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Eheregister + Geburtsurkunde = Wirwarr (Gelesen: 3.998 mal)
moti
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i4a rocks!


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01.06.2011 um 12:55:42
 
2006 nach Hongkong umgezogen
2007 in Hongkong geheiratet
2008 aus Deutschland abgemeldet

Den ganzen Prozess (Ehefaehigkeitszeugnis, Familienbuch, pol. FZ, Heiratsurkunde) durchgemacht, alles beglaubigt und legalisiert.

Habe damals in Deutschland mein eigenes Familienbuch beantragt. Sinn dessen war es ja wohl jahrzentelang, dass meine Kinder dann in jenem Buch stehen.

Ab 2009 wurde dann ja das Gesetz reformiert und das Familienbuch durch ein elektronisches Eheregister ersetzt.

Jetzt steht die Geburt meiner Tochter an, und fuer die Geburtsurkunde ist nunmehr (berechtigterweise) das Auslands-Standesamt zustaendig, da ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin.

Soweit so gut. Ich finde es aber aeusserst ungluecklich, dass ich dort und mein Kind woanders aktenmaessig vermerkt sind.

Ich stelle mir vor, ich ziehe zurueck nach Deutschland und lebe in einer anderen deutschen Stadt als zuvor - dort kommt dann ein Geschwisterchen zur Welt, wo wird dann das 2. Kind aktenurkundlich erfasst ?

Irre ich mich hier ??  Die ganze Familie wird doch entzweit ?
Der ganze Sinn des Familienbuches wird doch mit dem neuen Gesetz ausgehebelt ...

Ich stelle mir vor, meine in Hongkong geborene Tochter will spaeter selbst mal heiraten - bei den Wartezeiten in Berlin endet das doch in einer Katastrophe.

Ich verstehe ja, dass fuer Auslands-Deutsche das Standesamt 1 in Berlin zustaendig ist, aber warum wird in meinem Fall nicht auf das Ursprungs-Standesamt zurueckgegriffen ??
Meine damalige Standesbeamtin ist mit unserer Eheschliessung vertraut, kennt die gesonderten HongKong Umstaendeg, das Format der Papiere etc.

Ich habe die Verfahrensweise nach anfaenglichen Problemen jetzt ja akzeptiert, aber trotzdem wollte ich die Situation hier mal einbringen und hoeren, was das Forum hier zu diesem Sachverhalt so denkt.

Wuerde mich ueber Eure Meinungen sehr freuen,
vielen Dank fuer das Lesen ...
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Runenwolf
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 01.06.2011 um 13:22:15
 
moti schrieb am 01.06.2011 um 12:55:42:
Wuerde mich ueber Eure Meinungen sehr freuen,
vielen Dank fuer das Lesen ... 


Hallo Moti,

wir in Deutschland kennen halt kein Familienregister mehr, wie es in anderen Ländern durchaus üblich ist.

Das Familienbuch war eine sehr gute Sache. Ich sage das deshalb, weil ich zum Zeitpunkt als es abgeschafft wurde, im Bereich Personenstandswesen tätig war und viele meiner Kollegen haben die Abschaffung oder Umwandlung in ein Eheregister bedauert.

Das neue Gesetz hebelt den Sinn des Familienbuches nicht aus, das hat es einfach abgeschafft.
Ein Grund hierfür war auch, dass das Familienbuch als solches nur sehr sporadisch genutzt wurde. So habe ich das jedenfalls erlebt.

Rentenstellen haben statt einem Auszug aus einem Familienbuch, in dem alles verzeichnet war, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und Geburtsurkunden der Kinder beantragt.

Viele konnten auch 50 Jahre nach Einführung des Familienbuches mit dem Begriff nichts anfangen, immer wieder wurde das Familienbuch mit dem Stammbuch verwechselt.

Seis drum, das Teil gibts nicht mehr.

Dass aber verschiedene Menschen einer Familie Urkunden an verschiedenen Orten anfordern müssen, finde ich gar nicht so ungewöhnlich.

Menschen, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, stehen ja auch in keinem Familienbuch drin, standen auch noch nie in einem drin. Die mussten schon immer beim Geburtsstandesamt nach einer Urkunde fragen.

Und in der heutigen Zeit, in der viele Sachen per E-Mail oder per Telefon erledigt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es so lange dauern würde, bis das Standesamt I in Berlin eine Urkunde ausstellt.

Warum in deinem Fall nicht auf das Ursprungsstandesamt zurückgegriffen werden kann, ist ganz klar. Das ist eine gesetzliche Regelung.
Andererseits müssten ja alle Mitglieder eurer Familie auch in den nächsten Generationen immer wissen, welches denn das Ursprungsstandesamt war.

Mit der derzeitigen Regelung wird es vermutlich in Zukunft einfacher sein, eine Urkunde anzufordern. der Geburtsort im Ausland lässt darauf schließen, dass Berlin I etwas hat. So müsste man sich immer fragen, wo ihr als Eltern eurer Tochter die Eheschließung habt nachregistrieren - sprich das Familienbuch habt anlegen lassen. Weiß das in 50 Jahren noch jemand?

Die Regelungen zum neuen Personenstandsgesetz sind nicht alle glücklich. Manches wurde vereinfacht, aber vieles kompliziert und undurchschaubar. Aber so wollte es der Gesetzgeber und jetzt muss er schon nachbessern.

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moti
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Antwort #2 - 01.06.2011 um 14:25:20
 
Vielen Dank fuer Ihre Antwort ...

Hat nichts mit der Sache zu tun, aber ich habe gehoert, dass hier in Taiwan die Ausstellung einer einfachen Geburtsurkunde (ohne Rueckfragen!!) ueber 2 Jahre gedauert hat.
Die sind naemlich restlos ueberfordert und total ueberlastet, da hilft auch keine email mehr, da alles ersteinmal gestapelt wird ...

Einen Kinder-Reisepass gibt es trotzdem schon vorab (vorausgesetzt, die Geburtsurkunde wird auch beantragt),
was die Warterei vereinfacht ... 
Ich weiss zwar nicht, auf wessen Grundlage der Reisepass existiert, aber da will Vater Staat die Kinder ja nicht bestrafen, dass sie mit der Verarbeitung der Daten nicht hinterherkommen ...

Lustig, so stelle ich es mir vor, wird es aber, wenn eine Familie dann nach Deutschland zurueckkehrt. Kind im Ausland geboren, zum damaligern Zeitpunkt kein Wohnsitz in Deutschland, ergo Standesamt Berlin fuer Geburtsurkunde zustaendig.

Wie soll man denn ohne Geburtsurkunde in Deutschland Kindergeld beantragen ??
Kann mir kaum vorstellen, dass das auf Basis eines zeitlich limitierten Reisepass ausgezahlt werden wuerde ...

Irre ich mich in dieser Angelegenheit ?

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Runenwolf
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Antwort #3 - 01.06.2011 um 15:53:45
 
moti schrieb am 01.06.2011 um 14:25:20:
Lustig, so stelle ich es mir vor, wird es aber, wenn eine Familie dann nach Deutschland zurueckkehrt. Kind im Ausland geboren, zum damaligern Zeitpunkt kein Wohnsitz in Deutschland, ergo Standesamt Berlin fuer Geburtsurkunde zustaendig. 


Das ist relativ einfach zu umgehen. Beantragen Sie die Nachbeurkundung der Geburt Ihrer Tochter bereits kurz nach der Geburt im Ausland über die deutsche Botschaft und lassen Sie gleich mit Beantragung eine Geburtsurkunde ausstellen. Dann haben Sie diese gleich zur Hand, wenn Sie in Deutschland einreisen und können die Anträge stellen.
Wenn alle Unterlagen bereits schon mal geprüft worden sind, dann dürfte die Nachbeurkundung in Berlin selbst kein großes Problem mehr sein. Es existiert ja ein Eheregister und es ist vielleicht lediglich die Geburtsurkunde des Kindes nochmals genauer anzusehen.

Dann gibts die deutsche Urkunde schon vor Einreise nach Deutschland und der Antrag auf Kindergeld kann sofort gestellt werden.

Entgegen vieler Gerüchte haben Geburtsurkunden auch kein Verfallsdatum, die sind auch Jahre nach der Ausstellung noch gültig.

Ich habe selbst einmal bei meinem Geburtsstandesamt, das auch ein paar Hundert Kilometer entfernt liegt, angerufen. Dort habe ich telefonisch die Ausstellung einer Urkunde verlangt, meine Daten durchgegeben. Dann bekam ich zwei Tage später einen Gebührenbescheid, da die das Geld haben wollen, bevor die Urkunde verschickt wird und drei Tage nach der Überweisung hatte ich die Urkunde in der Hand.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 01.06.2011 um 16:23:52
 
Runenwolf schrieb am 01.06.2011 um 15:53:45:
Ich habe selbst einmal bei meinem Geburtsstandesamt, das auch ein paar Hundert Kilometer entfernt liegt, angerufen. Dort habe ich telefonisch die Ausstellung einer Urkunde verlangt, meine Daten durchgegeben. Dann bekam ich zwei Tage später einen Gebührenbescheid, da die das Geld haben wollen, bevor die Urkunde verschickt wird und drei Tage nach der Überweisung hatte ich die Urkunde in der Hand. 

Hab ich auch schon gemacht und bekamm die GU nach wenigen Tagen mit einer Rechnung. Vorauszahlung ist also nicht überall erforderlich.
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Eduard
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Antwort #5 - 01.06.2011 um 16:45:42
 
Runenwolf schrieb am 01.06.2011 um 15:53:45:
Entgegen vieler Gerüchte haben Geburtsurkunden auch kein Verfallsdatum, die sind auch Jahre nach der Ausstellung noch gültig.


???

Ich glaube nicht, dass das ein Gerücht ist. Schauen Sie mal hier:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/heirat/51788/unter.html (Unterlagen zur Eheschließung)
Zitat:
Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift  aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 10,-- €.

oder hier:
hhttp://www.tuebingen.de/25_319.html (Anmeldung einer Geburt)
Zitat:
Mutter war noch nie verheiratet: aktuelle Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)


Auch die hiesige Einbürgerungsbehörde legt Wert darauf, dass vorgelegte Geburtsurkunden (auch ausländische) nicht älter als 6 Monate alt sind.
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maki
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Antwort #6 - 01.06.2011 um 16:54:46
 
Eduard schrieb am 01.06.2011 um 16:45:42:
Ich glaube nicht, dass das ein Gerücht ist.

Ist auch kein Gerücht, auf meine Frage im Standesamt München hat man mir geantwortet "Es hätte sich ja etwas ändern können".
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Runenwolf
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Antwort #7 - 01.06.2011 um 21:31:32
 
maki schrieb am 01.06.2011 um 16:54:46:
Ist auch kein Gerücht, auf meine Frage im Standesamt München hat man mir geantwortet "Es hätte sich ja etwas ändern können".


Klar könnte sich etwas geändert haben, aber das kann sich auch in den letzten 6 Monaten geändert haben ... und dann?

Wenn ich eine alte Geburtsurkunde vorlegen in dem der Name Heidi Maria Huber steht und ich einen Personalausweis auf den selben Namen habe, was soll sich denn dann geändert haben?
Mein Name? ... Nö steht doch noch so im Perso
Das Datum? ... Wohl kaum
Der Ort? ... Auch eher nicht
Meine Eltern? ... Wenn ich adoptiert worden wären, dann hätte ich einen anderen Familiennamen
Mein Geschlecht? ... Da ginge schon ein anderer Vorname aus meinem Perso hervor

Also da juckt es doch einem fast, die Fragen mal dem Standesbeamten, der die Auskunft gegeben hat, zu stellen.
Laut lachend
Die 6 Monate kommen daher, dass ein Ehefähigkeitszeugnis normalerweise nur 6 Monate gültig ist, und das wurde übernommen.
Es steht aber nirgends in den Vorschriften drin und keine Behörde würde das durchsetzen können. Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in der Urkunde bestehen, kann der Standesbeamte ja immer noch telefonisch nachfragen.

Ich war sehr lange Zeit in dem Aufgabengebiet beruflich tätig, als Aufsicht im Standesamtsbereich, daher weiß ich um das "Gerücht" und auch wo es herkommt.



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Antwort #8 - 01.06.2011 um 22:23:54
 
Es stimmt, viele Standesämter verlangen Urkunden neueren Datums. Das ist auch kein Problem, wenn man sich die Urkunde in Deutschland beschaffen kann. Da genügt oft ein Anruf und in Kürze hat man eine "neue" Geburtsurkunde.

Letztendlich gibt es aber keine gesetzliche Regelung dafür, dass Geburtsurkunden, die bei der Eheschließung vorgelegt werden sollen, nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Für einige Menschen wäre das auch tatsächlich unmöglich, weil es Staaten gibt, die Geburtsurkunden nur einmal ausstellen.

Wenn ein Standesamt eine Eheschließung wegen einer "älteren" Geburtsurkunde ablehnen würde, hilft nur noch ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht. Es besteht aber eine hohe Chance, dass das Amtsgericht das Standesamt anweist, die Ehe mit "alter" Geburtsurkunde zu schließen ...

Ansonsten hat ja Runenwolf schon umfassend geantwortet.

Zum Familienbuch: Alle Angaben die im Familienbuch erfasst waren, sind weiter da. Sie stehen im Ehe- oder Geburtenregister. Alle Daten können weiterhin nachvollzogen werden. Moti, wenn Kinder in verschiedenen Städten oder Gemeinden zur Welt kommen, sind auch verschiedene Standesämter zuständig. Deshalb gehen keine Daten verloren und die Familie ist auch nicht "entzwei".

Sobald eine Geburt im Ausland durch Berlin I oder ein anderes Standesamt registriert wird (was oft geschieht),  stehen alle Daten zur Verfügung wie bei einer Geburt im Inland.

Familienbuch ist weg ... andere Register erfüllen den selben Zweck...

Zitat:
Ich stelle mir vor, meine in Hongkong geborene Tochter will spaeter selbst mal heiraten - bei den Wartezeiten in Berlin endet das doch in einer Katastrophe.

Das muss ich nicht verstehen ...

Zitat:
Ich verstehe ja, dass fuer Auslands-Deutsche das Standesamt 1 in Berlin zustaendig ist, aber warum wird in meinem Fall nicht auf das Ursprungs-Standesamt zurueckgegriffen ??

Welches "Ursprungs-Standesamt"? Dein Geburtsstandesamt? Das deiner Frau? Das Eheschließungsstandesamt?
In Deutschland ist bei einer Geburt auch immer das Standesamt am Geburtsort zuständig. Das klappt schon seit 1847 prima. Auch ohne Familienbuch.
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