pedi schrieb am 16.05.2011 um 22:12:32:habe meiner freundin das gesagt was ihr geschrieben habt. sie war bisschen geschockt weil sie nicht wusste das sie sich strafbar gemacht hat.
sie hat ihn geliebt. und sie liebt ihn immer noch. aber er ist einfach nicht gut zu ihr. ihm ist es egal wenn sie die scheidung will.
nun weis sie nicht was sie machen soll
Ich glaube, sie sollte sich erst mal überlegen, was sie will. Dann weiß sie automatisch, was sie tun soll. Wenn sie sich dazu entschließen sollte, sich von ihm zu trennen, dann ausziehen oder ihn vor die Türe setzen. Dann der Ausländerbehörde mitteilen, dass sie nicht mehr zusammen leben. Das aufenthaltsrechtliche wird dann die
ABH mit dem Mann klären. Das geht sie nichts mehr an.
Wenn er Schwierigkeiten mit der
ABH wegen seines Aufenthaltstitels bekommen sollte, dann wird ihm die Scheidung wohl nicht mehr so egal sein.
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann sie die Scheidung einreichen.
Was mit seinem Aufenthaltstitel ist und wird, geht deine Freundin nichts mehr an.