moti schrieb am 01.06.2011 um 12:55:42:Wuerde mich ueber Eure Meinungen sehr freuen,
vielen Dank fuer das Lesen ...
Hallo Moti,
wir in Deutschland kennen halt kein Familienregister mehr, wie es in anderen Ländern durchaus üblich ist.
Das Familienbuch war eine sehr gute Sache. Ich sage das deshalb, weil ich zum Zeitpunkt als es abgeschafft wurde, im Bereich Personenstandswesen tätig war und viele meiner Kollegen haben die Abschaffung oder Umwandlung in ein Eheregister bedauert.
Das neue Gesetz hebelt den Sinn des Familienbuches nicht aus, das hat es einfach abgeschafft.
Ein Grund hierfür war auch, dass das Familienbuch als solches nur sehr sporadisch genutzt wurde. So habe ich das jedenfalls erlebt.
Rentenstellen haben statt einem Auszug aus einem Familienbuch, in dem alles verzeichnet war, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und Geburtsurkunden der Kinder beantragt.
Viele konnten auch 50 Jahre nach Einführung des Familienbuches mit dem Begriff nichts anfangen, immer wieder wurde das Familienbuch mit dem Stammbuch verwechselt.
Seis drum, das Teil gibts nicht mehr.
Dass aber verschiedene Menschen einer Familie Urkunden an verschiedenen Orten anfordern müssen, finde ich gar nicht so ungewöhnlich.
Menschen, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, stehen ja auch in keinem Familienbuch drin, standen auch noch nie in einem drin. Die mussten schon immer beim Geburtsstandesamt nach einer Urkunde fragen.
Und in der heutigen Zeit, in der viele Sachen per E-Mail oder per Telefon erledigt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es so lange dauern würde, bis das Standesamt I in Berlin eine Urkunde ausstellt.
Warum in deinem Fall nicht auf das Ursprungsstandesamt zurückgegriffen werden kann, ist ganz klar. Das ist eine gesetzliche Regelung.
Andererseits müssten ja alle Mitglieder eurer Familie auch in den nächsten Generationen immer wissen, welches denn das Ursprungsstandesamt war.
Mit der derzeitigen Regelung wird es vermutlich in Zukunft einfacher sein, eine Urkunde anzufordern. der Geburtsort im Ausland lässt darauf schließen, dass Berlin I etwas hat. So müsste man sich immer fragen, wo ihr als Eltern eurer Tochter die Eheschließung habt nachregistrieren - sprich das Familienbuch habt anlegen lassen. Weiß das in 50 Jahren noch jemand?
Die Regelungen zum neuen Personenstandsgesetz sind nicht alle glücklich. Manches wurde vereinfacht, aber vieles kompliziert und undurchschaubar. Aber so wollte es der Gesetzgeber und jetzt muss er schon nachbessern.