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Erklärung zum Familienstand (Gelesen: 2.567 mal)
Themen Beschreibung: Was muss drin stehen?
maria-akosua
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30.05.2011 um 09:49:12
 
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Der Vater meines Verlobten soll in Italien eine Erklärung zum Familienstand (von meinem Verlobten) machen. Vor einem öffentlichen Notar.
(Mein Verlobter ist Ghanaer, die Familie wohnt aber in Italien, haben noch den ghanaischen Pass.)

Meine Frage ist: Was muss da drin stehen? Müsste ja mindestens Angaben zu Personalien, nie richtig (öffentlich) verheiratet und nie stammesrechtlich. Noch mehr?

Oder hat der Notar eine Art Vorlage für solche Urkunden? Soll in Deutschland vom Standesamt zur Heirat anerkannt werden.

Ich danke euch!
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Antwort #1 - 30.05.2011 um 11:00:23
 
Nie richtig (öffentlich) verheiratet und nie stammesrechtlich.

Wenn er weder noch verheiratet war oder ist, dann ist dein Verlobter LEDIG!!
Wie wird er im Melderegister geführt!
Vorlagen gibt es nicht.

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Antwort #2 - 30.05.2011 um 12:34:36
 
Nachtrage:
Bei meinem Mann stand folgendes drin:

Ich (der vater) Name xx, geboren am xx in xx Staatsangehörigkeit xx, wohnhaft in xx mit  Aufenthalt xx gültig bis xx erkläre eidesstaatlich, das mein Sohn Name xx, geboren am xx in xx, Staatsangehörigkeit xx, wohnhaft in xx, Aufenthalt xx gültig bis xx, mein leibliches Kind ist, bisher weder stammesrechtlich oder gesetzlich in Ghana oder einem anderem Staat verheiratet ist oder war.
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Antwort #3 - 30.05.2011 um 13:55:11
 
nkem,

genau, ledig ist er. Die Standesbeamte will diese Erklärung haben, ihr reicht der Auszug aus dem Melderegister nicht.

Aber das ist das kleinste Übel, er braucht überhaupt erstaunlich wenige Dokumente...

Danke dir, nkem!  Smiley
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Antwort #4 - 30.05.2011 um 14:22:15
 
Ne Melderegiste reicht nicht, aber die eidesstattliche Versicherung vom Vater und auch von ihm.
Ihr wollt heiraten? Hier in Deutschland? Hat er schon einen Aufenthalt?

Dann schau mal hier, http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/1237123/Merkblatt_Gha...

Wenn alles positiv zurück kommt, dan geht alles an das OLG zur Befreiung zur Erbringung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Hat sie das euch auch gesagt???
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Antwort #5 - 30.05.2011 um 14:51:55
 
Ja, wir heiraten hier in Deutschland, aber er wird dann weiter erstmal 3 Jahre in Italien weiterleben, bis er seinen italienischen Pass hat. Deswegen braucht er auch keinen Aufenthalt (und die Beamte hat mit ein klein wenig Hoffnung gemacht, dass sie von der üblichen Vor-Ort-Überprüfung absehen könnte, aber das warte ich erstmal noch ab)

Sie hat mir erstmal grundsätzlich eine Liste von Dokumenten gegeben, die er für die Heirat an sich braucht:
Geburtsurkunde (original + Übersetzung)
Perso und Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung
Erklärung zum Familienstand (original + Übersetzung)

Mit den Sachen sollen wir mal vorbei kommen und dann geht's weiter.
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