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Fiktionsbescheinigung und Duldung (Gelesen: 2.013 mal)
Themen Beschreibung: Fiktionsbescheinigung und Duldung
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i4a rocks!


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30.04.2011 um 10:00:40
 
Guten Morgen
Ich habe da einmal zwei Fragen Personen werden nicht genannt .

Person 1 Türkei verheiratet mit Deutschem: Thema Duldung ist es richtig das eine Duldungbescheinigung jeweils für einen Monat ausgestellt wird und warum???

Person 2 Türkin Vater Eingebürgerter Deutscher Mutter Türkin: Schülerin  Aufenthaltserlaubniss für ein Jahr bein neu beantragung eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt . Warum ???
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 30.04.2011 um 11:24:59
 
Hier sind keine Hellseher, keiner wird dir sagen können "warum" ohne die Fakten zu kennen.
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reinhard
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Antwort #2 - 30.04.2011 um 12:49:12
 
vergessen schrieb am 30.04.2011 um 10:00:40:
Person 1 Türkei verheiratet mit Deutschem: Thema Duldung ist es richtig das eine Duldungbescheinigung jeweils für einen Monat ausgestellt wird und warum???


Die Person selbst weiß es: Fragen!

Ist die Person mit einem gültigen D-Visum eingereist? Hat die Person einen gültigen Pass? Ist die Person vorbestraft? Hatte die Person ununterbrochen eine gültige Aufenthaltserlaubnis?

Zitat:
Person 2 Türkin Vater Eingebürgerter Deutscher Mutter Türkin: Schülerin  Aufenthaltserlaubniss für ein Jahr bein neu beantragung eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt . Warum ???



Die Fiktionsbescheinigung bedeutet in der Regel:

Der Antrag wurde gestellt, der Aufenthalt ist legal, aber es fehlt noch was.

Die Schülerin weiß, was fehlt, denn sie wurde aufgefordert, etwas nachzureichen. Oder ihr wurde gesagt, dass die Ausländerbehörde noch eine Frage hat und auf die Antwort wartet.

Es kann auch sein, dass die Schülerin bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde und jetzt ein Ermittlungsverfahren läuft. Dann wartet die Ausländerbehörde, bis das abgeschlossen ist.
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 30.04.2011 um 12:56:37
 

Danke für die Antworten es waren Allgemein Fragen ob so etwas überhaupt möglich ist!!

Person 1 : Kein D-Visum  über Asylantrag eingereist , kein Pass.
Person 2. : kein Pass abgelaufen Deutsch Prüfung steht aus!!!
reinhard schrieb am 30.04.2011 um 12:49:12:
Die Person selbst weiß es: Fragen!

Ist die Person mit einem gültigen D-Visum eingereist? Hat die Person einen gültigen Pass? Ist die Person vorbestraft? Hatte die Person ununterbrochen eine gültige Aufenthaltserlaubnis?



Die Fiktionsbescheinigung bedeutet in der Regel:

Der Antrag wurde gestellt, der Aufenthalt ist legal, aber es fehlt noch was.

Die Schülerin weiß, was fehlt, denn sie wurde aufgefordert, etwas nachzureichen. Oder ihr wurde gesagt, dass die Ausländerbehörde noch eine Frage hat und auf die Antwort wartet.

Es kann auch sein, dass die Schülerin bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde und jetzt ein Ermittlungsverfahren läuft. Dann wartet die Ausländerbehörde, bis das abgeschlossen ist.

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reinhard
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Antwort #4 - 30.04.2011 um 13:10:34
 
vergessen schrieb am 30.04.2011 um 12:56:37:
Person 1 : Kein D-Visum  über Asylantrag eingereist , kein Pass.


Rezept:
1) Zur Ausländerbehörde gehen, "Vorabzustimmung" zum Visum beantragen / holen.
2) in die Türkei fliegen
3) Visum beantragen und bekommen - mit Vorabzustimmung in 2 Wochen, ohne in 6 Wochen
4) einreisen, AE abholen

Zitat:
Person 2. : kein Pass abgelaufen Deutsch Prüfung steht aus!!!


Rezept:
1) Kalender anschaffen, Gültigkeit von Papieren so eintragen, dass man die Neuanträge nie mehr vergisst.
2) Pass verlängern lassen
3) für die Prüfung lernen & Prüfung bestehen
4) AE bekommen
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