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Kündigung (Gelesen: 1.112 mal)
agata81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kündigung
13.05.2011 um 12:42:15
 
Hallo alle zusammen,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage richtig hier. Ich bin bei einem grossen Unternehmer seit 3 Jahren unbefristet beschäftigt. Im dem Zeit war ich zwei mal im Krankenhaus wegen Panikataken-ca 5 Wochen. Jetzt werde ich leider wieder hin müssen weil es mit nicht gut geht. Will naturlich dadurch mein Job nicht verlieren und ich hoffe sehr dass es nicht so weit kommen wird, aber trotzdem würde ich gerne mich bischen informieren lassen ob es möglich wäre kündigung wegen der arbeit zu kriegen. Ich weiss nähmlich nicht wie lange ich in der Therapie werde aber ich gehe davon aus dass es diesmal ne Langzeittherpie wird. Wenn ich also gekündigt sein könnte was bedeutet es für mich weiter? Ich werde dann in der Klinik unfähig arbeit zu suchen und so weit ich weiss hab ich nur ein Jahr ansprüch für Arbeitslosen Geld.Ich werde also weniger Zeit haben um eine neue Arbeitstelle zu suchen und ich weiss es könnte dauern...GriesgrämigBleibt mir dann nur Harz 4 übrich falls ich dann nach dem Bahandlung nicht genugend Zeit habe um neue Beschäftigung zu finden?? weinend

Lg
Agata
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.05.2011 um 12:52:18
 
Ich denke, du solltest Dir fachliche Beratung holen. Dies könnte ein evtl. im Unternhemen vorhandener Personal- bzw. Betriebsrat sein. Auch die Gewerkschaften bieten so was für Mitglieder an.
Ansonsten wäre es sicherlich nicht vekehrt, sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Termin geben zu lassen.
Die Abrechnung könnte u. U. auch über einen Beratungsschein erfolgen. Google hierzu mal:
beratungsschein für rechtsanwalt
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agata81
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Beiträge: 24
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 13.05.2011 um 13:05:31
 
Danke schön für die Antwort...Betriebsrat...daran habe ich nicht gedacht...Ich bin sogar seit paar Tagen ein Verbindungsmensch zum Betriebsrat...im Panik denke ich manchmal nicht genug klar nach unentschlossen...Ich werde auf jedem Fall dahin gehen bzw anrufen wenn ich es persönlich nicht schaffe! Danke schön!!!Ich schätze es sehr!!!
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malmal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.05.2011 um 15:08:04
 
Was die Kündigungsmöglichkeiten angeht:

Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):

Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".

Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.

Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.

Den Rest können Dir andere Experten beantworten - wenn Du allerdings im KH bist wg Panikattacken, kannst Du Dir in dieser Zeit wohl ohnehin keine  Arbeit suchen.
Arbeitslosengeld kriegst Du allerdings auch nur dann, wenn Du wieder gesund bist - also dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Bis dahin gibt es Krankengeld.


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