Hallo Ihr Lieben!
Ich bin neu hier und positiv überrascht, wie sehr sich hier bemüht wird zu helfen, daher hoffe ich auch auf Antworten auf mein Anliegen:-)
Mir ist heute was merkwürdiges passiert, aber ich muss ein mini bisschen ausholen:
Ich bin seit Oktober ´11 mit meinem tunesischem Man verheiratet, wir waren vorher 6 Jahre ein Paar.
Ich habe eine Tochter von 7 Jahren mit in die Ehe gebracht.
Jetzt möchten wir dann doch gemeinsam in Deutschland leben, er hat sein Diplom beendet und eigendlich steht uns nichts im Weg. Ausser das ich Hartz4 bekomme. Ich mache eine 2 jährige Umschulung und die bezahlt das Jobcenter.
So jetzt habe ich mich mal überall,
ABH, deutsche Botschaft in Tunis, auswärtiges Amt in Berlin, Jugendamt an meinem Wohnort erkundigt, wie, was alles nötig usw.
Dann habe ich mich hier mal beim Standesamt erkundigt, eigendlich wegen Namensänderung unserer ( nicht gemeinsame) Tochter und wir kamen aufs Visum zu sprechen. Da meinte die SB, das ich doch einfach meinen jetzigen Mann eintragen lassen soll, also er solle die Vaterschaft anerkennen. Ich habe damals eine Vaterschaftsattest erwirkt und dadurch keinen Vater angeben müssen und auf Zahlungen allerseits verzichtet!
Die SB meinte das sei gar kein Problem im nachhinein einen Vater einzutragen, na klar nicht irgendeinen, aber eine Anerkennung der Vaterschaft ist auf jeden Fall immer möglich!
Nun meine Frage?????!!!!!
Kann er dann tatsächlich eine
FZF zum Kind beantragen? Wollen die nur den leiblichen Vater? Dazu meinte die SB- sie würde niemals eine DNA Probe haben wollen und hat gelacht!
Werden wir in der Behörde befragt und müssten dann lügen, was unser kennenlernen angeht? Sollen wir die Wahrheit sagen, das er das Kind angenommen hat?
Dieses Verfahren ist gewichtiger als eine Adoption, er ist dann vor Gesetz der Vater dieses Kindes!!!!
Oh waiiii, doch so lang geworden, aber ich wusste nicht, wie ich es einfacher, kürzer erklären sollte.
Einen ganz lieben Gruss, mit grosser Hoffnung auf Hilfe!!!!