Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.306 mal)
Themen Beschreibung: Arbeit für ausländische Fa. in Deutschland basiert auf Niederlassungserl.
nicaz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Frankfurt, Bosnia
Frankfurt
Bosnia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosniak
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
08.05.2011 um 23:14:06
 
Ich habe Niederlassungserlaubnis und ich habe gute Angebot bekommen zu arbeiten für eine ausländische Firma.
Ich soll mit diese Firma im Ausland  angemeldet werden (für Krankerversicherung und Steuersachen usw.) und meine Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) benutzen in Deutschland für diese Firma zu arbeiten.
Ist das möglich so zu arbeiten (wegen Steuer) oder muss ich mich aus Deutschland abmelden  - bedeutet praktisch Niederlassungserlaubnis verlieren?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 09.05.2011 um 07:06:44
 
Wo wirst Du wohnen? Wird mir irgendwie nicht klar,
nach Deinem Post.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
nicaz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Frankfurt, Bosnia
Frankfurt
Bosnia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosniak
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 09.05.2011 um 11:01:22
 
Ich werde weiter in Deutschland wohnen und als Mitarbeiter diese ausländische Firma im Ausland registriert werden (nicht in Deutschland) - und auslands werden alle Steuersachen (Einkommensteuer,Lohnsteuer) und Versicherungen(Sozialversicherung,Krankenversicherung) geregelt werden.
Kann man so mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland arbeiten und weiter wohnen (wie schon gesagt Steuersachen sind auslands geregelt) - man stellt keine Ansrpüche zu Deutschland für irgendwelche Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung.Normalerweise man wird sein Unterhalt und alle Lebenskosten selbst bezahlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 09.05.2011 um 11:08:45
 
Wenn Du in Deutschland wohnen bleibst, musst Du hier
auch angemeldet sein. Damit besteht dann aus ausländer-
rechtlicher Sicht kein Problem. Sehe da eher andere Dinge,
die zu berücksichtigen wären (u.a.: Steuerpflicht in D.).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 09.05.2011 um 15:29:33
 
Wenn Du in Deutschland wohnst, muss Du auch in Deutschland gemeldet sein. Und bist auch in Deutschland steuerpflichtig. das heißt, dass auch deine Einkünfte aus dem Ausland zu deinem steuerpflichtigem Einkommen zählen. Besteht ein Doppelversteuerungsabkommen und/oder unter anderen Voraussetzungen, können die im Ausland bezahlen Steuern in Deutschland angerechnet werden.

- Und zahlt auch die Krankenversicherung aus dem Ausland, so wie deutschen Krankenkassen, wenn Du krank bist?
- Und wenn Du da nicht mehr arbeitest, was passiert dann mit deiner Krankenversicherung? In vielen Ländern ist es so: Job weg - Krankenversicherung weg. 
- Arbeitslosengeld bekommst Du auch vermutlich nicht.
- Und solltest Du Ärger mit deinem Arbeitgeber bekommen, dann sind nicht die deutschen, sondern die ausländischen Gerichte für Dich zuständig.

Für einen ausländischen Unternehmen kann es sich lohnen einen Mitarbeiter "aus der Ferne" zu beschäftigen, um in Deutschland der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung und Steuer nicht zu zahlen. Nur so einfach ist es nicht.

Erstens muss das Unternehmen in Deutschland geschäftlich tätig werden dürfen. Sollte das Unternehmen in Deutschland ein Standort haben, so unterliegt dieser Standort deutschem Recht.

Außerdem, wenn Du bei einem ausländischen Unternehmen in Ausland eingestellt bist, bedeutet es noch nicht, dass Du auch ein Arbeitnehmer nach deutschem Recht bist. U.U. bist Du dann in Deutschland ein Selbstständiger oder (noch schlimmer) Scheinselbständiger und muss dann selbst Sozialversicherung (inkl. Arbeitgeberanteile) zahlen. Außerdem muss Du als Ausländer eine Erlaubnis für "Selbständige Tätigkeit" besitzen.

Mein Rat: Lass die Finger davon. Insbesondere, wenn Du Dich damit nicht besonders gut auskennst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #5 - 10.05.2011 um 13:22:04
 
Nimm das Jobangebot und gehe zur Arbeitsagentur und kläre dies, ob diese Tätigkeit so möglich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema