katran76 schrieb am 14.06.2011 um 23:11:53:Wie kommst du bei der Änderung des Vornamens der Eltern zu einer nicht einheitlichen Namensführung mit dem Kind?
Na ganz einfach ... das Kind führt einen anderen Vornamen als die Eltern, die Vornamen werden nicht von den Eltern abgeleitet, sondern von den Eltern erteilt.
Beispiel:
Kind: Yulia Aleksandrovna S'ulc
Vater: Aleksandr Petrovic S'ulc
Mutter: Natal'a Vladimirovna S'ulc. geb. Chernoussova
Alle drei heißen mit Familiennamen S'ulc, nach einer Erklärung nach § 94
BVFG oder Art 47 EGBGB heißen dann wohl alle drei Schulz. Der Vater wird wohl eine Erklärung zum Vornamen abgeben und künftig Alexander heißen, der Vatersnamen fällt weg. Die Mutter wird eine Erklärung zum Vornamen abgeben und dann Natalie (oder Nathalie oder Natalja) heißen, Vatersnamen fällt ebenfalls weg. Den Geburtsnamen könnte sie noch abändern in Tschernusowa oder lassen.
Die Eltern werden für das Kind eine Erklärung abgeben und dann wird es Julia heißen, ebenfalls ohne Vatersnamen.
Der einzig gemeinsame Namensteil ist der Familienname. Die Vornamen sind alle unterschiedlich!
Und wenn du das nicht glauben willst, dann versuch es doch vor Gericht. Vielleicht glaubst du dem Richter, wenn du die Zurückweisung des Antrages hattest.
Ich würde ebenfalls Beschwerde einlegen, wenn ein Richter hier im Bereich auf die Idee kommen würde, die Fortschreibung anzuordnen.
Das sieht das Gesetz einfach nicht vor.
katran76 schrieb am 14.06.2011 um 23:11:53:Zum Zeitpunkt unserer Namensänderung (Dez. 2010) war das Kind noch der ukrainische Staatsangehörige und führte meinen (im Dez. 2010 geänderten) Vornamen als Vaternamen.
Tja, aber den führt es doch nach der Namenserklärung nicht mehr ... oder etwa doch?