Lieber Blaise,
vielen Dank fuer dein Kommentar. Bin richtig gluecklich, dass ich Hinweise und Reaktionen bekomme bezueglich meines Problems.
Also, es geht um kroatischen Ehenamen. Wurde im "Drittland"durch die Heirat erworben. Im Drittland fand die Heirat statt. Kroatischer Pass wurde nach der Aufloesung von Jugoslawien erworben augrund des Geburtots.Zaehlte zur Volksgruppe der kroatischen Minderheit des Nachbarstaats Bosnien (kroatische Verwaltungskoalition).Als Kroate aus Bosnien hatten wir einen Verweis im Pass, dass unsere Herkunftsadresse in Bosnien ist, bzw. es bestand eine Moeglichkeit eine angemeldete Wohnadresse in Kroatien zu fuehren (spaeter nach dem Krieg).
Meine Eltern sind seit Uhrzeiten konkrett fast 50 Jahre in Deutschland, bzw. mein Vater und er kennt und liebt nur Deutschland. Hat sich einbuergern lassen mit meiner Mutter nach 20 Jahren, daher sind sie beide Deutsche. Ich bin als 14 Jaehrige vor der Wende gekommen und wollte mir in meinem Leben alles selber eerarbeiten, auch die Integration, Sprache und letztendlich die Einbuergerung.
Das ist mir zwar gelungen aber ich habe fast 4 Jahre meines Lebens extra auf den Verwaltungskrieg mit Kroatien verwenden muessen, weil das Land neugeboren wurde im Jahre 1992 und die mussten sich neuentdecken. Kroatien ist ein junges Land und muss noch ausreifen im Gesamtkonzept. Nach ca. 10 Jahren fuehlte ich mich vollstaendig integriert mit Herz und Seele um selber den Anspruch auf die Staatsangehoerigkeit zu stellen.
Vor der Einbuergerung fand alles nach kroatischem Recht statt, d.h. die Ehe geschlossen in Bosnien wurde in Kroatien verwaltet obwohl ich mein ganzes Leben lang fast in Berlin gelebt habe.
Wir Kroaten mit staendigem Aufenthalt in Deutschland mit einer fast hoechsten Aufenthaltgenehmigung, die dem deutschen Rechten sehr nah war, war unbefristet und haette so ein ganzes Leben lang weitergefuehrt werden koennen. Der Punkt ist, dass ich keinen Bezug mehr zum Ausland hatte, gerade nach dem Krieg, weil sich das ganze Leben fuer mich in Deutschland gedreht hat.
Ich war ueberall fremd. D.h. In Kroatien war ich ja nicht Kroatin, weil ich in Deutschland lebte. Da war ich Fremde bzw. Auslaenderin im eigenen Staat den ich nicht kannte, weil ich nur fuer 2 Wochen in Urlaub kam. Aber seit dem Krieg, war das ja noch alles kaotischer. Dadurch dass Bosnien eigener Staat wurde, konnten wir sowieso nicht nach "Hause", weil alles zerstoert war. Und die Verhaltnisse sind bis heute sozial, wirtschaftlich und politisch ungeklaert.
D.h. geboren in Kroatien mit kroatischem Pass aber Herkunftsmaessig in Bosnien angesiedelt vor der Staatsaufloesung Jugoslawiens.
Um zum Thema zu kommen, es kam zur Scheidung vor der Einbuergerung, die aber geltend gemacht wurde in Bosnien (kroatische Staatsangehoerigkeit) vom Ehemann (kroatische Staatsangehoerigkeit) in serbischer Republik (eigene Republik im Staat Bosnien).
D.h. ich befand mich in Berlin, und der Ehemann hat die Scheidung einseitig im Ausland eingereicht.Ich habe der Verwaltungsprozedur zugestimmt von Berlin aus, weil wir kein gemeinsames Vermoegen hatten, keine Kinder und das Gerichtsverfahren wurde vom Mann getragen und gefuehrt. Da ich nicht vor Ort war, wusste ich nicht diesen Hacken mit dem Namen, wo ich es versaeumt habe schriftlich zum Ausdruck zu bringen. Daher blieb der Ehename (immer noch kroatische Staatsangehoerigkeit) und die Ehe wurde geschieden in Bosnien rechtswirksam.
Kroatien verlangte eine Anerkennung der Scheidung, weil Kroatien ein eigener Staat war. Und diese wurde noch erwirkt.
In der Zwischenzeit buergert mich Kroatien in Februar voellig aus, vernichtet den Pass, und ich blieb sitzen auf der Zusicherung auf die deutsche Einbuergerung. D.h. Der Antrag der Scheidung wurde im Inland von meinem Verwandten in Bearbeitung gegeben noch vor der Ausbuergerung aus Kroatien und wurde zu Ende bearbeitet im Innland zur Zeit meiner sogenannten Staatslosigkeit in Deutschland. Diese rechtswirksame Anerkennung nach kroatischen Gesetzten wurde erwirkt und ich war Monate spaeter geschieden nach kroatischem Recht.
Die endgueltige Endphase im Sommer (waehrend der Staatenlosigkeit in Deutschland und Ausbuergerung in Kroatien wurde mir der Verlust der kroatischen Staatsbuergerschaft noch einmal amtlich bescheinigt mit dem Anspruch mich einbuergern zu duerfen.
D.h. vor der Einbuergerung im Herbst in Deutschland wurde davor alles nach kroattischem Recht abgewickelt, weil es anders nicht moeglich gewesen war zum einen. Zum anderen ich habe davor nach kroatischen Gesetzten gelebt und habe mich nach den Anweisungen strengstens gerichtet wie ich vorzugehen habe und was ich machen muss um die rechtliche Lage Deutschland zu erfuellen.
D.h. ich hatte keine Erfahrungen, ich hatte kein Wissen, und keine Informationen wie ich haette vorgehen muessen oder wie ein Deutschsein nach Familienrecht funktioniert. Das und alles andere dachte ich kann ich als Deutsche lernen und nicht davor, weil das zur Praxis des Lebens gehoert.
Zum anderen war das ja fuer mich abgehackt vor der Einbuergerung nach kroatischen Gesetzen und Deutsches Gesetzt hat diese Tatsachen uebernommen in die sozusagen laienhaft gesagt meine Personenstammakte, weil es immer eine Beamtenentscheidung ist nach Laender- und Erfahrungswissen im Verhaeltniss zur individuellen Personenentscheidung um die es geht.
So, alles wurde damals erbracht, erfuellt, veraendert und akzeptieert. Einbuergerung erfolgt, Ausweis erhalten, gelebt und funktioniert. Jetzt kriege ich ein Kind, wohne im Sueden nicht mehr in Berlin und muss noch mal die gesamten Urkunden vorlegen, weil ein anderer Beamter den gesamten Lebensvorfall und Aktenablauf von mehr als 5 Jahren verstehen moechte und eigene Vorstellungen von Richtigkeit hat.
Er hat mein Leben von Geburt an noch mal ueberprueft, obwohl ich einer gruendlichen Pruefung seitens zwei Staaten durchgelaufen bin. Er bleibt jetzt an der interessanten Konstellation haengen, weil ich mit dieser Dreierkonstellation wieder anruechig auslaendisch ankomme obwohl ich einen Personalausweis habe. Aber der Maedchenname den ich trage ist auslaendisch, was Grund genuck ist, das er ueberfordert ist und mich nicht als Deutsche erlebt sondern seine Nadel im Heuhaufen sucht, da mein Fall sowas von daneben gelaufen ist, dass jeder daran stolpert und 1000 Fragen stellt.
Dadurch habe ich nie Ruhe vor diesen Aktenmamutsprojekt, dass mich in meinem Leben gezeichnet hat seitens der Behoerden. Ausserdem bosnisch-kroatisch-deutsch, da gibt es nicht so viele Vorfaelle, wie afghanistanisch, libanon,- oder marokkanisch-da ist eine groessere Arbeitspraxis drin und von jeweiligen Land zu erwagen.
Viele Menschen kommen nicht nach mit der Verstaendigung dieser Laenderkonstellation und ordnen es ein nach eigenen Vorstellungen. Da geht es schon los mit der Problematik.Es gibt nicht so eine grosse Arbeitspraxis diesbezueglich und diese Laender sind sozusagen nicht unter besonderer "Anschauung wie andere Laender" bei dennen ein Missbrauch statt findet.
Der Punkt ist aber zum einen, hier gibt es keinen Missbrauch, aber so wurde es angegangen vom Beamten. Zum zweiten, kann Deutschland und wir alle grossen Missbrauch erleiden, wenn der Fall nicht sensibel und familienfreundlich behandelt wird. Sensibel nicht im Sinne dass ich als Verdaechtige lebenslang angeschaut werde aufgrund der Vergangenheit und der Herkunft, und des Namens.
Die zentrale Sache um was es geht ist tatsaechlich bei soviel Verwaltungschaos der Name. Jetzt moechte ich erfahren, obwohl ich mich jetzt auch ueber verschieden rechtlichen Moeglichkeiten informiert habe, wieso wird mir einen Vorwurf daraus gemacht, dass ich meinen Maedchennamen trage, der bei der Einbuergerung aus Ermessensgruenden mir bewilligt worden ist, und weil das vor langer Zeit passiert ist, nicht mehr den Pfad habe wie das statt gefunden hat.
D.h. Der Ehename wurde in den Maedechennamen vor bzw. bei der Einbuergerung statt gefunden, weil die Urkunde auf Maedchennamen lautet. Ich sehe nicht ein, dass ich schuldig bin, weil ich das Verfahren nicht geleitet habe, sondern nur den Anweisungen damals Folge geleistet habe.
Jetzt verlangt der Standesbeamte bei dem sogenannten 3.ten Lebenscheck jede Gedankenkette, wie wann, wo, in welcher Art und Weise alles vorgefallen ist und zu allen Phasen ein Dokument dazu. Ich fuehle mich fast mehr als nackt, vor dem Hintergrund dass ich das jetzt auch als Deutsche alles ueber mich zum welchen Mal auch immer ueber mich ergehen lassen muss. Ich glaube man haette noch den Zusatztz Auslaender-Deutsch anbringen sollen, dann haette ich verstanden, die unendlche Beweispflicht die auch jetzt nach insgesamt 20 Jahren in Deutschland kein Ende nimmt.
Mein Kind wird auch keine Ruhe erfahren, weil diese kleine Unklarheit, wie mein Name geaendert wurde, wo, und wie haette man es machen mussen-bzw. koennen (bei Goodwill und besten buergerlichen Verhalten), um die Richtigkeit und Korrektheit, die es hier mit jeder Macht zu erfuellen geht, ohne Verlust- und Folgenanschauung fuer alle, im Sinne der deutschen Gesetzte zu erfuellen.
Es geht um das Kopfrichtige durchzusetzen unabhaengig ob es tatsaechlich dem Recht und der Richtigkeit dient (weil ja Recht ein sehr dehnbarer Begriff ist- aufgrund der 1000 Einflussfaktoren und Interpretationsmoeglichkeiten). Abber es kommt auch auf den Menschen in den Behoerden an. Manche Menschen haben tatsaechlich schwierige Faelle werden aber von Beamten tolleriert aus Arbeitspraxisgruenden aber manche haben Pech und werden regelmaessig zum Opfer, weil irgendwo und irgendwer muss ja auch derLeidtragende sein.
Und bei mir passt es super in den Fall rein, insbesondere wenn man alles jedesmal und jedem von neu an anfangen muss zu erklaeren. Dann stellt man fest, dass man das gesamte Leben und 36 Jahre Lebenserfahrung in der richtigen Art und Weise jedesmal richtig vermittelt werden kann, weil das Leben ein dynamischer staendig veraendernder Prozess ist.
Wie auch immer. Der Ehename sollte theoretisch meinem in ca. 14 tagen zu erwartendem Kind einfach zugewiesen werden, obwohl ich meinen Maedchennamen trage. Die Verwirrung nimmt kein Ende, das Chaos ist nicht bezahlbar, ethisch moralisch nicht vertretbar, weil das kein Nutzen und Sinn erbringt sondern ein Gesamtkolaps darstellt fuer alle.
Ich als alleinberechigte erziehungsperson soll angucken, dass mein Kind ein anderen Namen traegt als ich und deer biologische Erzeuger. Dem geschiedenen Ehemann vor 10 Jahren, der irgendwo in Drittland lebt, soll automatisch eine Vaterschaftzuordnung gemacht werden, wozu er zum Unterhalt verpflichtet waere obwohl er keine Ahnung ueber meine persoenliche Verhaeltnisse hat und ich auch nicht ueber seine.
Es ist mir auch wichtig, dass er es auch nicht erfaehrt, weil das mein Privatleben ist und es geht nimmanden was an, insbsondere nach so viel Zeit. Ich zerstoere sein Familieres Klima und er meins, weil wir in falscher Konstellation in Verbindung gebracht werden, sowohl das Kind. Das ich wohl nicht nach Meinung des Beamten geschieden bin, waere ich dann zwar noch veerheiratet aber ich frage mich nach welchen Regeln?
Wie kann ich zwar noch veerheiratet sein, da er eine Scheidungsanerkennung machen moechte, wobei er meine Ehe erseinmal auch rechtswirksam nach deutschm Recht machen muesste? Wenn Scheidung dann erst beweisen, dass ich verheiratet bin? Also hier wird aus einer Muecke ein so grosser Zoo gemacht und theaather veranstaltet, dass es langsam verfilmt werden koennte? Probleme machen da wo es keine gibt, und wo es nicht angebracht ist, und da wo richtige sind, traut man sie nicht oder kann man sie nicht loesen. Aber ich bin ja vielleicht wegen meiner freundlichen, hoefflichen Art und Weise interessanter als jmd. der "hart" ankommt und hart durchsetzt.
Da trauen sie sich noch nicht mal zu fragen.Aber als Einzelgaengerin bin ich leichter angreifbar. Stellen Sie sich vor sie muessten dem Kind eines Tages all das erklaeren was ich jetzt Ihnen versuche nahe zu bringen. Das ist aber nur ein Teil der Gesamten Geschichte. Das Kind waere von vornherein gebrandmarkt mit Komplexitaaet der Dinge, und kann nicht unbeschwerlich funktionieren, sondern muss dass von Generation zu Generation weitergeben, wie es zu Komplikationen seiner Vorfahren in der Namensgebung gekommen ist. Es wird uns, mir und meinem Kind, der Boden fuer ein glueckliches Zusammenleben und Funktionieeren (intaktes Leben) geraubt, genommen sollte ich den Fall nicht familienfreundlich mit den Behoerden loesen koennen.
Also, es wuerden 3 Familiennamen im Raum stehen.Die Erklaerungsnot in welcher ich kommen wuerde, moechte ich nicht reflektieren, weil mir das bekannnt ist. Des weiteren, mein Kind soll nicht leiden, wegen verwaltungschaos das kein Ende nimmt. Ergibt das alles einen Sinn, eine Mama mit Baby mit so was das Leben nicht nur schwer zu machen, sondern unzumutbar, wenn Jugendamt und alles durcheinander kommt.
Es gibt Ermessensgrundlagen. Der Staat duerfte doch eine Familie nicht zerstoeren in dieser Art undWeise, sondern Wege eines zumutbaren Lebens ermoeglichen! Es ist wichtig zu erfahren, wie kann mein Fall eben familienfreundlich und kindgerecht geloest werden. P.S. Bei jeztiger Konstellation koennte man dem geschiedenen Ehemann die Moeglichkeit nach Deutschland zu kommen, verschaffen,was niemanden im Sinne ist.Aber das waere vorprogrammiert.
Er in Bosnien hat nichts. Was soll man von ihm Unterhaltsmassig holen, eher er koennte sich augrund des Kindes Rechte verschaffen.
Noch eine Anmerkung, ich weiss, das ich eine oeffentlich rechtliche Moeglichkeit habe meinen Namen eben aus diesen Gruenden zu aendern, wenn ich die Schwere meines Falles vorlegen kann. Und sollte es wirklich dazu kommen, moechte ich endgueltig einen deutschen Namen annehmen, weil ich nicht moechte dass mein Kind wegen dem auslaendischen Namen in iregendeineirweise ein schlimmes Schicksal erleiden muss, wie ich, und dass ueberhaupt Fragen los gehen, wo ist er her? Es soll ein Ende nehmen. Und wir haben ein Anrecht darauf nicht mehr schickaniert zu werden, wegen der Vergangenheit als Auslaender.
Bitte der Fall. Freue mich ueber viele Zuschriften auf meinen Beitrag, viele Tipps, Meinungen, rechtliche Hinweise, Fragen.
Aller lieben Dank im Voraus, Gruesse aus Sueddeutschland
, betroffene Mama mit Baby allein