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Steuererklärung bzw. Abrechnung bei freiberuflichem Ausländer (Gelesen: 1.627 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt als Künstler, eigene Steurnummer, wann/wie Abrechnung ans Finanzamt
paulienchen
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06.05.2011 um 13:26:30
 
Hallo zusammen!

Ich frage für einen Freund nach, da ich selbst keine Antwort wusste. Vielleicht gibt´s ja hier jemand, der Bescheid weiß.

Folgendes:
Mein Bekannter ist Israeli, hat seit gestern eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr als Künslter und darf in seinem Bereich arbeiten. Er war zuvor hier in Deutschland (länger als touristischer Aufenthalt) und hat einen Sprachkurs gemacht. Ich weiß nicht genau, welches Visa/ welchen Titel er damals hatte.
Er hatte eine Steuernummer beantragt (schon bevor er das "Künstlervisa" hatte) und auch bekommen. Leider hat er nur vage Auskünfte über die Abrechnung bekommen. Eine Auskunft war, er müsse monatlich eine Abrechnung ans Finanzamt via Internet (ELSTER) schicken. Eine andere Auskunft war, dass er dieses ELSTER-Formular nur alle 3Monate ausfüllen müsse.

Kennst sich jemand damit aus? Er arbeitet freiberuflich, hat also eine eigene Steuernummer und kann Rechnungen stellen.

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sigi-n
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Antwort #1 - 06.05.2011 um 15:04:42
 
Hallo wenn er das schon nicht weiss soll erleiber einen Steuerberater nehmen.

1. Jahr grundsätzlich monatlich UST Voranmeldung
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dagobu
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Antwort #2 - 06.05.2011 um 15:34:10
 
Steuerberater kosten erst mal...
Aber die Herren und Damen vom Finanzamt sind freundlich und mitteilsam. Anrufen und (kostenlos)  dringendste Fragen klären!
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paulienchen
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Antwort #3 - 06.05.2011 um 16:38:09
 
Alles klar. Danke schonmal.

Eben: Steuerberater kosten und prinzipiell kann ich auch bei den Formularen helfen. Nur eben die Frage war ungeklärt wann bzw. wie oft er die Erklärung abgeben muss. Die unterschiedlichen Infos kamen vom Finanzamt Zwinkernd

So habe ich das jetzt hoffentlich richtig verstanden:
Er muss monatlich die Erklärung abgeben (Stichtag 31.Mai für den Monat Mai, Stichtag 30.6. für den Monat Juni) im ersten Jahr.
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sigi-n
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Antwort #4 - 06.05.2011 um 18:03:05
 
paulienchen schrieb am 06.05.2011 um 16:38:09:
Er muss monatlich die Erklärung abgeben (Stichtag 31.Mai für den Monat Mai, Stichtag 30.6. für den Monat Juni) im ersten Jahr.


Nee
er hat zeit bis zum jeweils 9. des Folgemonats
z.B. Mai 2011 abgeben bis 9. Juni

Bitte nicht böse sein aber hilfe geben wenn man die Base Rules nicht kennt kann für den Steuerpflichtigen teuer werden
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Märchenprinz
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Antwort #5 - 08.05.2011 um 10:06:10
 
Hallo,
als er die  Steuernummer beantragt hatte, hat er ein Formular ausgefüllt, "Antrag auf Steuerliche Erfassung", darin gibt es ein Feld "besteuerung als Kleinunternehmer gem §19 UmStG. Wenn er dieses angekreuzt hat, braucht er keien UST- Erklärungen abgeben. Darf aber auch keine UST auf seinen Rechnungen ausweisen, und hat auch keine MGlkt. des Vorsteuerabzugs.

Wenn er dieses Feld nicht angekreuzt hat, sollte er die Erklärung ggü. dem Finanzamt nachholen.
Wenn man überhaupt keine Ahnung von Steuern hat, sollte man das mit den UST- Erklärungen erstmal sein lassen und von dieser Regelung gebrauch machen, da man viel falsch machen kann und "Ärger" mit dem Finanzamt schnell sehr lästig werden kann.
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