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Familienzusammenführung Pakistan (Gelesen: 10.965 mal)
jalda
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22.05.2011 um 09:52:32
 
Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Bekannter aus Pakistan würde gerne seine Frau und seine Tochter ( 8 Monate) nach Deutschland bringen. Seine Frau hat den Antrag gestellt, und jetzt wurde er wieder zum 2 Mal abgelehnt mit folgender Begründung:

".... Zudem hat ihr Ehemann fünf Kinder aus erster Ehe. Seinen Unterhaltsverpflichtungen konnte er jedoch nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang nachkomme. Die Familie wäre somit in erheblichem Umfang auf Sozialleistungen angewiesen, so dass der Nachzug auch gem. § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht zugelassen wird.

Im Übrigen hat auch die innerdeutsche Ausländerbehörde des Lahn Dill Kreises vor diesem Hintergrund ihre nach § 31 Abs. 1 Aufenth V erforderliche Zustimmung zur Visumerteilung verweigert."


Heißt das jetzt, dass er allen 5 Kinder erst aus eigenem Geld Unterhalt zahlen muss und dann erst seine Frau und sein Baby holen kann? Denn da steht ja, dass die Kinder vom Staat Hilfe bekommen. Habe ich das richtig verstanden?

Mein Bekannter ist Pakistaner, hat pakistanischen Pass und hat 5 Kinder aus erster Ehe. Er arbeitet momentan und verdient 1400 netto und seine Tochter aus erster Ehe wohnt auch noch bei ihm.

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sigi-n
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Antwort #1 - 22.05.2011 um 10:03:19
 
Das heisst er muss soviel verdienen, das er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt und dann noch genug hat um den LU für seine Frau und das Kind bestreiten zu können.
Wieviel das ist kann er nur selbst wissen, da nur er seine Unterhaltsverpflichtungen kennt.
1400 netto dürften da nur ein kleiner Bruchteil sein
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jalda
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Antwort #2 - 26.05.2011 um 18:31:47
 
Er zahlt ja im Moment Unterhalt für seine beiden kleinen Kinder ca. 250 €/ Monat. Aber das liegt daran, dass sein Gehalt zu wenig ist um den anderen auch was zu geben.

Also nochmal die Frage. Steht im Gesetz, dass ein Ausländer erst ALL seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss, um seine Familie holen zu können? Für 5 Kinder wären das ja um die 1000€, die er ja nicht hat  hä?

Danke!  Smiley
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reinhard
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Antwort #3 - 26.05.2011 um 18:38:51
 
Ja, das steht so im Gesetz, und das Gesetz hast Du ja schon richtig benannt.

Er muss erst den Unterhalt hier sicher stellen, dann noch den Lebensunterhalt für diejenigen sicherstellen, die er nachholen will.

Die Alternative wäre, dass nicht seine Frau zu ihm zieht, sondern er zu seiner Frau.
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jalda
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Antwort #4 - 26.05.2011 um 18:45:41
 
reinhard schrieb am 26.05.2011 um 18:38:51:
Ja, das steht so im Gesetz, und das Gesetz hast Du ja schon richtig benannt.

Er muss erst den Unterhalt hier sicher stellen, dann noch den Lebensunterhalt für diejenigen sicherstellen, die er nachholen will.

Die Alternative wäre, dass nicht seine Frau zu ihm zieht, sondern er zu seiner Frau.



Danke Reinhard  Smiley

Also zu seiner Frau ziehen, würde nicht klappen. So wie die Situation dort ist, ist das alles bisschen kritisch. Also eine andere Alternative gibt es nicht? Er kommt nicht drum, erst all seinen Kindern Unterhalt zu zahlen?
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reinhard
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Antwort #5 - 26.05.2011 um 20:17:31
 
Nein, die "alten" Verpflichtungen gehen vor.

Das Problem wird nur durch die Zeit gelöst: Die Kinder werden groß, arbeiten selbst und bekommen keinen Unterhalt mehr...

oder

er verbessert sich beruflich und kann den Nachzug finanzieren.
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Antwort #6 - 30.05.2011 um 20:12:28
 
Hallo,

ich hätte nochmal eine Frage. Würde eine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin etwas bringen? Oder bleibt Gesetz Gesetz und es gibt keine Ausnahmen?
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Antwort #7 - 30.05.2011 um 20:58:13
 
jalda schrieb am 30.05.2011 um 20:12:28:
Würde eine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin etwas bringen?

Auch Richter müssen sich an Gesetze halten und danach urteilen. Sie können sich nicht darüber hinwegsetzen und nach Lust und Laune Urteile sprechen.
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jalda
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Antwort #8 - 31.08.2011 um 10:43:22
 
Hallo,

mein Bekannter hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber der tut auch nicht viel außer immer wieder Geld zu verlangen  Schockiert/Erstaunt

Das Verwaltungsgericht hat geschrieben, dass die FZF abgelehnt wird wegen den o.g. Gründen (Einkommen zu wenig & Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen).

Sollte man eigentlich nochmal "klagen" oder wird das Verwaltungsgericht nicht so schnell seine Meinung ändern? Der Rechtsanwalt meint es würde klappen, dauert aber eine Weile. Also da bin ich mir nicht so sicher  ...
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Antwort #9 - 31.08.2011 um 10:53:00
 
jalda schrieb am 31.08.2011 um 10:43:22:
Sollte man eigentlich nochmal "klagen" oder wird das Verwaltungsgericht nicht so schnell seine Meinung ändern?


Das VG hält sich an die Gesetze und nicht an Meinungen, hatte Reinhart doch schon mal geschrieben!
Das Geld für den RA sollte er besser nutzen seinen Unterhaltsverpflichtungen nach zu kommen, Unterhaltsvorschuss ist rückzahlbar.
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reinhard
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Antwort #10 - 31.08.2011 um 11:58:14
 
jalda schrieb am 31.08.2011 um 10:43:22:
Hallo,

mein Bekannter hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, aber der tut auch nicht viel außer immer wieder Geld zu verlangen  Schockiert/Erstaunt


Denk doch mal an den Brief, den die Ausländerbehörde Dir geschickt hatte: Dort steht auch, dass Deine Kinder aus erster Ehe vorgehen.

Hatten wir ja gestern geklärt.

Und wenn Dein Bekannter sein Geld für den Rechtsanwalt ausgibt, verzögert er damit voraussichtlich die Familienzusammenführung um mindestens ein Jahr. Eigentlich müsste der Rechtsanwalt ihm in 15 Minuten / 50 Euro erklären, dass er sich um eine besser bezahlte Arbeitsstelle bemühen muss, um Unterhaltszahlungen und Lebensunterhalt zu finanzieren, und das war's mit der Bezahlung für den Rechtsanwalt.

Natürlich kann es theoretisch auch klappen, die Ausländerbehörde hat das ein gewisses Ermessen. Da wir die Akte nicht kennen, können wir da aber kaum etwas dazu sagen.
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Antwort #11 - 31.08.2011 um 17:27:00
 
reinhard schrieb am 26.05.2011 um 20:17:31:
Das Problem wird nur durch die Zeit gelöst: Die Kinder werden groß, arbeiten selbst und bekommen keinen Unterhalt mehr...


Das löst das Problem zum Teil. Die aufgestauten Unterhaltsschulden, also der Unterhaltsvorschuss vom Staat, den dieser an die Kinder bezahlt, die zur Zeit keinen Unterhalt bekommen, muss er zurückzahlen.
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Antwort #12 - 31.08.2011 um 17:28:21
 
Also ich denke es gibt keine Hoffnung mehr. Im Inneren weiß er das sicherlich auch  Zwinkernd Trotzdem vielen Dank für eure Antworten  Smiley
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jalda
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Antwort #13 - 08.09.2011 um 17:59:50
 
Hallo,

weiß einer vielleicht wie lange es dauern kann bis man einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht in Berlin kriegen kann? So wie es aussieht wird sein Rechtsanwalt gegen die hier zuständige ABH "antreten"  Augenrollen
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Antwort #14 - 08.09.2011 um 18:21:16
 
jalda schrieb am 08.09.2011 um 17:59:50:
Hallo,

weiß einer vielleicht wie lange es dauern kann bis man einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht in Berlin kriegen kann? So wie es aussieht wird sein Rechtsanwalt gegen die hier zuständige ABH "antreten"  Augenrollen



Der Richter wird zunächst die Akten anfordern und dann Stellungnahmen des Klägers und des Auswärtigen Amtes. Danach sollen vermutlich noch beide auf die jeweiligen Stellungnahmen der jeweils anderen antworten. Erst danach wird ein Termin angesetzt - das ist meistens 10 bis 14 Monate nach Einreichen der Klage.

Entschieden wird dann (Ende 2012) auf der Grundlage der dann aktuellen Situation. Falls der Kläger also im März 2012 eine Stelle mit 3000 Euro netto im Monat findet und im Oktober die Probezeit vorbei ist, kann das Verfahren auch positiv ausgehen, auch wenn es jetzt nicht so scheint.

Natürlich gilt das auch umgekehrt.

Allerdings wird das Geld, dass er in den Rechtsanwalt investiert hat, statt den Unterhalt zu zahlen, natürlich gegen ihn ausgelegt.
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