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Vaterschaftstest (Gelesen: 1.624 mal)
Themen Beschreibung: Dominikanische Republik
MarcoF
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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01.05.2011 um 11:53:14
 
Hallo , Meine Frage ! Kann eine Dominikanische Frau mich in Deutschland gerichtlich zwingen einen Vaterschaftstest zu machen und damit Unterhalt ein zu klagen bzw. einen Deutschen Pass für das Kind zu erwirken ? Bitte um Antwort .
DAnke lg Marco

Nachtrag : Die Frau lebt in der Dominikanischen Republik , wir waren nur befreundet und ich habe niemals etwas anerkannt . War seit 3 jahren nicht mehr in der Dominikanischen Rep.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.05.2011 um 12:02:25
 
Wenn ihr zur relevanten Zeit der Geburt zusammen ward und du als Vater in Betracht kommst, könnte sie dies als Erziehungsberchtigte im Auftrag des Kindes schon tun. Denn ein optionales deutsches Kind hat ein Recht auf Kenntnis der Abstammung und damit sind dann auch noch Rechte für das Kind verbunden.


Angenommen, das Kind wäre dein Kind, dann bekommt es schon einen Anspruch auf Unterhalt. einen dt. Pass.

Das Kind könnte nach D einreisen und die Mutter würde als Personensorgeberechtigte auch eine AE bekommen.

Inwieweit die Mutter dann Unterhaltsberechtigt ist???? Da streiten sich die Geister.
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MarcoF
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.05.2011 um 12:10:03
 
Das heist also obwohl es kein Rechtshilfeabkommen gibt , reicht der blose verdacht und sie kann mich verklagen ? Was ist wenn ich mich entziehe ?
Danke
Nachtrag : Der Hintergrund ist der das ich einen Brief von einem Dominikanischen Anwalt über das Konsulat Frankfurt bekommen habe . Alles in Spanisch , kein Einschreiben . Mit der Aufforderung das ich am 1.6 in Santo Domingo zu erscheinen habe , vor gericht .
Ich habe den Brief natürlich offiziel nie erhalten und fahre auch nicht hin .
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
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Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #3 - 01.05.2011 um 19:22:25
 
MarcoF schrieb am 01.05.2011 um 12:10:03:
Das heist also obwohl es kein Rechtshilfeabkommen gibt , reicht der blose verdacht und sie kann mich verklagen?


Verklagen kann man grundsätzlich jeden, auch ohne Beweise. Bei Vaterschaftssachen genügt die Behauptung der Mutter, sie hätte mit dem mutmaßlichen Vater in der in Betracht kommenden Zeit verkehrt. Es ist dann Aufgabe des Gerichtsverfahrens, festzustellen, ob tatsächlich eine Vaterschaft besteht.

(Wie soll das auch sonst gehen? Um die Vaterschaft zu beweisen, ist ein Vaterschaftstest erforderlich - ohne einen Gerichtsbeschluss kann man aber niemand zum Vaterschaftstest zwingen. Würde man also schon vor Klageerhebung unwiederlegbare Beweise verlangen, wäre jede Klage von vorneherein unmöglich.)

Zitat:
Was ist wenn ich mich entziehe ?


Möglicherweise ergeht dann gegen Dich beim dominikanischen Gericht ein Versäumnisurteil (oder etwas Vergleichbares, "Versäumnisurteil" ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht). Wieweit nach dem dominikanischen Recht in Vaterschaftsangelegenheiten so ein Versäumnisurteil erlaubt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Das Urteil ist aber zunächst nur für den dominikanischen Rechtsbereich gültig, um für das Kind einen deutschen Pass zu bekommen, oder um von Dir Unterhalt zu bekommen, müsste die Mutter Dich wohl erst noch vor einem deutschen Gericht verklagen.

MarcoF schrieb am 01.05.2011 um 11:53:14:
Nachtrag : Die Frau lebt in der Dominikanischen Republik , wir waren nur befreundet und ich habe niemals etwas anerkannt . War seit 3 jahren nicht mehr in der Dominikanischen Rep. 


Bist Du nun der Vater oder nicht? Unabhängig von der rechtlichen Seite - man sollte zu seiner Verantwortung stehen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 01.05.2011 um 20:09:53
 
Eduard schrieb am 01.05.2011 um 19:22:25:
um für das Kind einen deutschen Pass zu bekommen, oder um von Dir Unterhalt zu bekommen, müsste die Mutter Dich wohl erst noch vor einem deutschen Gericht verklagen.

Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, daß Du als Vater nicht in Frage kommst, dann kannst Du einer solchen Klage natürlich gelassen entgegensehen.

Wenn nicht, dann solltest Du besser eine vernünftige und gütliche Einigung mit der Kindesmutter anstreben, denn durch eine Klageverfahren mit gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, wird diese Angelegenheit für Dich nicht preiswerter. Da dürfte (neben der Alimentenzahlung) Einiges auf Dich zukommen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 01.05.2011 um 20:32:13
 
Eduard schrieb am 01.05.2011 um 19:22:25:
Das Urteil ist aber zunächst nur für den dominikanischen Rechtsbereich gültig, um für das Kind einen deutschen Pass zu bekommen, oder um von Dir Unterhalt zu bekommen, müsste die Mutter Dich wohl erst noch vor einem deutschen Gericht verklagen.

Was ist wenn die Kindesmutter mit der Dominikanischen Geburtsurkunde an der Botschaft erscheint, in der aufgrund des Gerichtsbeschluss der Threadsteller als Vater eingetragen wurde?. Ist dann noch eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB vor einem deutschen Gericht erforderlich ? Beantragen kann Sie dass ja.

Eduard schrieb am 01.05.2011 um 19:22:25:
Möglicherweise ergeht dann gegen Dich beim dominikanischen Gericht ein Versäumnisurteil 

Es gibt durchaus Staaten und Richter bei denen Nichtwahrnehmen eines Termins vor Gericht als Missachtung desselbigen gesehen wird und zu Haftbefehlen führt. Ob das hier so ist kann ich aber nicht sagen.
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.05.2011 um 11:29:00
 
Hmmm, sieht nicht gut aus. Wenn du @MarcoF dich tot stellst, wird es dir wenig nützen. Im Moment sieht es wohl so aus, dass du vor Gericht geladen bist, um deine Vaterschaft entweder zuzugeben oder abzustreiten.
Erscheinst du NICHT, kann die Kindsmutter ein ordentliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft einleiten, und es bleibt dem Gericht überlassen, ob es der Frau Glauben schenkt (sie muss natürlich Beweise vorbringen - wobei hierfür durchaus auch Zeugenaussagen reichen könnten, die bezeugen, dass du im fraglichen Zeitraum mit ihr verbandelt warst). Mit allen Konsequenzen...

An deiner Stelle würde ich aus eigenem Interesse die Sache so schnell wie möglich klären! Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu fürchten. Und falls du tatsächlich der Vater bist, hast du eben auch die Verantwortung zu tragen!
Wenn die Mutter nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird sie dir dann schon mit dem Urteil in der Hand über die deutsche Auslandsvertretung Beine machen; spätestens dann wirst du dich nicht mehr tot stellen KÖNNEN...
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No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
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