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Ausländer heiraten während des Studiums (Gelesen: 2.851 mal)
Themen Beschreibung: --> Krankenversicherung
maria-akosua
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09.05.2011 um 15:52:44
 
Hallo,
wenn man als deutsche Studentin einen Deutschen heiratet (, der Arbeit hat und normal krankenversichert ist), wird man in seine Krankenversicherung (Familienversicherung) aufgenommen. Soweit ich das verstanden habe.
Wenn man jetzt aber einen Ausländer heiratet, der im Ausland weiter lebt - wie ist das dann geregelt? Gibt es die Möglichkeit, weiter in der Familienversicherung der eigenen Familie zu bleiben oder muss man sich selbst versichern lassen?
(Barmer - mein Berater ist nicht unbedingt sehr beratend tätig..., deswegen frag ich jetzt hier und danke euch für Antworten!)
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maki
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Antwort #1 - 09.05.2011 um 15:55:21
 
maria-akosua schrieb am 09.05.2011 um 15:52:44:
Wenn man jetzt aber einen Ausländer heiratet, der im Ausland weiter lebt - wie ist das dann geregelt?

Dann interessiert sich keine deutsche Krankenkasse für ihn.
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maria-akosua
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Antwort #2 - 09.05.2011 um 15:58:03
 
das heißt,

a) dass ich weiter bei meiner Familie versichert bin

oder

b) dass ich mich selbst versichern muss?
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Chun
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Antwort #3 - 09.05.2011 um 16:08:02
 
a) du bist weiter in der Familienversicherung (siehe auch §10 SGB 5), allerdings begrenzt bis zum 25. Lebensjahr

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maria-akosua
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Antwort #4 - 09.05.2011 um 16:45:27
 
maki schrieb am 09.05.2011 um 15:55:21:
Dann interessiert sich keine deutsche Krankenkasse für ihn.


Gilt das auch für Kindergeld, was ich als Studentin noch bekomme?

Ich will hier nicht als geldgieriges, heiratswütiges Weibchen dastehen, aber wenn finanziell nichts im Wege steht, kann man über Heirat ja nachdenken.

Er hat Arbeit, die auch bezahlt wird - für einen deutschen Ehemann gilt da doch eine Einkommensgrenze (7000+ €/Jahr), ab wo er für seine Frau zu sorgen hat und wo der Anspruch für die Eltern der Frau auf Kindergeld erlischt.
Gilt die für "meinen" im Ausland lebenden Ausländer auch?
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erne
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Antwort #5 - 09.05.2011 um 20:47:45
 
maria-akosua schrieb am 09.05.2011 um 16:45:27:
Gilt die für "meinen" im Ausland lebenden Ausländer auch? 

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...
3.7

ein verheiratetes volljähriges Kind wird grundsätzlich nicht berücksichtigt
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.05.2011 um 21:01:43
 
erne schrieb am 09.05.2011 um 20:47:45:
ein verheiratetes volljähriges Kind wird grundsätzlich nicht berücksichtigt


Nur steht dort auch

"Der Anspruch kann allerdings fortbestehen, wenn der Ehegatte bzw. Lebenspartner auf Grund eines geringen Einkommens den Unterhalt des Kindes nicht sicherstellen kann und das Kind selbst ebenfalls nicht über ausreichende Einkünfte und Bezüge verfügt. In einem solchen Fall (sogenannter Mangelfall) müssen die Eltern wieder bzw. weiterhin für ihr Kind aufkommen. "

Daher die Frage von maria-akosua
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maria-akosua
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Antwort #7 - 10.05.2011 um 20:01:42
 
Danke Chun, genau deswegen frage ich!

Wenn sich die Krankenkasse nicht für den im Ausland lebenden Ehepartner interessiert, gilt das dann auch für die Kindergeldstelle?

Die Grenze von 7.000+ € knackt er, nur ist halt die Frage ob diese Grenze auch gilt, wenn er im Ausland lebt.

Das ist dann ganz sicher meine letzte Frage - ich danke euch für eure Hilfe!
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