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Trennung nach kurzer Ehe - welche Folgen? (Gelesen: 4.573 mal)
pedi
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach kurzer Ehe - welche Folgen?
06.05.2011 um 20:51:28
 
guten abend, habe mal eine kurze frage. habe eine freundin die hat vor 3 wochen auch einen syrischen mann geheiratet.
bei ihr läuft es aber leider gar nicht gut. sie möchte die trennung.
welche konsequentzen hat das für ihn? und wie läuft das ganze ab? wird die ehe anuliert?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.05.2011 um 21:15:14
 
Ich hab das mal abgetrennt, ist ja ne neue Baustelle  Cool

pedi schrieb am 06.05.2011 um 20:51:28:
welche konsequentzen hat das für ihn?

Zu den rein ausländerrechtlichen Aspekten siehe ...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 06.05.2011 um 21:22:29
 
pedi schrieb am 06.05.2011 um 20:51:28:
guten abend, habe mal eine kurze frage. habe eine freundin die hat vor 3 wochen auch einen syrischen mann geheiratet.
bei ihr läuft es aber leider gar nicht gut. sie möchte die trennung.
welche konsequentzen hat das für ihn? und wie läuft das ganze ab? wird die ehe anuliert?


Normalerweise müssen beide das Trennungsjahr einhalten, danach kann die Ehe geschieden werden.

Er läuft natürlich Gefahr, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlieren. Es hängt ganz von den persönlichen Umständen ab, ob er eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck bekommen kann – das wäre aber eine Diskussion zwischen ihm und der Ausländerbehörde, mir der die Frau nichts mehr zu tun hat.
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pedi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.05.2011 um 21:29:43
 
vielen dank für die rasche antwort.
werde es ihr so weitergeben. einen aufenthalt hatte er noch nicht. hatte bis jetzt nur die duldung.
sie hatten nur wegen dem aufenthalt für ihn geheiratet
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.05.2011 um 07:17:22
 
dann ist es eine typische Form der Scheinehe, wo sich deine Freundin auch strafbar gemacht hat.

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Mary63
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.05.2011 um 08:14:43
 
pedi schrieb am 06.05.2011 um 21:29:43:
sie hatten nur wegen dem aufenthalt für ihn geheiratet 


...und genau wegen solchen Leuten haben Paare, die es ehrlich meinen und aus Liebe geheiratet haben so schwer, bekommen Scheinehen unterstellt und müssen oft Monate auf den Partner/die Partnerin warten.....  Ärgerlich
pedi schrieb am 06.05.2011 um 20:51:28:
bei ihr läuft es aber leider gar nicht gut. 


.... na logisch, wenn sie nur wegen seiner AE geheiratet hat....
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.05.2011 um 13:27:41
 
Heu-wägel-chen  Cool

Die Aussage
pedi schrieb am 06.05.2011 um 21:29:43:
sie hatten nur wegen dem aufenthalt für ihn geheiratet


kann bedeuten:

1) Sie hatte Mitleid mit einem "armen Flüchtling" (oder hat Geld bekommen) und hat ihn geheiratet, damit er in D bleiben kann, eine eheliche Lebensgemeinschaft war aber nie beabsichtigt,

kann aber auch bedeuten:

2) Sie ist (war?) verliebt in ihn, normalerweise hätte sie ihn noch nicht geheiratet (oder vielleicht hält sie grundsätzlich nicht viel von der Ehe), aber da die Trennung drohte, hat sie sich zur Ehe entschlossen.

(1) ist eine Scheinehe, (2) nicht (und ist nicht ungewöhnlich).

So und jetzt überlegen wir uns noch, ob Szenario (1) zu der Aussage
Zitat:
bei ihr läuft es aber leider gar nicht gut

passt. Wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft von vorneherein nicht beabsichtigt war, warum sollte es dann kurz nach der Eheschließung Probleme geben?
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pedi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.05.2011 um 22:12:32
 
habe meiner freundin das gesagt was ihr geschrieben habt. sie war bisschen geschockt weil sie nicht wusste das sie sich strafbar gemacht hat.
sie hat ihn geliebt. und sie liebt ihn immer noch. aber er ist einfach nicht gut zu ihr. ihm ist es egal wenn sie die scheidung will.
nun weis sie nicht was sie machen soll
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TaBe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.05.2011 um 11:36:45
 
pedi schrieb am 16.05.2011 um 22:12:32:
sie hat ihn geliebt. und sie liebt ihn immer noch. aber er ist einfach nicht gut zu ihr. ihm ist es egal wenn sie die scheidung will.
nun weis sie nicht was sie machen soll


Sie hat ihn wohl geheiratet, um sich nicht von ihm trennen zu müssen, weil sie an eine gemeinsame Zukunft geglaubt hat.
Dass er es wohl etwas anders gesehen hat, merkt frau nicht immer sofort.
Vorzuwerfen ist allein ihrem Mann diese Ehe.

Ich finde es unmöglich solche Aussagen hier zu treffen, nur weil es etwas missverständlich ausgedrückt ist.

Muss denn wirklich das Trennungsjahr eingehalten werden in so einem Fall? Ich weiß bei einer "deutschen" Scheidung wird darauf verzichtet, wenn sich das Paar einig ist........
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
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Runenwolf
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Antwort #9 - 17.05.2011 um 11:54:16
 
pedi schrieb am 16.05.2011 um 22:12:32:
habe meiner freundin das gesagt was ihr geschrieben habt. sie war bisschen geschockt weil sie nicht wusste das sie sich strafbar gemacht hat.
sie hat ihn geliebt. und sie liebt ihn immer noch. aber er ist einfach nicht gut zu ihr. ihm ist es egal wenn sie die scheidung will.
nun weis sie nicht was sie machen soll 



Ich glaube, sie sollte sich erst mal überlegen, was sie will. Dann weiß sie automatisch, was sie tun soll. Wenn sie sich dazu entschließen sollte, sich von ihm zu trennen, dann ausziehen oder ihn vor die Türe setzen. Dann der Ausländerbehörde mitteilen, dass sie nicht mehr zusammen leben. Das aufenthaltsrechtliche wird dann die ABH mit dem Mann klären. Das geht sie nichts mehr an.

Wenn er Schwierigkeiten mit der ABH wegen seines Aufenthaltstitels bekommen sollte, dann wird ihm die Scheidung wohl nicht mehr so egal sein.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann sie die Scheidung einreichen.

Was mit seinem Aufenthaltstitel ist und wird, geht deine Freundin nichts mehr an.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 17.05.2011 um 12:33:38
 
TaBe schrieb am 17.05.2011 um 11:36:45:
Muss denn wirklich das Trennungsjahr eingehalten werden in so einem Fall? Ich weiß bei einer "deutschen" Scheidung wird darauf verzichtet, wenn sich das Paar einig ist........


Bei einer "deutschen" Scheidung wird das genauso gehandhabt wie bei einer binationalen, wenn deutsches Scheidungsrecht angewendet wird. Für alle gilt gleichermaßen § 1565 (2) BGB:

Zitat:
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.


Dass manche Paare sich in kürzerer Zeit scheiden lassen können, liegt dann daran, dass sie das Trennungsdatum "vordatieren" (also einvernehmlich falsche Angaben machen). Dass das im vorliegenden Fall nicht möglich ist, liegt auf der Hand: Heirat vor 3 Wochen, der Ehemann hofft wahrscheinlich durch die Ehe eine AE zu erhalten. Der einzige Weg für eine Verkürzung wäre hier höchstens der Bezug auf die "unzumutbare Härte". Diese nachzuweisen ist aber recht schwer.
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TaBe
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Antwort #11 - 17.05.2011 um 14:00:14
 
Alana schrieb am 17.05.2011 um 12:33:38:
Dass manche Paare sich in kürzerer Zeit scheiden lassen können, liegt dann daran, dass sie das Trennungsdatum "vordatieren" (also einvernehmlich falsche Angaben machen). 


Danke, das war mir nicht ganz klar.
Dass das in diesem Fall nicht geht, liegt deutlich auf der Hand.  Zunge
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