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Krankenversicherung (Gelesen: 2.524 mal)
shpresa
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03.05.2011 um 09:56:10
 
vielleicht ist es zu weit OT aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen.

mein Mann ist ja jetzt bei mir familienkrankenversichert. wenn er jetzt eine Arbeit aufnimmt, wird er doch vom AG versichert. dann muss ich mich bei ihm versichern, richtig? ist meine Tochter ( nicht seine ) auch dann bei ihm mitversichert oder muss sie dann bei ihrem Vater versichert werden? kann der AG verlangen in eine, vom ihm bestimmten KV, zu wechseln?
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schweitzer
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Antwort #1 - 03.05.2011 um 10:05:09
 
shpresa schrieb am 03.05.2011 um 09:56:10:
vielleicht ist es zu weit OT


Nein, gar nicht - Du stellst sogar konkrete Fragen zu einem "sonstigen (deutsche) Rechtsgebiet" - deshalb habe ich auch gleich in dieses Sachforum hier verschoben.

Ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet, da mögen und werden sich sicher andere user melden, aber ich habe dennoch Nachfragen und Gedanken, die vielleicht auch für andere, die helfen wollen, nicht ohne Bedeutung sind.

shpresa schrieb am 03.05.2011 um 09:56:10:
dann muss ich mich bei ihm versichern, richtig?


Warum? Du gehst selbst einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach? - Wenn ja, dann ist jeder von Euch "für sich" versichert und zahlt Beiträge zur Krankenversicherung.

shpresa schrieb am 03.05.2011 um 09:56:10:
kann der AG verlangen in eine, vom ihm bestimmten KV, zu wechseln? 


Nein, das kann der Arbeitgeber nicht. Der Versicherte hat das Recht, seine Krankenkasse selbst zu wählen.

shpresa schrieb am 03.05.2011 um 09:56:10:
ist meine Tochter ( nicht seine ) auch dann bei ihm mitversichert oder muss sie dann bei ihrem Vater versichert werden?


Über wen ist die Tochter denn jetzt versichert?


=schweitzer=

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« Zuletzt geändert: 03.05.2011 um 11:10:09 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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shpresa
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Antwort #2 - 03.05.2011 um 10:29:09
 
danke schweitzer.

wir beziehen ja im moment alg2, deswegen. wenn er arbeitet, fallen wir ja evtl aus dem bedarf heraus. oder wir haben zusätzliche ansprüche, dann bleibt das dann wie bis jetzt? also weiter übers amt versichert? meine tochter ist jetzt bei mir mitversichert. bleibt das dann auch weiterhin so?
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Eduard
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Antwort #3 - 03.05.2011 um 11:07:09
 
Sobald Dein Mann arbeitet, ist er versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, und Du kannst Du über ihn kostenlos familienversichert werden (sofern Du nicht selbst versicherungspflichtig bist).

Die Tochter (ich nehme aufgrund Deiner Fragestellung an, dass es nicht seine Tochter ist) kann dann in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn Dein Mann sie überwiegend unterhält.

§10 Abs. 4 SGB V:
Zitat:
Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält


Sofern Ihr weiterhin ALG2 bezieht, erfordert das eine relativ komplizierte Berechnung, bei der die Nettoeinkünfte der verschiedenen Familienmitglieder ermittelt und mit dem jeweilgen Unterhaltsbedarf verglichen werden. Wenn dabei herauskommt, dass mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs der Tochter aus dem Einkommen Deines Mannes bestritten werden kann, kann sie bei ihm familienversichert werden, wenn nicht, dann nicht. Im letzteren Fall wäre dann zu prüfen, ob Du nicht weiterhin selbst versichert bleibst, so dass Deine Tochter bei Dir versichert ist.

Im "Idealfall", wenn Dein Mann genug für Euch alle 3 verdient und kein ALG2-Anspruch mehr besteht, ist die Familienversicherung Deiner Tochter kein Problem (außer wenn der leibliche Vater Unterhalt in erheblicher Höhe zahlt, dann wäre er für die Krankenversicherung verantwortlich).

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shpresa
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Antwort #4 - 03.05.2011 um 11:49:42
 
aha vielen dank, eduard. ist ja doch ein wnieg kompliziert. aber mal abwarten, was bei den gehaltsverhandlungen rauskommt. auf jeden fall erstmal danke für die info.

mein ex und vater meiner tochter zahlt keinen unterhalt. müsste er, sofern er könnte??????? Unterhaltsvorschuss wurde mir gestrichen, auf grund der erneuten heirat.
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Antwort #5 - 03.05.2011 um 12:04:48
 
Natürlich muss der Vater für sein Kind Unterhalt bezahlen!! Das ist eine Verpflichtung seinem Kind gegenüber und es spielt keine Rolle dabei, was du verdienst oder ob du nochmal heiratest.

Er muss natürlich zahlen können.
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Antwort #6 - 03.05.2011 um 13:36:12
 


Zitat:
Er muss natürlich zahlen können.


Falls nicht geht evt. das Jugendamt in Vorleistung. Denn Unterhalt gegenüber dem Kind musst du sogar im Interesse des Kindes einfordern.
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« Zuletzt geändert: 03.05.2011 um 14:09:39 von schweitzer » 
Grund: Zitat kenntlich gemacht 
 
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shpresa
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Antwort #7 - 03.05.2011 um 14:39:37
 
das meinte ich ja, das JA hat mir den vorschuss aufgrund erneuter heirat gestrichen. er selber bekommt ja geringfügigen lohn bzw zusätzliches ALG2
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