Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung Pakistan (Gelesen: 10.979 mal)
jalda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 115
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Pakistan
Antwort #30 - 06.10.2011 um 19:33:09
 
Kann man bei so einem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Was würde dann mit dem Unterhalt passieren?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Pakistan
Antwort #31 - 06.10.2011 um 21:58:16
 
jalda schrieb am 06.10.2011 um 19:33:09:
Kann man bei so einem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Was würde dann mit dem Unterhalt passieren? 


da liegt doch das Problem.
Er muss bereits Unterhalt an seine hier lebenden Kinder zahlen, und er ist dazu nicht in der Lage.
Eine VE sichert den Staat dagegen ab, dass auf diesen Kosten zukommen. Alle vom Staat verauslagte Kosten wird er dann vom VE-Geber zurückholen (dafür ist sie ja da).
Da bereits jetzt schon der LU nicht gesichert ist, müsste der Staat bereits einspringen ... und dann müsste er sich das Geld von einem dritten (VE-Geber) holen ... das ist jetzt schon so sicher, wie das Amen in der Kirche. Dieses Konstrukt bringt doch nichts ausser Aufwand. Daher wird gefordert, dass der LU gesichert ist.

Aber er kann mal bei der ABH anfragen, ob sie sich darauf einlässt und ob die AV da auch mitmacht.

Ausserdem: der VE Geber "haftet" dann tatsächlich für alle Kosten, die entstehen könnten (sollte mal Sozialhilfe oder ähnliches nötig sein, wird der Staat das Geld vom VE Geber zurückfordern). Da gibt es nicht so viele, die dazu bereit sind.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
jalda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 115
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Pakistan
Antwort #32 - 06.10.2011 um 22:07:03
 
erne schrieb am 06.10.2011 um 21:58:16:
da liegt doch das Problem.
Er muss bereits Unterhalt an seine hier lebenden Kinder zahlen, und er ist dazu nicht in der Lage.
Eine VE sichert den Staat dagegen ab, dass auf diesen Kosten zukommen. Alle vom Staat verauslagte Kosten wird er dann vom VE-Geber zurückholen (dafür ist sie ja da).
Da bereits jetzt schon der LU nicht gesichert ist, müsste der Staat bereits einspringen ... und dann müsste er sich das Geld von einem dritten (VE-Geber) holen ... das ist jetzt schon so sicher, wie das Amen in der Kirche. Dieses Konstrukt bringt doch nichts ausser Aufwand. Daher wird gefordert, dass der LU gesichert ist.

Aber er kann mal bei der ABH anfragen, ob sie sich darauf einlässt und ob die AV da auch mitmacht.

Ausserdem: der VE Geber "haftet" dann tatsächlich für alle Kosten, die entstehen könnten (sollte mal Sozialhilfe oder ähnliches nötig sein, wird der Staat das Geld vom VE Geber zurückfordern). Da gibt es nicht so viele, die dazu bereit sind.



Ich hatte nachgefragt, weil er heute gemeint hat das die ABH dem Visum zustimmt wenn er jemanden hat der eine VE abgibt. Aber er hat selbst gemeint, dass das nicht klappen wird auf Dauer. Deshalb hat er damals einen Anwalt genommen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Pakistan
Antwort #33 - 06.10.2011 um 22:20:55
 
Ja, dann könnte die ABH zustimmen.

Aber willst Du die VE abgeben?

Die öffentlichen leistungen sind ja erst mal der Unterhaltsvorschuss für die bisherigen Kinder, weil er ja anscheinend den Unterhalt nicht bezahlt. Und dann kommt noch eine Frau mit noch mehr Kindern dazu.

Da er sich offenbar nicht allzuviel Gedanken über seine Pflichten gegenüber seiner Ex-Familie macht, müsste ein VE-Geber ab der Unterschrift mit Rechnungen diverser Behörden rechnen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
jalda
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 115
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung Pakistan
Antwort #34 - 06.10.2011 um 22:26:04
 
reinhard schrieb am 06.10.2011 um 22:20:55:
Ja, dann könnte die ABH zustimmen.

Aber willst Du die VE abgeben?

Die öffentlichen leistungen sind ja erst mal der Unterhaltsvorschuss für die bisherigen Kinder, weil er ja anscheinend den Unterhalt nicht bezahlt. Und dann kommt noch eine Frau mit noch mehr Kindern dazu.

Da er sich offenbar nicht allzuviel Gedanken über seine Pflichten gegenüber seiner Ex-Familie macht, müsste ein VE-Geber ab der Unterschrift mit Rechnungen diverser Behörden rechnen.


Laut lachend Laut lachend Also ich werde die VE sicherlich nicht abgeben  Zunge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema