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Tourist dann FZF (Gelesen: 1.015 mal)
gibran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.05.2011 um 20:12:21
 
Guten Abend,

es geht um folgendes,
ich habe meine Freundin in indonesien im april diesen Jahres geheiratet. Ich bin indonesier mit NE nach §9 (2).
Zur Zeit bin ich in Deutschland, meine Frau ist noch in Indonesien.
Wir haben soweit alle Dokumente ( Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde und Bonitätsnachweis ), uns fehlt nur noch der Nachweis über Deutschkenntnisse A1.
Können wir folgendes machen:
- Frau kommt nach Deutschland mit Touristen-Visum, dann lernt sie hier deutsch.
- Sie macht dann hier die A1-Prüfung
- Nach Erhalt des A1, das Visum zwecks FZF in Deutschland beantragen.

Kann so etwas funktionieren ?

Danke
gibran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.05.2011 um 20:27:51
 
gibran schrieb am 16.05.2011 um 20:12:21:
- Frau kommt nach Deutschland mit Touristen-Visum, dann lernt sie hier deutsch.
- Sie macht dann hier die A1-Prüfung
- Nach Erhalt des A1, das Visum zwecks FZF in Deutschland beantragen.

Kann so etwas funktionieren ?



Nein, sie muss dann das FZF aus dem Herkunftsland (Indonesien) nachholen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.05.2011 um 20:39:08
 
gibran schrieb am 16.05.2011 um 20:12:21:
Können wir folgendes machen:
- Frau kommt nach Deutschland mit Touristen-Visum, dann lernt sie hier deutsch.
- Sie macht dann hier die A1-Prüfung
- Nach Erhalt des A1, das Visum zwecks FZF in Deutschland beantragen.

Kann so etwas funktionieren ?

nein, das ist nicht der vorgesehene Weg.

1. Ist es nicht vorgesehen, dass sie hier den Deutschkurs macht oder hier die Prüfung ablegt.
Wenn sie aber ein Visum zum Besuch bekommt, kann sie das machen. Sie wird aber voraussichtlich kein Visum bekommen.

2. Wenn sie mit Besuchsvisum einreist (und A1 hat, egal wo gemacht) darf ihr die AE keine AE zur FZF erteilen.
Für eine AE muss man mit einem entsprechendem Visum einreisen.

3. Sie wird voraussichtlich kein Besuchsvisum bekommen, wenn eine FZF angestrebt wird,

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