Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Auszug aus dem Geburtenregister? (Gelesen: 2.506 mal)
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auszug aus dem Geburtenregister?
16.05.2011 um 15:24:40
 
Hallo,

für das EFZ brauche ich "einen Auszug aus dem Geburtenregister" - steht so auf dem Mekrzettel für das EFZ.

Das Familienbuch liegt bei meinen Eltern. Also kann ich doch eigentlich auch mit dem Buch(Orginal) zum Bürgeramt gehen und mir eine beglaubigte Kopie vom Orginal (meiner Geburturkunde) machen lassen?

Ich habe nämlich nicht unbedingt Lust zum Standesamt meines Geburtsortes zu fahren (oder Postweg), wenn das Ganze auch einfacher geht.

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auszug aus dem Geburtenregister?
Antwort #1 - 16.05.2011 um 15:36:22
 
Geht so leider nicht.

Es gibt manchmal (selten, aber kommt vor) Änderungen im Geburtsregister. Die gibt die alte Geburtsurkunde im Familenbuch (ich vermute: Stammbuch der Familie) nicht wieder. Diese Geburtsurkunde ist übrigens im Grund auch nur eine Abschrift, kein Original.

Deswegen wird eine neue Abschrift des wirklichen Originals (des Geburtsregisters am Geburtsort) = neue Geburtsurkunde verlangt.

Ist in der Regel aber kein Problem. Bei meinem Geburtsstandesamt reichte eine kurze E-Mail, und sie haben mir das Gewünschte "auf Rechnung" zugeschickt.

Im Vergleich zu dem Heck-meck, den Du mit anderen, für das EFZ benötigten Dokumenten noch haben wirst, völlig harmlos.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auszug aus dem Geburtenregister?
Antwort #2 - 16.05.2011 um 15:38:31
 
Virgil schrieb am 16.05.2011 um 15:24:40:
Ich habe nämlich nicht unbedingt Lust zum Standesamt meines Geburtsortes zu fahren (oder Postweg), wenn das Ganze auch einfacher geht.


Hallo Virgil,

du wirst dich schon bei deinem Geburtsstandesamt melden müssen. Du brauchst nämlich einen aktuellen Auszug aus dem Geburtsregister. Hinfahren musst du aber deswegen nicht. Such dir im Internet die Telefonnummer deines Geburtsstandesamtes raus und ruf dort an. Sag denen, was du brauchst, gib deine Adresse durch. Wahrscheinlich musst du bevor das Standesamt den Auszug rausgibt, die Gebühren überweisen. Die schicken das auch mit der Post.
Kann auch sein, das Geburtstandesamt möchte ein Schreiben und verlangt eine Kopie deines Ausweises ... sozusagen als Nachweis, dass du das auch bist. Dann kann nach Vorlage der Ausweiskopie und Überweisung der Gebühren der Auszug verschickt werden.

So kenn ich das und bisher habe ich noch nie gehört, dass jemand persönlich hinfahren musste. Ich wohn mittlerweile auch weit weg von meinem Geburtsstandesamt und konnte immer alles telefonisch erledigen.

Du solltest beim Anruf folgende Daten haben:
1. Deinen Vor- und Familiennamen
2. Dein Geburtsdatum
3. Deinen genauen Geburtsort
4. Sicherheitshalber Namen deiner Eltern.

Dann klappt das schon.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Virgil
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 157

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auszug aus dem Geburtenregister?
Antwort #3 - 16.05.2011 um 15:43:19
 
O.K...schade...

Danke für die Info an Euch Beide. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auszug aus dem Geburtenregister?
Antwort #4 - 16.05.2011 um 15:52:09
 
Virgil schrieb am 16.05.2011 um 15:43:19:
Danke für die Info an Euch Beide.


Gern geschehen.

Erkundige dich doch mal, ob du nach Erteilung des EFZ diesen Registerauszug wieder zurückbekommst. Den könntest du dann vielleicht bei der Eheschließung in der Ukraine brauchen. Sonst musst du dann da nochmals eine Urkunde anfordern und bezahlen. Frag einfach mal beim Standesamt in der Ukraine nach, ob die das akzeptieren würden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema