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FZF zum zum deutschen Kind aus vorheriger Beziehung (Gelesen: 5.794 mal)
fairy79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.05.2011 um 20:02:22
 
Hallo Ihr Lieben!
Ich bin neu hier und positiv überrascht, wie sehr sich hier bemüht wird zu helfen, daher hoffe ich auch auf Antworten auf mein Anliegen:-)

Mir ist heute was merkwürdiges passiert, aber ich muss ein mini bisschen ausholen:
Ich bin seit Oktober ´11 mit meinem tunesischem Man verheiratet, wir waren vorher 6 Jahre ein Paar.
Ich habe eine Tochter von 7 Jahren mit in die Ehe gebracht.
Jetzt möchten wir dann doch gemeinsam in Deutschland leben, er hat sein Diplom beendet und eigendlich steht uns nichts im Weg. Ausser das ich Hartz4 bekomme. Ich mache eine 2 jährige Umschulung und die bezahlt das Jobcenter.
So jetzt habe ich mich mal überall, ABH, deutsche Botschaft in Tunis, auswärtiges Amt in Berlin, Jugendamt an meinem Wohnort erkundigt, wie, was alles nötig usw.
Dann habe ich mich hier mal beim Standesamt erkundigt, eigendlich wegen Namensänderung unserer ( nicht gemeinsame) Tochter und wir kamen aufs Visum zu sprechen. Da meinte die SB, das ich doch einfach meinen jetzigen Mann eintragen lassen soll, also er solle die Vaterschaft anerkennen. Ich habe damals eine Vaterschaftsattest erwirkt und dadurch keinen Vater angeben müssen und auf Zahlungen allerseits verzichtet!
Die SB meinte das sei gar kein Problem im nachhinein einen Vater einzutragen, na klar nicht irgendeinen, aber eine Anerkennung der Vaterschaft ist auf jeden Fall immer möglich!
Nun meine Frage?????!!!!!
Kann er dann tatsächlich eine FZF zum Kind beantragen? Wollen die nur den leiblichen Vater? Dazu meinte die SB- sie würde niemals eine DNA Probe haben wollen und hat gelacht!
Werden wir in der Behörde befragt und müssten dann lügen, was unser kennenlernen angeht? Sollen wir die Wahrheit sagen, das er das Kind angenommen hat?
Dieses Verfahren ist gewichtiger als eine Adoption, er ist dann vor Gesetz der Vater dieses Kindes!!!!
Oh waiiii, doch so lang geworden, aber ich wusste nicht, wie ich es einfacher, kürzer erklären sollte.
Einen ganz lieben Gruss, mit grosser Hoffnung auf Hilfe!!!!Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 12.05.2011 um 20:10:51
 
Er kann die Vaterschaft anerkennen, auch ohne der biologische Vater zu sein. Falls eine Behörde glaubt, er würde die Vaterschaft nur beantragen, um "billig" zu einer Aufenthaltserlaubnis zu kommen, kann sie die Vaterschaft anzweifeln – das Normale wäre dann ein DNA-Test.

Aber er behauptet ja gar nicht, der biologische Vater zu sein, oder?

Ich würde es an Eurer Stelle einfach so machen. Wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist er natürlich mit allen Pflichten Vater, auch z.B. unterhaltspflichtig, auch falls Ihr Euch später mal trennt.

Aber warte zur Sicherheit auf weitere Beiträge hier, weil es eben mit der (neuen!) Möglichkeit für Behörden, die Vaterschaftserklärung anzufechten, bei uns in der Beratung noch keine Erfahrung gibt.

Wir kenne aber in Deutschland eben nicht nur die bilogische Vaterschaft, sondern auch die soziale Vaterschaft, die eben nicht durch DNA-Test zu überprüfen ist.
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fairy79
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 12.05.2011 um 20:18:23
 
Wow Reinhard, danke für die prompte Antwort!
Nein, er würde natürlich gegebenenfalls erklären, das er nicht der leibliche Vater ist, sondern der sozial verpflichtete.
Auch über die Unterhaltsverpflichtungen im Nachhinein sind wir uns im Klaren (malen wir mal den Teufel nciht an die Wand:-)
Also, können wir dann ganz normal eine FZF zum Kind machen, ohne Lohnnachweise? Sollte ich also den Tipp der SB annehmen?
Ich weiss es soll mir niemand meine Entscheidung abnehmen, aber mir vielleicht mit Rat zur seite stehen:-)
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reinhard
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Antwort #3 - 12.05.2011 um 20:20:51
 
Wie gesagt:

1) Ja, sollte er machen.
2) ist nur mein Tipp

3) Warte noch die nächsten Beiträge hier bis Sonntag oder Montag ab, bevor Du selbst eine Entscheidung fällst.
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Antwort #4 - 12.05.2011 um 20:23:35
 
Sorry, ich nochmal!
Wer fechtet dann die Vaterschaft an, wer kann da Bedenken haben? Hier in Deutschland hat sie mir gesagt, soabld ich die nötigen Papiere habe, solle ich vorbeikommen und sie macht die Papiere fertig und versendet diese nach Tunis, die mein Mann dann unterschreiben muss und ich dann hier auch nochmal! Könnte also die deutsche Botschaft in Tunis Zweifel daran haben und Anfechten?
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reinhard
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Antwort #5 - 12.05.2011 um 20:42:28
 
Die Ausländerbehörde muss dann dem Visum zustimmen.

Soweit ich weiß, sind es je nach Bundesland andere Behörden, die eine solche Vaterschaftserklärung anfechten könnten.

Ich würde mich damit erst befassen, falls es passiert.
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fairy79
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Antwort #6 - 12.05.2011 um 22:20:41
 
Ich habe soeben auf einer Rechtsseite gelesen das gerade im Fall eines Visaantrages die ABH die Vaterschaft anfechten kann! Aber da steht nichts ob das auch bei verheirateten Leuten so ist. Da stand, das man sichergehen möchte, das sich niemand ein Visum durch ein deutsches Kind erschleicht, das würde denke ich ja nur auf unverheiratet treffen. Denn verheiratete wollen ja ganz offensichtlich ein Visum!
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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AngelofMoon
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Antwort #7 - 13.05.2011 um 05:04:08
 
Moin!

An Stelle der Vaterschaftserklärung solltet Ihr eine Adoption in Erwägung ziehen.
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Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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fairy79
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Antwort #8 - 13.05.2011 um 10:20:08
 
Guten morgen AngelofMoon
auch in diese Richtung habe ich mich erkundigt, denn das ist ja das allgemein Bekannte, darüber habe ich mich gestern ausführllich beim Jugendamt erkundigt, wobei mir mitgeteilt wurde das das echt ei n längerer Weg mit mehreren Instanzen ist. Gespräche bei denen, bei uns, mit mir alleine, alleine mit Kind, alleine mit Mann. Notar, Familiengericht und so weiter! Das erwägen wir sicherlich auch und greifen auch darauf zurück, wenn anders nicht  möglich!
Aber wenn die Standesbeamtin schon solche Tipps parat hat, denke ich das das ok ist!
Nur wie gesagt,
ich finde nirgendswo, ob die auch die Vateranerkennung bei verheirateten anfechten!!!!!
Das wäre super zu erfahren:-)
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reinhard
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Antwort #9 - 13.05.2011 um 10:58:02
 
Die Lösung Deines Rätsels:

Wenn Du verheiratet bist, ist der Ehemann der "gesetzliche Vater". Da gibt es keine Vaterschafts-Anerkennung, weil das Gesetz den Normalfall schon vorschreibt.

Da kann es nur eine "Vaterschafts-Anfechtung" geben, deshalb kannst Du zu Deiner Frage nichts finden.

Das gilt aber nur für den Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt!

Macht es mit der Anerkennung und verlasst Euch auf die Aussage des Standesamtes, das eine Anfechtung von Behördenseite so selten ist, dass das Standesamt bei Dir sowas gar nicht kennt.

Adoption: Wenn er ein siebenjähriges Kind adoptieren will, ist das Kind sicherlich 10 oder 11 Jahre alt, bevor er die Entscheidung bekommt. Das Verfahren ist total ungeeignet, wenn er ein Visum haben will, denn das bedeutet, dass Ihr noch jahrelang getrennt bleibt.

Die Vaterschafts-Anerkennung kann im Juni durch sein, dann kann er das Visum beantragen und weiß im August, ob der Antrag auf dem üblichen Wege durchläuft oder ob es Probleme gibt.
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Antwort #10 - 13.05.2011 um 11:08:15
 
Ich DANKE dir so unglaublich viel reinhard, jetzt hat es erst wirklich klick in meinem Köpfchen gemacht!!!!
Wirklich vielen, lieben Dank!
Jetzt weiss ich wie und was ich angehen werde:-)
Ich wusste das mir hier geholfen werden kann, manchmal hat man só Knoten in Gedanken, die man nicht alleine entwirren kann.
Einen schönen, sonnigen Tag euch und euren Familien!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 13.05.2011 um 11:20:00
 
Er hat dann die gleichen Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber wie du. Meines Wissens kann man das auch nicht rückgängig machen. Das will gut überlegt sein.
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Antwort #12 - 13.05.2011 um 11:26:01
 
Lisette schrieb am 13.05.2011 um 11:20:00:
Er hat dann die gleichen Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber wie du.


Genau. Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht...

Zwei Unterschriften bei der Anmeldung zur Schule...

Zitat:
Meines Wissens kann man das auch nicht rückgängig machen.


Doch!

Aber: Die Einverständniserklärung muss sie einfach so beim Jugendamt unterschrieben (wobei sie sich natürlich umfangreich beraten lassen kann), und fertig ist die Teilung des Sorgerechts.

Das Sorgerecht für sich alleine zurückbekommen erfordert Klage und Urteil (oder Beschluss) des Familiengerichtes, und da zählt nicht nur, was sie will oder was er will, dort wird beurteilt, wie das "Wohl des Kindes" am besten sichergestellt werden kann.

Zitat:
Das will gut überlegt sein.


Richtig. Aber da können wir im Internet-Forum nicht näher beraten, weil anonym – das können nur Menschen, die die beiden und das Kind persönlich gut kennen.
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fairy79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.05.2011 um 12:24:09
 
Natürlich Lisette, wie es intrafamiliär aussieht  wird natürlich schon seit Jahren immer wieder angesprochen. Meine Tochter wird in 2 Wochen 8 und jemand anderen als ihren "Papa" kennt sie nicht, da wir die Beziehung führen seit dem die Kleine 10 Monate alt ist. Aber auch für die Sorgen anderer bin ich dankbar, diese halten einen immer schön auf dem Boden der Tatsachen!!!
Auch ohne Visa Problematiken hätten wir nach der Hochzeit eine Stiefvateradoption gemacht, das sich das aber durch so eine Möglichkeit verunkomplizieren kann ist doch schön!
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AngelofMoon
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Antwort #14 - 13.05.2011 um 18:48:30
 
Moin!

Was steht in der Geburtsurkunde von Deiner Tochter?

Denn unter §1594 des BGB steht in Absatz 2
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

Schaue in die Geburtsurkunde was dort als Leiblicher Vater eingetragen ist.
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Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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