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Kindergeld für EU Bürger über 18 Jahre (Gelesen: 1.969 mal)
MathiasN
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i4a rocks!


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03.05.2011 um 14:18:36
 
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir mal bitte weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

Meine Freundin (Ungarin) lebt seit Juli 2010 in Deutschland und studiert. Ihre Eltern wohnen in Ungarn
Hat Sie Anspruch auf Kindergeld in Deutschland? Da sie ja über 18 Jahre ist?
Wenn ja - kann sie selbst einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen? Oder gibt es für EU Bürger einen separaten Antrag der auszufüllen ist.

Ich hoffe uns könnte jemand bei der Beantwortung hilfreich sein.

Liebe Grüße
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maki
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Antwort #1 - 03.05.2011 um 14:23:20
 
MathiasN schrieb am 03.05.2011 um 14:18:36:
Hat Sie Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?

Nein, natürlich nicht.
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MathiasN
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 03.05.2011 um 14:42:19
 
Hallo,

ich habe folgendes im Internet gefunden:
"Ausländische Studierende können nur dann Kindergeld erhalten, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt, nachweisen können und keine vergleichbaren
Leistungen aus dem Ausland bekommen."

Bedeutet das nicht dass sie Anspruch darauf hat?
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Antwort #3 - 03.05.2011 um 14:44:45
 
MathiasN schrieb am 03.05.2011 um 14:42:19:
Bedeutet das nicht dass sie Anspruch darauf hat? 

Hat sie denn Kinder? Zwinkernd

Kindergeld ist für die Eltern gedacht, die Vorraussetzungen müssten von den Eltern erbracht werden.
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MathiasN
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Antwort #4 - 03.05.2011 um 16:48:49
 
hm ok verstehe...

das heisst das es auch elternunabhängiges Kindergeld (Eltern leben ja im Ausland) für meine Freundin nicht gibt.

Ich hatte ja früher auch Kindergeld bis zum Ende meines Studiums bekommen....
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maki
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Antwort #5 - 03.05.2011 um 17:01:24
 
MathiasN schrieb am 03.05.2011 um 16:48:49:
Ich hatte ja früher auch Kindergeld bis zum Ende meines Studiums bekommen.... 

Deine Eltern haben es bekommen und da du wohl nicht mehr bei ihnen gewohnt hattest an dich überwiesen, bzw. die Familienkasse schickte es direkt an dich, nachdem deine Eltern einverstanden waren.

"Elternunabhängiges Kindergeld" im wörtlichen Sinne gibt es nicht, auch wenn der Begriff gerne mal benutzt wird.

Die Eltern deiner Freundin qualifizieren sich nunmal nicht für Kindergeld.
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