MarcoF schrieb am 01.05.2011 um 12:10:03:Das heist also obwohl es kein Rechtshilfeabkommen gibt , reicht der blose verdacht und sie kann mich verklagen?
Verklagen kann man grundsätzlich jeden, auch ohne Beweise. Bei Vaterschaftssachen genügt die Behauptung der Mutter, sie hätte mit dem mutmaßlichen Vater in der in Betracht kommenden Zeit verkehrt. Es ist dann Aufgabe des Gerichtsverfahrens, festzustellen, ob tatsächlich eine Vaterschaft besteht.
(Wie soll das auch sonst gehen? Um die Vaterschaft zu beweisen, ist ein Vaterschaftstest erforderlich - ohne einen Gerichtsbeschluss kann man aber niemand zum Vaterschaftstest zwingen. Würde man also schon vor Klageerhebung unwiederlegbare Beweise verlangen, wäre jede Klage von vorneherein unmöglich.)
Zitat:Was ist wenn ich mich entziehe ?
Möglicherweise ergeht dann gegen Dich beim dominikanischen Gericht ein Versäumnisurteil (oder etwas Vergleichbares, "Versäumnisurteil" ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht). Wieweit nach dem dominikanischen Recht in Vaterschaftsangelegenheiten so ein Versäumnisurteil erlaubt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Urteil ist aber zunächst nur für den dominikanischen Rechtsbereich gültig, um für das Kind einen deutschen Pass zu bekommen, oder um von Dir Unterhalt zu bekommen, müsste die Mutter Dich wohl erst noch vor einem deutschen Gericht verklagen.
MarcoF schrieb am 01.05.2011 um 11:53:14:Nachtrag : Die Frau lebt in der Dominikanischen Republik , wir waren nur befreundet und ich habe niemals etwas anerkannt . War seit 3 jahren nicht mehr in der Dominikanischen Rep.
Bist Du nun der Vater oder nicht? Unabhängig von der rechtlichen Seite - man sollte zu seiner Verantwortung stehen.