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Scheidung und finanzielle Strafmaßnahmen (Gelesen: 1.333 mal)
vikrik
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: German
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung und finanzielle Strafmaßnahmen
10.05.2011 um 07:33:05
 
Eine Person, die deutsche Staatsangehörige vor wenigen Jahren wurde in Indien  verheiratet (unten Indische Gesetz), Frau in deutscheland gesponsored, 2 kinder, leider werde Scheidung haben. Die Kinder werden von Mutter gehalten werden.

Wie viel finanzielle Strafmaßnahmen er zu übertragen wird?

Sein Kontostand zum Zeitpunkt der Ehe wird in zwei Hälften geteilt werden?
Sein Haus gekauft, nachdem die Ehe (registriert, um nur seinen Namen)?
Ist monatlich Geld, um seine X Frau nach der Scheidung geben?
Wie lange hat er für Kinder finanzieren
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erne
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Beiträge: 6.706

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und finanzielle Strafmaßnahmen
Antwort #1 - 10.05.2011 um 11:34:24
 
vikrik schrieb am 10.05.2011 um 07:33:05:
finanzielle Strafmaßnahmen 

Strafmaßnahmen keine.
(Aber Ausgleichszahlungen und ggf. Unterhalt kann für den Ehegatten anstehen, für die Kinder wird ziemlich sicher Unterhalt anstehen)

Das wird nicht ganz einfach, kommt darauf an, welches Recht (welcher Länder) anzuwenden ist.

Wurde die Ehe in Deutschland gelebt oder in Indien.

Gibt es einen Ehevertrag?

Wo wird der ausländische Ehegatte weiterleben?


Die besten Antworten bekommst du von einem auf binationale Scheidungen spezialisiserten Rechtsanwalt (den brauchst du sowieso)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.05.2011 um 12:24:55
 
Dafür, dass du angibst die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben, sind deine sprachlichen Kenntnisse bescheiden.

Die Frage ist, wo wird die Scheidung durchgeführt? Auch wenn z.B. in Indien ein Gericht entscheidet, heisst dies noch lange nicht, dass dies auch in Deutschland durchsetzbar ist.

Deine Beschreibung ist nicht ganz klar.

Handelt es sich hier um einen Deutschen, der bereits geschieden ist und für seine Ex-Frau und zwei Kinder Unterhalt zahlt?

Hat er dann in Indien geheiratet? Gibt es aus der neuen Ehe Kinder?
Wenn aus der neuen Ehe keine Kinder hervorgehen, dann hat die Ehefrau Anspruch auf Trennungsgeld, solange bis die Scheidung vollzogen ist. Da die Ehe nur sehr kurz war, dürfte der nacheeheliche Unterhalt sehr eingeschränkt sein, vorausgesetzt er kann überhaupt zahlen. Denn die beiden Kinder haben Vorrang.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.05.2011 um 21:59:54
 
Zitat:
Dafür, dass du angibst die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben, sind deine sprachlichen Kenntnisse bescheiden. 


Was tut das zur Sache? Erspar uns bitte solche Kommentare.
Eine Antwort wurde deswegen gar geschrottet, was dir zu
"verdanken" ist.

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