jalda schrieb am 06.10.2011 um 19:33:09:Kann man bei so einem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Was würde dann mit dem Unterhalt passieren?
da liegt doch das Problem.
Er
muss bereits Unterhalt an seine
hier lebenden Kinder zahlen, und er ist dazu nicht in der Lage.
Eine
VE sichert den Staat dagegen ab, dass auf diesen Kosten zukommen. Alle vom Staat verauslagte Kosten wird er dann vom VE-Geber zurückholen (dafür ist sie ja da).
Da bereits jetzt schon der
LU nicht gesichert ist, müsste der Staat bereits einspringen ... und dann müsste er sich das Geld von einem dritten (VE-Geber) holen ... das ist jetzt schon so sicher, wie das Amen in der Kirche. Dieses Konstrukt bringt doch nichts ausser Aufwand. Daher wird gefordert, dass der
LU gesichert ist.
Aber er kann mal bei der
ABH anfragen, ob sie sich darauf einlässt und ob die
AV da auch mitmacht.
Ausserdem: der
VE Geber "haftet" dann tatsächlich für
alle Kosten, die entstehen könnten (sollte mal Sozialhilfe oder ähnliches nötig sein, wird der Staat das Geld vom
VE Geber zurückfordern). Da gibt es nicht so viele, die dazu bereit sind.