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Ablehnung Studentenvisum (Gelesen: 1.956 mal)
alexander w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Studentenvisum
01.05.2011 um 18:47:56
 
hi,

meine freundin, mit der ich bereits seit 2 jahren zusammen bin,  ist mexikanerin.

zurzeit leben wir gemeinsam in mexiko. sie hat sich nun dazu entschlossen an einem superintensiv-deutschkurs teilzunehmen, der im august beginnen soll. der kurs wird 9 monate dauern.

das visum haben wir bereits beantragt und alle unterlagen eingereicht. die sprachschule ist bezahlt und die finanzierung des aufenthaltes komplett gesichert.

nun haben wir von der botschaft einige fragen bekommen, wieso sie den sprachkurs machen moechte etc. sie moechte nach dem sprachkurs ein sprachstuidum in mexiko beginnen und aus diesem grund die sprache erlernen.

nun waren wir leider so "dumm" und haben angegeben, dass wir gemeinsam in koeln wohnen werden und ich in der zeit mein studium an der uni koeln beenden werde.

die botschaft hat ihr nun geschrieben und unterstellt, dass sie ja nur nach deutschalnd kommen moechte, um mit mir zusammen zu wohnen.

sie hat dann versucht denen klar zu machen, dass der primaere grund des aufenthaltes ganz klar die sprachschule und das erlernen der deutschen sprache ist.

nun ist sie natuerlicht besorgt, dass das visum abgelehnt werden kann, was ich allerdings nicht so gazn verstehen kann.

kann es denn wirklich ein ausschlusskriterium sein, nur weil sie einen deutschen freund hat?? das kann doch irgendwie nicht wahr sein!!

sie moechte als student kommen und die sprache erlernen und anstatt, dass man es gut heissen koennte, dass sie eine persoenliche beziehung zu der kultur und der sprache hat, kann dies zur ablehnung des antrages fuehren?!?!?!

es waere super, wenn einige leute ihre persoenlichen erfahrungen schildern koennten und uns einige tips geben koennten, wie wir weiter vorgehen sollten. und vor allem,was sie bei einer ablehnung machen koennte...

sollte sie evtl. ein neues motivationsschrieben verfassen und ihre absichten, die sprache und die kultur naeher kennenzulernen, untermauern??

vielen dank im vorfeld fuer die antworten und die tips!!
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Antwort #1 - 01.05.2011 um 19:34:17
 
So wie Du schreibst, hat Deine Freundin ja schon auf das Schreiben der Botschaft reagiert und versucht, nochmals zu begründen, was der eigentliche Zweck des beabsichtigten Aufenthalts ist.

Jetzt noch einmal was "nachzuschieben", halte ich persönlich in dieser Phase für wenig produktiv - es könnte ggf. der Eindruck "gesteigerten Vorbringens" entstehen.

Im Moment bleibt daher m. E. nur das Abwarten ...

alexander w schrieb am 01.05.2011 um 18:47:56:
was sie bei einer ablehnung machen koennte...


Im Falle einer Ablehnung könnte Deine Freundin remonstrieren (insbesondere, wenn die Gründe für die Ablehnung nicht benannt werden würden oder unklar sind). Durch die Remonstration kann der ablehnenden Entscheidung widersprochen werden. Außerdem kann (nochmals) dargelegt werden, aus welchen Gründen doch ein Visum erteilt werden sollte.

Alternativ kann sie aber auch sogleich klagen - die Klage wäre beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen.

Eine Anwaltspflicht besteht für beide Varianten nicht, insbesondere bei letzterer würde ich mir freilich schon überlegen, zumindest einen im Ausländerrecht/Visafragen bewanderten Anwalt zu Rate zu ziehen.


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alexander w
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Antwort #2 - 02.05.2011 um 06:32:34
 
erstmal danke fuer die schnelle antwort!

die botschaft hat meine freundin nach einreichung des antrages per mail kontaktiert... ich habe mich dann mit dem auswaertigen amt in koeln in verbindung gesetzt und die ahben mir den hinweis gegeben, evtl. ein ergaenzendes motivationsschrieben beizufuegen...nur bin ich auch etwas skeptisch,was dieses betrifft..da nun doch sehr schnell der eindruck erweckt werden kann, dass es sich nur um einen vorbehalt mit der sprachschule handelt..und dies wollen wir natuerlich auf keinen fall, da der hauptgrund fuer sie wirklich die sprachschule ist.

nun muessen wir dieses untermauern, ohne falsche eindruecke zu erwecken...

weisst du evtl. wie lange ein einspruch in der regel dauert,falls das visum abgelehnt wird? da die sprachschule im august beginnt und eine normale visumsbearbeitung dauert 2 monate..wuerde also alles ziemlich knapp mit der zeit werden..

gruss,


alex
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schweitzer
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Antwort #3 - 02.05.2011 um 07:26:43
 
alexander w schrieb am 02.05.2011 um 06:32:34:
weisst du evtl. wie lange ein einspruch in der regel dauert,falls das visum abgelehnt wird?


Remonstrieren kann man innerhalb einer Frist von bis zu einem Jahr nach Ablehnung des Visums.

Hinsichtlich der Bearbeitungszeit lässt sich keine wirklich verlässliche Aussage machen. Ich habe schon von 2 Wochen gehört, aber auch schon von mehreren Monaten. -

Im Verwaltungsverfahren darf die übliche Bearbeitungsfrist, etwa für einen Widerspruch, grundsätzlich bis zu drei Monaten betragen. Sofern die Behörde besonderen Ermittlungsaufwand begründen kann oder andere wichtige Gründe benennt, ist einzelfallbezogen auch eine längere Frist möglich.


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alexander w
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Antwort #4 - 02.05.2011 um 18:40:36
 
ah ok,danke!!

naja, werrden heute erstmal ein ergaenzendes motivationsschreiben verfassen und dann erstmal abwarten..hoffentlich klappt das alles noch irgendwie Smiley
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