schweitzer
Global Moderatori4a-Ehrenmitglied
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Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Beiträge: 9.269
*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Hallo Marial,
der Fall, den Du schilderst ist zugleich so komplex und differenziert und bedarf hinsichtlich einer seriösen Beurteilung seiner Spezifik soviel Detailwissens und fachlicher Sachkenntnis, dass wir Dir hier kaum werden helfen können.
Mit der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes bzw. dem Erwägen der Anrufung der Härtefallkommission ist alles, was man im Köcher haben könnte, schon gezogen worden.
Ich nehme an, dass der Mann anwaltlich vertreten ist, ggf. auch anderweitig unmittelbarer Rat und Unterstützung eingeholt wurde.
Dann ist, was getan werden konnte, getan worden. -
Hinsichtlich der Chancen bei der HFK bin ich persönlich sehr skeptisch - ich arbeite selbst in einer (sicher anderes Bundesland), aber die zugrunde liegenden Verordnungen unterscheiden sich nicht so gravierend, insbesondere hinsichtlich der Frage der Bewertung und Berücksichtigung von Straftaten nicht.
Ansonsten bleibt nicht viel zu sagen - die Verfehlungen waren/sind keineswegs unerheblich - Bestand hat da nur der alte Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ..."
=schweitzer=
(P.S.: bei künftigen Posts wäre es nett, wenn Du ein bisschen lesefreundlicher, etwa mit Absätzen, schreiben würdest - so wie eben, ist das Lesen eines so relativ langen Textes ziemlich mühevoll. - Danke.)
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