Das wird leider von hier aus nicht erschöpfend bzw. abschließend zu beurteilen sein.
Aus meiner langjährigen Beratungserfahrung weiß ich aber, dass solche Wohnortwechsel sehr schwierig sind.
"Meine ABH" hier verlangt regelmäßig zunächst den Nachweis über eine bereits mindestens sieben- bis achtmonatige Erwerbstätigkeit am beabsichtigten Wohnort sowie Vorlage der letzten Lohnabrechnungen und die Kosten für die zu beziehende Wohnung am gewünschten neuen Wohnort. Nur, wenn danach/daraus ersichtlich wird, dass der
LU für alle Familienangehörigen am neuen Wohnort gesichert ist, nimmt sie auf Antrag die Streichung der Wohnsitzauflage vor.
Soweit mir das bekannt ist, läuft dieses Procedere so oder ähnlich überall. Vor allem für Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende bedeutet das in der Konsequenz, dass sie gegen "null" tendierende Chancen haben, die Wohnsitzauflage gestrichen zu bekommen.
Ohne Streichung der Wohnsitzauflage umzuziehen, bringt aber nichts, denn selbst wenn die ARGE (Jobcenter) einem Umzug zustimmen würde oder sogar schon zugestimmt hat, wären damit die ausländerrechtlichen Ptobleme nicht gelöst. Eine Anmeldung am beabsichtigten neuen Wohnort würde immer scheitern, da wegen der nicht gestrichenen Wohnsitzauflage, die
ABH am alten Wohnort zuständig bliebe.
Was kann man machen:
Mit der
ABH reden, die Spezifik des Einzelfalles (autistisches Kind, alleinerziehendes Elternteil) verdeutlichen - wenn möglich, eine Arbeitsplatzzusage von einer Firma am beabsichtigten Wohnort dabeihaben und ggf. auch mit der
ABH am beabsichtigten Wohnort Kontakt aufnehmen und die Lage schildern - mitunter (das ist aber immer eine ganz einzelfallbezogene Sache) haben schon
ABH am beabsichtigten Wohnort, eine Art "Zustimmung" gegeben und dies auch der
ABH am alten Wohnort dann signalisiert.
Evtl. ist im Ausnahmewege so doch die Streichung der Wohnsitzauflage für diesen konkreten Einzelfall zu erreichen.
Wenn es eine Migrationsberatungsstelle in der Nähe gibt, die seriös und "tough" ist, dann wäre es ggf. nicht die schlechteste Idee, sich an diese zwecks Unterstützung/Begleitung der Sache zu wenden.
Getreu dem Motto: Wer's nicht versucht, hat schon verloren: -
Aber wie gesagt, eine Erfolgsgarantie bzw. einen Anspruch auf Streichung der Auflage ohne hinreichenden Nachweis gesicherten Lebensunterhalts am künftigen Wohnort gibt es nicht.
=schweitzer=