Ja. Seit 2005 ist die
NE quasi an die Stelle der unbefristeten
AE getreten. "Alte" unbefristete
AE gelten als
NE fort.
Ansonsten denke ich, dass mit der Firma noch mal geredet werden sollte, ggf. auch mit der
ABH, ob diese nicht wenigstens eine formlose Info an die Firma gibt, dass auf die jeweilige Verlängerung der
AE bei Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch (und insoweit also keine "Gefahr") besteht und bei künftiger nachhaltiger Beschäftigung auch eine
NE in Aussicht steht.
Falls die Behörde das nicht machen will, könnte man auch eine seriöse Migrationsberaungsstelle oder den Integrations-/Ausländerbeauftragten Eures Landkreises/Eurer Stadt ansprechen, ob die/der sich entsprechend mit der Firma in Verbindung setzen würde/n.
Hier bei mir hat sowas schon geholfen - in den Personalabteilungen der Firmen herrscht oft einfach völlige Unkenntnis, was die einzelnen Aufenthaltsarten bzw. ausländerrechtlichen Vorschriften an Rechtsfolgen und Nuancen "in sich bergen" - bei seriöser Aufklärung bewegt sich dann mitunter durchaus was ...
=schweitzer=