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Name (Gelesen: 2.654 mal)
Themen Beschreibung: Familienname - Maedchenname
mamababy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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01.05.2011 um 04:01:35
 
Liebes Team, Teilnehmer,

bitte Vorschlaege zu meinem Thema.Leider ist mir ein Beitrag mit 20000 Zeichen verloren gegangen,weil ich das erste mal bin bei diesem Forum. Schade der komplette Fall lag vor.Jeztt ist schon spaet, ich habe noch 15 Tage vor der Entbindung und keine Kraft mehr.Kann bei Bedarf die Ausfuehrung nachholen.Normalerweise kenn mich gar nicht aus mit foren.Es geht um die Namensfuehrung des frueheren kroatischen Ehenamens z.zt der kroatischen Staatsangehoerigkeit, die vor der Einbuergerung nicht mehr weitergefuehrt wurde. Der Fall muss noch mal von mir im Detaill vorgetragen werden, um zu verstehen (komplett), wegen Kontexbeibehalt, keine Anschauung der Einzelteilsegmentiesierung. Vor der Einbuergerung erhielt ich meinen Maedchennamen und mit dem wurde ich eingebuergert.Weiss jemand auf welcher Grundlage es passiert konnte thesenmaessig.Kennt jemand da die verschiedenen Rechtsmoeglichkeiten? Jetzt nach 10 Jahren obwohl ich legal den Maedchennamen trage, ist wegen der Unstimmigkeit einer auf die Idee gekommen,  meinen Ehenamen vor ca.10 Jahren meinem noch ungeborenen Kind zuzuweisen, ohne meine Zustimmung, wobei mein ganzes Leben und das Leben des Kindes in einer unzumutbaren Situation waere fuer Familienverheltnisse. Es geht um ethisch moralische Dinge, weil mein Kind mit falschen Mann in Verbindung gebracht wird, sowie alles im falschen Kontext stehen wuerde....Das Leben des Kindes waere gebrandmarkt fuer  ganzes Leben, weil das aktenkundig gemacht wird, und auch erziehungstehniche oder sonstige verwaltungsmaessige dinge wuerden sich durch die dokumente ziehen. eine umaenderung waere unzumutbar und wiederbereinigung noch weniger in der anfangsphase des kindes mir aus fuersorgegruenden nicht moeglich. also ein lebenslanger begleiter, wo ich das ganze leben auch in der nachgeneration zu stolpern haette, weil man lebenslauftechnisch fuer seine biographie vielen menschen und behoerden reden und antwort stehen muss. soviel fuer den zweitanfang...liebe gruesse und schoenen ersten mai...adieu hä? Zunge  unentschlossen Kuss
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 01.05.2011 um 09:13:38
 
Da es, soweit ich das dem Post entnehmen konnte in erster Linie um Probleme der Namensführung geht, ist das Ganze hier im Personenstandsrechtsforum wohl besser aufgehoben.

Bitte warte hier sachbezogene Posts ab.

Aber eine Bitte:

Auch, wenn Du Dich, wie Du schreibst mit dem Schreiben in Foren nicht auskennst: Es wäre schön, wenn Du ein wenig lesefreundlicher posten würdest. So ganz ohne Absätze und immer spärlicher werdende Benutzung der Shift-Taste sind Texte für diejenigen, die hier helfen wollen, sehr schwer zu lesen. - Danke.



=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.05.2011 um 14:48:41
 
Hallo,

ohne genaue Angabe des Sachverhaltes kann ich gar nichts zur Namensführung sagen.

Um wen geht es, wann wurde welcher Name erworben. Welche Staatsangehörigkeit hat die Person zum Zeitpunkt des Namenserwerbs. Wann und wo (Staat) wurde der Name geändert, nach welchem Recht, nach welcher Rechtsgrundlage etc.

Wenn der Sachverhalt auch noch einigermaßen lesbar wäre, dann ...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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mamababy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.05.2011 um 23:39:26
 
Lieber Blaise,

vielen Dank fuer dein Kommentar. Bin richtig gluecklich, dass ich Hinweise und Reaktionen bekomme bezueglich meines Problems.

Also, es geht um kroatischen Ehenamen. Wurde im "Drittland"durch die Heirat erworben. Im Drittland fand die Heirat statt. Kroatischer Pass wurde nach der Aufloesung von Jugoslawien erworben augrund des Geburtots.Zaehlte zur Volksgruppe der kroatischen Minderheit des Nachbarstaats Bosnien (kroatische Verwaltungskoalition).Als Kroate aus Bosnien hatten wir einen Verweis im Pass, dass unsere Herkunftsadresse in Bosnien ist, bzw. es bestand eine Moeglichkeit eine angemeldete Wohnadresse in Kroatien zu fuehren (spaeter nach dem Krieg).

Meine Eltern sind seit Uhrzeiten konkrett fast 50 Jahre in Deutschland, bzw. mein Vater und er kennt und liebt nur Deutschland. Hat sich einbuergern lassen mit meiner Mutter nach 20 Jahren, daher sind sie beide Deutsche. Ich bin als 14 Jaehrige vor der Wende gekommen und wollte mir in meinem Leben alles selber eerarbeiten, auch die Integration, Sprache und letztendlich die Einbuergerung.

Das ist mir zwar gelungen aber ich habe fast 4 Jahre meines Lebens extra auf den Verwaltungskrieg mit Kroatien verwenden muessen, weil das Land neugeboren wurde im Jahre 1992 und die mussten sich neuentdecken. Kroatien ist ein junges Land und muss noch ausreifen im Gesamtkonzept. Nach ca. 10 Jahren fuehlte ich mich vollstaendig integriert mit Herz und Seele um selber den Anspruch auf die Staatsangehoerigkeit zu stellen.

Vor der Einbuergerung fand alles nach kroatischem Recht statt, d.h. die Ehe geschlossen in Bosnien wurde in Kroatien verwaltet obwohl ich mein ganzes Leben lang fast in Berlin gelebt habe.

Wir Kroaten mit staendigem Aufenthalt in Deutschland mit einer fast hoechsten Aufenthaltgenehmigung, die dem deutschen Rechten sehr nah war, war unbefristet und haette so ein ganzes Leben lang weitergefuehrt werden koennen. Der Punkt ist, dass ich keinen Bezug mehr zum Ausland hatte, gerade nach dem Krieg, weil sich das ganze Leben fuer mich in Deutschland gedreht hat.
Ich war ueberall fremd. D.h. In Kroatien war ich ja nicht Kroatin, weil ich in Deutschland lebte. Da war ich Fremde bzw. Auslaenderin im eigenen Staat den ich nicht kannte, weil ich nur fuer 2 Wochen in Urlaub kam. Aber seit dem Krieg, war das ja noch alles kaotischer. Dadurch dass Bosnien eigener Staat wurde, konnten wir sowieso nicht nach "Hause", weil alles zerstoert war. Und die Verhaltnisse sind bis heute sozial, wirtschaftlich und politisch ungeklaert.
D.h. geboren in Kroatien mit kroatischem Pass aber Herkunftsmaessig in Bosnien angesiedelt vor der Staatsaufloesung Jugoslawiens.
Um zum Thema zu kommen, es kam zur Scheidung vor der Einbuergerung, die aber geltend gemacht wurde in Bosnien (kroatische Staatsangehoerigkeit) vom Ehemann (kroatische Staatsangehoerigkeit) in serbischer Republik (eigene Republik im Staat Bosnien).

D.h. ich befand mich in Berlin, und der Ehemann hat die Scheidung einseitig im Ausland eingereicht.Ich habe der Verwaltungsprozedur zugestimmt von Berlin aus, weil wir kein gemeinsames Vermoegen hatten, keine Kinder und das Gerichtsverfahren wurde vom Mann getragen und gefuehrt. Da ich nicht vor Ort war, wusste ich nicht diesen Hacken mit dem Namen, wo ich es versaeumt habe schriftlich zum Ausdruck zu bringen. Daher blieb der Ehename (immer noch kroatische Staatsangehoerigkeit) und die Ehe wurde geschieden in Bosnien rechtswirksam.

Kroatien verlangte eine Anerkennung der Scheidung, weil Kroatien ein eigener Staat war. Und diese wurde noch erwirkt.

In der Zwischenzeit buergert mich Kroatien in Februar voellig aus, vernichtet den Pass, und ich blieb sitzen auf der  Zusicherung auf die deutsche Einbuergerung. D.h. Der Antrag der Scheidung wurde im Inland von meinem Verwandten in Bearbeitung gegeben noch vor der Ausbuergerung aus Kroatien und wurde zu Ende bearbeitet im Innland zur Zeit meiner sogenannten Staatslosigkeit in Deutschland. Diese rechtswirksame Anerkennung nach kroatischen Gesetzten wurde erwirkt und ich war Monate spaeter geschieden nach kroatischem Recht.

Die endgueltige Endphase im Sommer (waehrend der Staatenlosigkeit in Deutschland und Ausbuergerung in Kroatien wurde mir der  Verlust der kroatischen Staatsbuergerschaft  noch einmal amtlich bescheinigt mit dem Anspruch mich einbuergern zu duerfen.

D.h. vor der Einbuergerung im Herbst in Deutschland wurde davor alles nach kroattischem Recht abgewickelt, weil es anders nicht moeglich gewesen war zum einen. Zum anderen ich habe davor nach kroatischen Gesetzten gelebt und habe mich nach den Anweisungen strengstens gerichtet wie ich vorzugehen habe und was ich machen muss um die rechtliche Lage Deutschland zu erfuellen.

D.h. ich hatte keine Erfahrungen, ich hatte kein Wissen, und keine Informationen wie ich haette vorgehen muessen oder wie ein Deutschsein nach Familienrecht funktioniert. Das und alles andere dachte ich kann ich als Deutsche lernen und nicht davor, weil das zur Praxis des Lebens gehoert.

Zum anderen war das ja fuer mich abgehackt vor der Einbuergerung nach kroatischen Gesetzen und Deutsches Gesetzt hat diese Tatsachen uebernommen in die sozusagen laienhaft gesagt meine Personenstammakte, weil es immer eine Beamtenentscheidung ist nach Laender- und Erfahrungswissen im Verhaeltniss zur individuellen Personenentscheidung um die es geht.

So, alles wurde damals erbracht, erfuellt, veraendert und akzeptieert. Einbuergerung erfolgt, Ausweis erhalten, gelebt und funktioniert. Jetzt kriege ich ein Kind, wohne im Sueden nicht mehr in Berlin und muss noch mal die gesamten Urkunden vorlegen, weil ein anderer Beamter den gesamten Lebensvorfall und Aktenablauf von mehr als 5 Jahren verstehen moechte und eigene Vorstellungen von Richtigkeit hat.

Er hat mein Leben von Geburt an noch mal ueberprueft, obwohl ich einer gruendlichen Pruefung seitens zwei Staaten durchgelaufen bin. Er bleibt jetzt an der interessanten Konstellation haengen, weil ich mit dieser Dreierkonstellation wieder anruechig auslaendisch ankomme obwohl ich einen Personalausweis habe. Aber der Maedchenname den ich trage ist auslaendisch, was Grund genuck ist, das er ueberfordert ist und mich nicht als Deutsche erlebt sondern seine Nadel im Heuhaufen sucht, da mein Fall sowas von daneben gelaufen ist, dass jeder daran stolpert und 1000 Fragen stellt.

Dadurch habe ich nie Ruhe vor diesen Aktenmamutsprojekt, dass mich in meinem Leben gezeichnet hat seitens der Behoerden. Ausserdem bosnisch-kroatisch-deutsch, da gibt es nicht so viele Vorfaelle, wie afghanistanisch, libanon,- oder marokkanisch-da ist eine groessere Arbeitspraxis drin und von jeweiligen Land zu erwagen.

Viele Menschen kommen nicht nach mit der Verstaendigung dieser Laenderkonstellation und ordnen es ein nach eigenen Vorstellungen. Da geht es schon los mit der Problematik.Es gibt nicht so eine grosse Arbeitspraxis diesbezueglich und diese Laender sind sozusagen nicht unter besonderer "Anschauung wie andere Laender" bei dennen ein Missbrauch statt findet.

Der Punkt ist aber zum einen, hier gibt es keinen Missbrauch, aber so wurde es angegangen vom Beamten. Zum zweiten, kann Deutschland und wir alle grossen Missbrauch erleiden, wenn der Fall nicht sensibel und familienfreundlich behandelt wird. Sensibel nicht im Sinne dass ich als Verdaechtige lebenslang angeschaut werde aufgrund der Vergangenheit und der Herkunft, und des Namens.

Die zentrale Sache um was es geht ist tatsaechlich bei soviel Verwaltungschaos der Name. Jetzt moechte ich erfahren, obwohl ich mich jetzt auch ueber verschieden rechtlichen Moeglichkeiten informiert habe, wieso wird mir einen Vorwurf daraus gemacht, dass ich meinen Maedchennamen trage, der bei der Einbuergerung aus Ermessensgruenden mir bewilligt worden ist, und weil das vor langer Zeit passiert ist, nicht mehr den Pfad habe wie das statt gefunden hat.
D.h. Der Ehename wurde in den Maedechennamen vor bzw. bei der Einbuergerung statt gefunden, weil die Urkunde auf Maedchennamen lautet. Ich sehe nicht ein, dass ich schuldig bin, weil ich das Verfahren nicht geleitet habe, sondern nur den Anweisungen damals Folge geleistet habe.

Jetzt verlangt der Standesbeamte bei dem sogenannten 3.ten Lebenscheck jede Gedankenkette, wie wann, wo, in welcher Art und Weise alles vorgefallen ist und zu allen Phasen ein Dokument dazu. Ich fuehle mich fast mehr als nackt, vor dem Hintergrund dass ich das jetzt auch als Deutsche alles ueber mich zum welchen Mal auch immer ueber mich ergehen lassen muss. Ich glaube man haette noch den Zusatztz Auslaender-Deutsch anbringen sollen, dann haette ich verstanden, die unendlche Beweispflicht die auch jetzt nach insgesamt 20 Jahren in Deutschland kein Ende nimmt.

Mein Kind wird auch keine Ruhe erfahren, weil diese kleine Unklarheit, wie mein Name geaendert wurde, wo, und wie haette man es machen mussen-bzw. koennen (bei Goodwill und besten buergerlichen Verhalten), um die Richtigkeit und Korrektheit, die es hier mit jeder Macht zu erfuellen geht, ohne Verlust- und Folgenanschauung fuer alle, im Sinne der deutschen Gesetzte zu erfuellen.

Es geht um das Kopfrichtige durchzusetzen unabhaengig ob es tatsaechlich dem Recht und der Richtigkeit dient (weil ja Recht ein sehr dehnbarer Begriff ist- aufgrund der 1000 Einflussfaktoren und Interpretationsmoeglichkeiten). Abber es kommt auch auf den Menschen in den Behoerden an. Manche Menschen haben tatsaechlich schwierige Faelle werden aber von Beamten tolleriert aus Arbeitspraxisgruenden aber manche haben Pech und werden regelmaessig zum Opfer, weil irgendwo und irgendwer muss ja auch derLeidtragende sein.

Und bei mir passt es super in den Fall rein, insbesondere wenn man alles jedesmal und jedem von neu an anfangen muss zu erklaeren. Dann stellt man fest, dass man das gesamte Leben und 36 Jahre Lebenserfahrung in der richtigen Art und Weise jedesmal richtig vermittelt werden kann, weil das Leben ein dynamischer staendig veraendernder Prozess ist.

Wie auch immer. Der Ehename sollte theoretisch meinem in ca. 14 tagen zu erwartendem Kind einfach zugewiesen werden, obwohl ich meinen Maedchennamen trage. Die Verwirrung nimmt kein Ende, das Chaos ist nicht bezahlbar, ethisch moralisch nicht vertretbar, weil das kein Nutzen und Sinn erbringt sondern ein Gesamtkolaps darstellt fuer alle.

Ich als alleinberechigte erziehungsperson soll angucken, dass mein Kind ein anderen Namen traegt als ich und deer biologische Erzeuger. Dem geschiedenen Ehemann vor 10 Jahren, der irgendwo in Drittland lebt, soll automatisch eine Vaterschaftzuordnung gemacht werden, wozu er zum Unterhalt verpflichtet waere obwohl er keine Ahnung ueber meine persoenliche Verhaeltnisse hat und ich auch nicht ueber seine.

Es ist mir auch wichtig, dass er es auch nicht erfaehrt, weil das mein Privatleben ist und es geht nimmanden was an, insbsondere nach so viel Zeit. Ich zerstoere sein Familieres Klima und er meins, weil wir in falscher Konstellation in Verbindung gebracht werden, sowohl das Kind. Das ich wohl nicht nach Meinung des Beamten geschieden bin, waere ich dann zwar noch veerheiratet aber ich frage mich nach welchen Regeln?

Wie kann ich zwar noch veerheiratet sein, da er eine Scheidungsanerkennung machen moechte, wobei er meine Ehe erseinmal auch rechtswirksam nach deutschm Recht machen muesste? Wenn Scheidung dann erst beweisen, dass ich verheiratet bin? Also hier wird aus einer Muecke ein so grosser Zoo gemacht und theaather veranstaltet, dass es langsam verfilmt werden koennte? Probleme machen da wo es keine gibt, und wo es nicht angebracht ist, und da wo richtige sind, traut man sie nicht oder kann man sie nicht loesen. Aber ich bin ja vielleicht wegen meiner freundlichen, hoefflichen Art und Weise interessanter als jmd. der "hart" ankommt und hart durchsetzt.

Da trauen sie sich noch nicht mal zu fragen.Aber als Einzelgaengerin bin ich leichter angreifbar. Stellen Sie sich vor sie muessten dem Kind eines Tages all das erklaeren was ich jetzt Ihnen versuche nahe zu bringen. Das ist aber nur ein Teil der Gesamten Geschichte. Das Kind waere von vornherein gebrandmarkt mit Komplexitaaet der Dinge, und kann nicht unbeschwerlich funktionieren, sondern muss dass von Generation zu Generation weitergeben, wie es zu Komplikationen seiner Vorfahren in der Namensgebung gekommen ist. Es wird uns, mir und meinem Kind, der Boden fuer ein glueckliches Zusammenleben und Funktionieeren (intaktes Leben) geraubt, genommen sollte ich den Fall nicht familienfreundlich mit den Behoerden loesen koennen.

Also, es wuerden 3 Familiennamen im Raum stehen.Die Erklaerungsnot in welcher ich kommen wuerde, moechte ich nicht reflektieren, weil mir das bekannnt ist. Des weiteren, mein Kind soll nicht leiden, wegen verwaltungschaos das kein Ende nimmt. Ergibt das alles einen Sinn, eine Mama mit Baby mit so was das Leben nicht nur schwer zu machen, sondern unzumutbar, wenn Jugendamt und alles durcheinander kommt.

Es gibt Ermessensgrundlagen. Der Staat duerfte doch eine Familie nicht zerstoeren in dieser Art undWeise, sondern Wege eines zumutbaren Lebens ermoeglichen! Es ist wichtig zu erfahren, wie kann mein Fall eben familienfreundlich und kindgerecht geloest werden. P.S. Bei jeztiger Konstellation koennte man dem geschiedenen Ehemann die Moeglichkeit nach Deutschland zu kommen, verschaffen,was niemanden im Sinne ist.Aber das waere vorprogrammiert.

Er in Bosnien hat nichts. Was soll man von ihm Unterhaltsmassig holen, eher er koennte sich augrund des Kindes Rechte verschaffen.

Noch eine Anmerkung, ich weiss, das ich eine oeffentlich rechtliche Moeglichkeit habe meinen Namen eben aus diesen Gruenden zu aendern, wenn ich die Schwere meines Falles vorlegen kann. Und sollte es wirklich dazu kommen, moechte ich endgueltig einen deutschen Namen annehmen, weil ich nicht moechte dass mein Kind wegen dem auslaendischen Namen in iregendeineirweise ein schlimmes Schicksal erleiden muss, wie ich, und dass ueberhaupt Fragen los gehen, wo ist er her? Es soll ein Ende nehmen. Und wir haben ein Anrecht darauf nicht mehr schickaniert zu werden, wegen der Vergangenheit als Auslaender.
Bitte der Fall. Freue mich ueber viele Zuschriften auf meinen Beitrag, viele Tipps, Meinungen, rechtliche Hinweise, Fragen.

Aller lieben Dank im Voraus, Gruesse aus Sueddeutschland Smiley , betroffene Mama mit Baby allein
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mamababy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.05.2011 um 00:26:15
 
Ach so, noch eine Anmerkung zu meinem Fall moechte ich machen. Naemlich, die Behoerden finden es spassig mich wieder mit dem Ausland in Informationspflicht zu sehen, d.h. Deutschland soll dem Ausland persoenliche Daten uber mich weitergeben, wie Geburt des Kindes, weitere Heirat...etc..

Sagen Sie mir bitte, was habe ich in der Gegenwart mit dem Ausland zu tun, wenn fuer mich Ausland seit ca. 10 Jahren nicht fuer mich zustaendig ist, und was soll das, dass ich als Deutsche zur Weitergabe von persoenlichen Daten verpflichtet werde...(was habe ich als Deutsche wo mein Leben hier seit 20 Jahren statt findet mit dem Ausland zu tun, wo ich nicht mehr zu "Auslaendern" zaehle...Ich meine, bin ich nun eine Deutsche und was habe ich fuer Pflichten ans Ausland als Deutsche, wo ich endlich mein Deutschsein geniessen moechte und nicht vor und nachher frei davon zu sein...?

Was sind das fuer Aussagen, die mir als schwangere Frau aufgetischt werden? Wozu sollen sie dienen? Und wieso setzt man mich dieser Strapazen aus? Ist es wirklich erforderlich?

Stellen Sie sich vor, sie waeren in meiner Situation in meiner Lage, aber dass  koennten Sie sich gar nicht vorstellen, nicht war?

So ein Leben, insbesondere der vom auslaendischen Hauch begleitet wird, kann ein "richtiger" Deeutscher gegenueber dem "auslaendischen" Deutschen gar nicht nachvollziehen....

Etwas was jemanden von Geburt an gegeben ist, erlebte der andere anders als jemand der sich so eine deutsche "Einbuergerung" erst einmal erkaempfen muss, weil er sich verdieenen muss ....

ich habe mir jeden einzelnen schritt erarbeitet...und ich muss sagen, es ist nicht leicht, und ich weiss mein leben und alles damit verbundenes viel mehr zu schaetzen als jemand der  nie ein gefuehl fuer diese probleme bekommen hat und seine Lebenszeit nicht mit diesen Dingen vergeudet hat....

Er konnte an seinem Erfolg tuefteln solange ich mich ersteinmal mit banalen grundlegenden Dingen auseindersetzten musste, um normale Existenz zu sichern... 

Aber das Leben ist trotzdem schoen und lebenswert und insbesondere sehr lehrreich...und ich bin dankbar von jeden Menschen lernen zu koennen...Berlin hat meine Denk- und Horizontweise gepraegt.... gruss an Berlin

Viel Spass beim Lesen, bin gespannt, ob ich als Schwangere ein bisschen Zuspruch bekomme...Smiley

Stellen Sie sich vor, ich waere Deutsch Smiley, ohne Sprach- und Formfehler, es wuerde sich um eine Ihre Vertrauensperson handeln oder um ihre eigene Haut. Wuerden Sie mich anders empfinden und fuehlen, sich fuer mich einsetzten als mit dem Bewusstsein, dass ich auslaendische Wurzeln ziehe?Smiley

Sorry, fuer etwas plakative, "provozierende"disskussionanregende Art und Weise? ciaO... Cool Durchgedreht Kuss weinend


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Blaise
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Antwort #5 - 02.05.2011 um 19:10:45
 
Hallo,

ich werde die Beiträge nicht lesen, weil da einfach zu viel von deinen Wertungen und Emotionen drin sind. Die helfen bei der Lösung eines rechtlichen Problems überhaupt nicht.

Schreib einfach die verschiedenen Daten auf (Monat/Jahr) zu den Ereignissen auf (z.B. Geburt 10/1970 in Stadt xy in Jugoslawien oder Eheschließung 05/1991 in xy, Bosnien mit kroatischem Staatsangehörigen, Ehename xy).

Du musst natürlich nicht deine realen Daten angeben, aber ungefähr so, dass man den zeitlichen Ablauf erkennt. Wichtig sind auch die jeweiligen Staaten und die Staatsangehörigkeiten der Betroffenen.

Wichtig ist auch, wann und wo das Scheidungsurteil anerkannt wurde (z.B. auch in Deutschland?).

---

Bei allem Verständnis über die Angst und Sorge wegen des aufwändigen Verfahren: Vorwürfe gegen Behördenmitarbeiter helfen da nicht weiter. Solche Angelegenheiten, bei denen die Gesetze aus verschiedenen Staaten zu prüfen sind, sind sehr komplex und schwierig.
Der Standesbeamte soll die Geburt des Kindes beurkunden, dazu ist die Prüfung des Namens der Mutter erforderlich. Das mag unangenehm und lästig sein, das Standesamt ist aber verpflichtet genau zu prüfen und den tatsächlichen Namen der Mutter im Register einzutragen.

Viel Glück und alles Gute,

Blaise
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Antwort #6 - 03.05.2011 um 22:59:12
 
Lieber Blaise,

vielen Dank fuer deine Antwort und deine guten Wuensche. Wuerde gerne auf einen deineer Zitate eingehen.

Es geht um diese Sache, wo du sachlich und kuehl davon sprichst, dass die Beamten beim Standesamt und Behoerden ihre Arbeit machen muessen und, dass sie angehalten sind zur gruendlicher Pruefung.

Das ist zwar sehr "cool" von Dir so einen Satz generell zu verwenden. Hier geht es aber um eine individuelle Einzellfallentscheidung. Ich habe ja auch von Beamten- Ermessensentscheidungen gesprochen. Aber kurz zur detaillierter Pruefung. Ich wurde von deutschen Behoerden so gruendlich geprueft vor der Einbuergerung, dass es gruendlicher nicht gehen kann.

Ich kann dir sagen, dass ich seitens Auslands ueber 4 Jahre geprueft wurde, aufgrund der Landesverhaeltnisses-und bestimmungen. Und dann von deutschen Behoerden so um ca.1 Jahr nach dem Verlust meiner auslaendischen Buergerschaft.

Davor wurde ich als Auslaendirin lebenslang von den Aemtern begleitet, die in regelmaessigen Abstaenden mein Verhalten und meine Bleiberecht bestimmt haben. Das ist die Auslaenderpollizei, bei der man ein ueberaus reines Dossie haben muss. So habe ich mir mein unbefristes Aufenthaltstitel mit fast groesster Anerkennung verdient.

Zum anderen, ich haette mich aufgrund meiner deutschen Eltern einbuergern lassen koennen, abeer ich wollte es losgeloest von Ihrer Anerkennung machen, um selber den deutschen Wert zu spuehren und mir zu "erkaempfen". Ich wollte es nicht so "leicht" haben und dachte kann das auch allein verdienen. Tatsaechlich war der Weg sehr lang und dorning und sehr kostspielig.

Haette alles anders haben koennen, aber jung und unreif und unerfahren.

Aber um zum Punkt zu kommen, es wurde ein "Vertrauensverhaetniss durch die deutschen Behoerden" geschaffen, die mir die heutige Legitimitaet geben, meinen deutschen Personalausweis schuldenfrei zu tragen.

Zum zweiten, wer einen deutschen Pass oder Personalausweis ausgestellt bekommt auf den Namen wie der lautet, ist das das hoechste Gut, was ein besitzt und keiner kann und darf sich darueber stellen.

Da, muesste er so schwerwiegende Gruende haben bzw.offenlegen um an meinen Daten der deutschen Legitimitaet Zweifel zu ziehen. Nach deutschem Recht, darf mir keiner meinen Namen oder Daten abstreiten. Diese Tatsachen sind so hinzunehmen. Sie wurden ja auch von deutschen Behoerden erstellt und das ist das hoechste Akt nach dem sich das deutsche Recht richtet. Das muss vollstaendig und erstmal akzeptiert und respektiert werden.

Amsonsten, macht sich die Person strafbar, wenn Sie sich ueber das hoechste Gut, den Personalausweis erhebt. Ich bin rechtlich eingebuergert und das was im Reisepass drin steht, ist und war gesetzteskonform. Alles anderes waeren unzumutbare Anschuldigungen und Schuldzuweisungen. Aus welchem Grund auf welcher Grundlage?

Was hat den der Standesbeamte davon und was soll bewiesen werden? Was soll erzweckt werden?

Wozu soll ein weiterer gruendlicher Check dienen, um was zu beweisen? Ich hoffe, dass du verstanden hast, dass ich nicht gegen gruendlicher Prfuefung habe. Aber, es ist zu beanstanden, wie oft soll etwas so gruendlich geprueft werden, wie das schon im Leben mehrmals von vielen Institutionen und Stellen gemacht wurde, wo ich auch Anerkennung bisher haette veerdienen muessen und nicht als ein "Verbrecher" angesehen zu werden, nur wegen meines auslaendischen Namens, oder Herkunft oder eben die persoenlichen Belangen des Beamten, die er auch als Mensch einbringen kann (weil das eine mit dem anderen ganz oft miteinher geht/gehen kann-unabhaengig vom Eingestaendniss-das ist einfach in uns).

Beamte sind auch Menschen. Ich beschuldige sie nicht, und es waeere falsch den Finger auf mich zu zeigen, dass ich die jenige bin, die Voreingenommenheit hat, wobei ein Beamter ganz legal seine Voreingenommenheit durch den Beamtenschutz im Beruf Tag fuer Tag an den Tag legen kann. Daher sind die Machtverhaeltnisse anders, weil ich  als Buerger egal an welcher Stelle nicht den besonderen Status habe, wie jemand der im Namen einer Behoerde Aufgaben durchsetzt.

Aber das ist nicht nur bei Beamten so, sondern ueberall wo ich vor Institution oder einer oeffentlichen oder geschaeftlichen Stelle -juristischer Person- als natuerliche Person auftrete. Ich als Kunde/Person bin und kann niemals so stark sein, wie jemand der im Auftrag einer juristischen Person handelt. Die Glaubwuerdigkeit ist da schon gegeben, wobei ich als natuerliche Person die ersteinmal erlangen muss.

Weil, wenn alles so einfach waere, gaebe es keine Ungerechtigkeit und eigentlich muesste man sich nur an Prozessanleitungen halten, und das Leben waere ein Traum. Jeder wuerde alles richtig machen, und Fehler waeren nicht Bestandteil unseren Funktionierens, weil wir uns eigentlich nur nach Richtlinien und Rechtsregeln halten muesste, um ueberall Gerechtigkeit zu schaffen und erlangen.

Aber, ich denke, der Mensch ist deshalb Mensch, weil er nicht nur nach mechanischen Vorgaben und Gesetzen funktioniert, sondern weil er auch ein soziales -sozialfreundliches Wesen ist. D.h. es sind Maasstaebe des Soziallebens jeden Individuen in Betracht zu ziehen in Hinblick auf seine Lebensverhaeltnisse.

Die Person, die so ein Verfahren ausfuehrt ist nicht nur ein operativer Techniker um der prozedurwegen der Richtigkeit der Dinge genuege zu tun, sondern um den Mensch als Zentralperson fuer sein Handeln im Vordergrund zu haben. Weil ohne die menschliche Komponente, wueerden wir eigentlich im Sinne von uns dienenden Dingen handeln, und nicht uns selber. Konkret, anstaat dass die Arbeit uns dient, wuerden wir der Arbeit dienen und den Menschen aussen vor lassen.

Also, anders formuliert, wir wuerden den Dingen dienen und nicht die Dinge uns. Konkret hier, der Beamte waere nur aus, der Prozedur einen gefallen zu tun, bei gleichzeitiger Weglassung des in Betracht betroffenen Menschen.

Wie auch immer, man kennt das zu genuege. Die Menschen, die bestimmte Arbeiten verrichten egal fuer welche Lebensbereiche, koennen interessiert sein die Arbeit menschenart - und gerecht zu machen. Andere aber auch nur prozedurtreu und arbeitstechnisch eigenlieb ohne den Mensch in seine Betrachtung bei Prozessbearbeitung ins Focus ziehen.

Zum Schluss wuensche ich dir das du ueberall deine Rechte rechtgemaess einforderst, was du bestimmt auch kannst und keine Zweifel bestehen, dass du es mit deiner Lebenerfahrung nicht erlernt hast.
Da ich vor dem deutschen Rechtsanwalt vorgesprochen habe, hat er mir ein paar wichtige Hinweise und Ratschlaege gegeben, da juristisch gesehen die Sachen ganz anders liegen, als manche Aemter es gesetztestreu "nachsprechen". Die Aemter haben ja auch eigene Politik, die in der Arbeitspraxis immer unterschiedlich ausfallen kann.

Die Inhalte vertreten und machen ja Menschen, aber die werden auch fuer Menschen gemacht und nicht fuer Dinge und Sachgegenstaende.

Trotzdem ist es interessant zu erfahren, wie relativ die objektive Wahrheit im Leben sein kann. Und das Beste dabei ist, dass die Wahrheit nur den gegenueber im Leben betrifft, der sich auf der anderen Seite der Theke befindet, bspw. als Kunde egal wo, egal wie, wobei bspw. bei Behoerden die Amtsperson nicht seine eigene persoenliche Lebensverhaeltnisse offenlegen muss, auch wenn sein Leben nicht in geordneten Bahnen laeuft und er selber nicht in der Lage ist bei sich "aufzuraumen" aber ueber andere Peronen sich der Arbeit wegen im Rechtsinne erheben darf und richten darf. Finde ich als Blick hinter den Kulissen, sehr wichtig mal zu erwaehnen.

Haben mir auch viele Deutsche berichtet in anderen Angelegenheiten, man nehme nur Jugendamt.... oder oder Rechtswesen, etc , bin gespannt ob da alle Entscheidungen von Deuschen als gerecht und wahrheitsgemaess wahrgenommen werden...

Aber, eigentlich ist meine Kernaussage: Verbrecher soll man jagen, an den soll man sich auslassen, und nicht kleine Menschen und Buerger "jagen" wegen Unsinnigkeit -wobei die groessten Kriminellen an den vorbeigehen. Aber "er" haelt sich an mir auf, raubt meine Zeit und mein "Leben", wo die anderen mit richtig grosser Beute an dem vorbeirauschen!

Das ist die groesste Ungerechtigkeit! Das ist meine Meinung. Der kleine Buerger badet es immer aus, und die geschuetzten sind die, die man eigentlich fangen muss.

Soviel zu meinem ausgepraegten Familien -- und Rechtsinn.

P.S. Gerade schaue ich mir Akte 2011 - Reporter kaempfen fuer Sie - und frage mich wieso es so viel Abzocke, Betrugsfaelle und Ungereimtheiten gibt, die zwar dem Recht eigentlich untergeordnet werden muessten. Tun sie aber nicht.

Lieben Gruss... Zwinkernd.
und alles Gute Dir und Deiner Familie Smiley

p.S. sorry, dass mein Computer nicht die deutsche Umlaute hat. Bitte um Entschuldigung


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Mick
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Antwort #7 - 04.05.2011 um 06:50:26
 
Ich erinnere mal an die Nutzungsbedingungen des Boards,
insbesondere auf die letzten beiden Absätze.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238921362
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mamababy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 05.05.2011 um 19:17:50
 
Alles klar. Vielen Dank. Ich entschuldige mich.

Die Praxis macht den Meister. Ich werde mich fuer die Zukunft strenger an die Nutzungsbedingungen halten.

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Gruss Smiley
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