.

Ach hübsch, daß RUS gerade wieder mal seine Umschrift für die Pässe modifiziert hat.
IOURI CHOULTS (sowjetisch) -> YURY SHULTS (bisher) -> IURII SHULTC (neu).

Das Problem ist also bekannt. Aber es betrifft Dich nur noch ganz selten.
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Blaise
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Antwort #2 - 09.06.2011 um 15:39:26
 
Hallo,

Zitat:
Was meint Ihr, gibt´s viel leicht doch ein Gerichtsentscheid bzw. ein anderer Vorschrift,
der die Sache in meinem Sinne zu entscheiden behilflich sein könnten ????


Nein, die Regelungen sind eindeutig und da gibt es nichts auslegbares.

Das Gericht wird in der Geburtsurkunde den Familiennamen deiner Eltern nur ändern lassen, wenn dieser falsch eingetragen ist. Der Name ist aber richtig, folglich kann das Gericht auch nicht dem Standesamt aufgeben, den Namen in der Urkunde zu ändern.

Blaise
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PeterPen
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Antwort #3 - 09.06.2011 um 18:35:38
 
Petersburger schrieb am 09.06.2011 um 04:50:09:
Stell' Dir nur mal vor, Du hättest von Deinem Vater nur den sowjetischen Reisepaß vorlegen können. Dann stünde dort jetzt TOMCHINE.



Das kenn ich auch aus dem Bekanntenkreis, dabei war das Problem, dass man bei sowjetischen Reisepässe die "französische Transliteration" anwendete, jetzt nutzt man die "englische Transliteration"

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PeterPen
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Antwort #4 - 09.06.2011 um 18:44:13
 
Blaise schrieb am 09.06.2011 um 15:39:26:
Der Name ist aber richtig, folglich kann das Gericht auch nicht dem Standesamt aufgeben, den Namen in der Urkunde zu ändern.



Das heißt dann , dass ich die Prozesskosten zu tragen haben werde....

Was ist aber mit dem gesunden Menschenverstand ?!!

Der russische Staat hat  diesen Zuname doch schon mal in meinem Reisepass als TOMSHIN transliteriert.....

Das ist doch eins und derselbe Familienname, den ich von meinem Vater geerbt hab´...
unentschlossen
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Blaise
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Antwort #5 - 09.06.2011 um 19:55:33
 
Zitat:
Das heißt dann , dass ich die Prozesskosten zu tragen haben werde....

Wer klagt und verliert ... falls denn überhaupt Gerichtskosten anfallen...

Zitat:
Was ist aber mit dem gesunden Menschenverstand?!!

Was? Einfach benutzen ...  Zwinkernd

Ernsthaft, das Standesamt entscheidet nach den entsprechenden Bestimmungen. Alles andere wäre möglicherweise rechtswidrig und willkürlich.
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PeterPen
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Antwort #6 - 10.06.2011 um 10:45:49
 
Blaise schrieb am 09.06.2011 um 19:55:33:
Wer klagt und verliert ... falls denn überhaupt Gerichtskosten anfallen...


Sind Sie der Meinung, dass in dem vorliegenden Falle keine bzw. eher geringe Gerichtskosten entstehen werden? (Also doch mal versuchen die Sache gerichtlich zu klären ? )  Smiley

Was meinste Blaise , wie wird das Gericht entscheiden bzw. hab´ich da gute Karten?


Danke an ALLE für ihre Rückmeldungen!

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Antwort #7 - 10.06.2011 um 11:06:41
 
Zitat:
Was meinste Blaise , wie wird das Gericht entscheiden bzw. hab´ich da gute Karten?


Das Gericht wird aller Voraussicht nach den Berichtigungsantrag ablehnen.
Berichtigt kann nur etwas werden, das von Anfang an falsch ist.

Aus den Unterlagen, die vorliegen, geht folgende Schreibweise hervor:

Vater:       Tomšin        Aleksandr
Mutter:     Tomshin      Anna
Das Kind:  Tomshin      Peter

Das steht auch in der Geburtsurkunde drin.
Wieso sollte das Gericht auf die Idee kommen, dass der Name des Vaters falsch eingetragen ist? Lt. den zugrundeliegenden Unterlagen ist er richtig. Also keine Berichtigung.

Unser Amtsgericht würde das mit Sicherheit ablehnen.

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Blaise
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Antwort #8 - 10.06.2011 um 13:56:27
 
Hallo,

Zitat:
Was meinste Blaise , wie wird das Gericht entscheiden bzw. hab´ich da gute Karten?


Runenwolf hat es schon geschrieben und ich hatte schon oben geschrieben:
Zitat:
Das Gericht wird in der Geburtsurkunde den Familiennamen deiner Eltern nur ändern lassen, wenn dieser falsch eingetragen ist. Der Name ist aber richtig, folglich kann das Gericht auch nicht dem Standesamt aufgeben, den Namen in der Urkunde zu ändern.


Du schreibst doch selbst, dass die gesetzlichen Bestimmungen richtig angewendet wurden. Warum sollte das Gericht dann die die Berichtigung der Beurkundung in deinem Sinne anordnen?

Würde das Amtsgericht in meinem Zuständigkeitsbereich eine derartige Berichtigung anordnen, würde ich sofort Beschwerde einlegen...
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Antwort #9 - 11.06.2011 um 11:01:32
 
hallo !

Runenwolf schrieb am 10.06.2011 um 11:06:41:
Wieso sollte das Gericht auf die Idee kommen, dass der Name des Vaters falsch eingetragen ist?


Weil es um denselben Familienname geht  Augenrollen   

Mein Vater ist Томшин und ich bin Томшин

Schade nur, dass in den Verwaltungsvorschriften diese Klausel wegen des Vorrangs des Reisepasses (Namensschreibweise) nicht an alle Familienangehörigen, sondern an die "betreffende Person" foxusiert ist...



Blaise schrieb am 10.06.2011 um 13:56:27:
Du schreibst doch selbst, dass die gesetzlichen Bestimmungen richtig angewendet wurden. Warum sollte das Gericht dann die die Berichtigung der Beurkundung in deinem Sinne anordnen? 


Ich dachte, dass das Gericht sich  speziell mit den Fällen beschäftigt, die als Ausnahmen von den Vorschriften nicht erfasst werden konnten.

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Antwort #10 - 11.06.2011 um 12:16:55
 
Zitat:
Ich dachte, dass das Gericht sichspeziell mit den Fällen beschäftigt, die als Ausnahmen von den Vorschriften nicht erfasst werden konnten.

Der Fall wird vom geltenden Recht erfasst, nur anders wie Du es dir wünscht. Wenn die Gerichte die Arbeit der Standesämter prüfen, welchen anderen Maßstab als das Gesetz sollen die den anlegen?
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Antwort #11 - 15.06.2011 um 12:33:05
 
Blaise schrieb am 11.06.2011 um 12:16:55:
Wenn die Gerichte die Arbeit der Standesämter prüfen, welchen anderen Maßstab als das Gesetz sollen die den anlegen? 

Wo man recht hat, hat man recht, sonst gäbe es natürlich Chaos....
so gibt´s nur in meiner GU "kleiner Chaos" bezüglich der Namensschreibweise...  Ärgerlich
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