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Visum zur FZF ohne vorher geleisteten Militärdienst? (Gelesen: 1.768 mal)
Sekersask
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29.04.2011 um 20:25:36
 
Hallöchen,
ich bin froh dieses wunderbare Visum gefunden zu haben und würde mich freuen wenn es auch in meinem Problemfall ein paar Ratschläge gibt oder Erfahrungen die jemand gesammelt hat.
Ich bin seit nunmehr 3 Jahren mit meinem Freund aus der Türkei zusammen und er lebt dort und ich in Deutschland. Er ist in Kürze mit seinem Studium fertig und wir haben geplant das er dann nach Deutschland kommt und wir hier zusammen leben und heiraten möchten. Den Test beim Goethe Institut hat er kürzlich bestanden und nun geht es zur Sache. Das Problem ist das er noch nicht beim Miltär war. Er müßte leider auch 15 Monate gehen da er nur drei Jahre studiert hat. Ich bin nicht mehr die jüngste und wir wollen unbedingt noch Kinder, d. h. wenn er jetzt noch zum Militär muss dann muss man nochmal zwei Jahre hinzurechnen und das wäre für unsere Familienplanung natürlich nicht vorteilhaft und ich habe auch Angst das es kann nicht mehr klappt. Er könnte sich ja auch aus DE freikaufen, aber erstmal ein Visum bekommen? Ode zumindest zwei bis drei Jahre aufschieben damit wir erstmal das erledigen können was später vielleicht nicht mehr zu erledigen ist....Hat jemand schonmal so etwas erlebt oder weiss jemand wen man fragen kann? Einen Anwalt in DE? Oder einen Anwalt in der TR?

GLG und ein schönes WOchenende
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franky_23
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Antwort #1 - 30.04.2011 um 08:43:25
 
Warum heiratet ihr nicht in TR? Wenn alle Voraussetzungen für eine FZV erfüllt sind, wie Sprachnachweis und keine Regelausnahme vorliegt, keine nichtschutzwürdige Ehe (Scheinehe) ins Spiel kommt, dann hat er seine AE in D. Der Militärdienst unterbricht die AE nicht, sprich da kann der Mann auch mal länger als 6 Monate weg bleiben.

Die andere Problematik, dass du älter wirst ist private Familienplanung.

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Stefan-TR
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Antwort #2 - 30.04.2011 um 08:51:48
 
Sekersask schrieb am 29.04.2011 um 20:25:36:
Das Problem ist das er noch nicht beim Miltär war. Er müßte leider auch 15 Monate gehen da er nur drei Jahre studiert hat.

Das ist von deutscher Seite egal. Ob er zum türkischen Militaer geht oder nicht ist eine Sache zwischen ihm und den türkischen Behoerden.

Solange sein Visum rechtzeitig fertig wird und er aus TR ausreisen kann bevor er eingezogen wird habt ihr kein Problem. Andernfalls kann Deutschland nichts tun um ihn aus dem dortigen Militaer raus zu holen.

Sekersask schrieb am 29.04.2011 um 20:25:36:
Hat jemand schonmal so etwas erlebt oder weiss jemand wen man fragen kann? Einen Anwalt in DE? Oder einen Anwalt in der TR?

Ihr braucht hier keinen Anwalt. Der kann euch auch nicht helfen. Ein bisschen bessere Planung im Voraus waere vielleicht nicht schlecht gewesen, aber da kann man jetzt auch nix mehr machen. Also beantragt alles so schnell als moeglich und drueckt die Daumen, dass es rechtzeitig fertig wird.

PS: Oder er faellt durch eine Pruefung durch, die er naechstes Semester wiederholen kann. Das kostet euch 6 anstatt 15 Monate und ihr habt mehr Zeit fuer Visum, Hochzeit etc...
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Antwort #3 - 30.04.2011 um 14:54:39
 
Stefan-TR schrieb am 30.04.2011 um 08:51:48:
Solange sein Visum rechtzeitig fertig wird und er aus TR ausreisen kann bevor er eingezogen wird habt ihr kein Problem.

Kurzfristig nicht, mittelfristig kann sich hier ein Bumerang auftun. Er wird ja sicher irgendwann seinen Pass verlängern wollen, und dann fangen die Probleme mit den türkischen Behörden an. Sollte er ohne Erlaubnis der türkischen Behörden ausreisen um den Militärdienst zu entgehen, wird er keine einzigen Bescheinigung von Behörden bekommen. Z.B auch nicht im Zusammenhang mit Heirat, Kindesgeburt usw.

Er muss das Thema Militärdienst mit den Behörden vorher abklären. Gerade die Türkei hat hier viele Möglichkeiten, so dass man den Dienst stark verkürzen kann usw.

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Stefan-TR
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Antwort #4 - 30.04.2011 um 14:59:43
 
grisu1000 schrieb am 30.04.2011 um 14:54:39:
Er wird ja sicher irgendwann seinen Pass verlängern wollen, und dann fangen die Probleme mit den türkischen Behörden an. 

Nicht wirklich. Wenn er als Tuerke im Ausland lebt und sich immer ordentlich zurueck stellen laesst, dann wird er keine Probleme haben. Irgendwann muss er dann zu dem 3 Wochen (oder so) Kurz-Dienst, aber das sind ja keine 15 Monate.
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Antwort #5 - 30.04.2011 um 15:12:58
 
Stefan-TR schrieb am 30.04.2011 um 14:59:43:
Wenn er als Tuerke im Ausland lebt und sich immer ordentlich zurueck stellen laesst, dann wird er keine Probleme haben. Irgendwann muss er dann zu dem 3 Wochen (oder so) Kurz-Dienst, aber das sind ja keine 15 Monate. 


Das ist mir bekannt. Aber er lebt scheinbar noch in der Türkei. Und wenn er bereits eine entsprechende Aufforderungen zum Militärdienst hat, sind die Karten anders gemischt.
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Antwort #6 - 01.05.2011 um 08:03:49
 
Zitat:
Warum heiratet ihr nicht in TR? Wenn alle Voraussetzungen für eine FZV erfüllt sind, wie Sprachnachweis und keine Regelausnahme vorliegt, keine nichtschutzwürdige Ehe (Scheinehe) ins Spiel kommt, dann hat er seine AE in D. Der Militärdienst unterbricht die AE nicht, sprich da kann der Mann auch mal länger als 6 Monate weg bleiben.

Die andere Problematik, dass du älter wirst ist private Familienplanung.


Also um ehrlich zu sein, hätte ich ein bischen Angst in der Türkei zu heiraten und mit den Gesetzen dazu nicht vertraut zu sein.
Und dann noch das andere Problem! Wie mache ich es meiner Familie verständlich?? Es ist schwierig wenn sie ihn nicht mal kennen und ich heirate ihn so einfach. Besser läßt es sich doch verkaufen die 3 Monate auszunutzen und als eine Art Generalprobe für den Alltag zu sehen und dann zu sagen wir heiraten, dass würde dann eher auf Verständnis stoßen. Für mich sind diese 3 Monate auch sehr wichtig um zu wissen wie es ist zusammen zu leben, auch wenn mal kein Urlaub ist. Und umgekehrt geht es halt nicht da ich hier einen Job habe...

Tja und dann kommt es ja auch häufiger vor das behauptet wird es läge eine Scheinehe vor, die nicht wirklich eine ist, weil Fragen wegen Sprachmissverständnissen falsch oder nicht einheitlich beantwortet wurden. Und dann habe ich geheiratet und mein Mann kann nicht zu mir kommen, dass lässt sich der Umwelt noch schlechter verkaufen und stößt auf noch mehr Unverständnis und ich wüßte dann auch gar nicht was ich machen soll´.

Also alles in allem sind es drei Dinge die dagegen sprechen in der Türkei zu heiraten!

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Antwort #7 - 01.05.2011 um 08:12:03
 
Stefan-TR schrieb am 30.04.2011 um 08:51:48:
Das ist von deutscher Seite egal. Ob er zum türkischen Militaer geht oder nicht ist eine Sache zwischen ihm und den türkischen Behoerden.

Solange sein Visum rechtzeitig fertig wird und er aus TR ausreisen kann bevor er eingezogen wird habt ihr kein Problem. Andernfalls kann Deutschland nichts tun um ihn aus dem dortigen Militaer raus zu holen.

Ihr braucht hier keinen Anwalt. Der kann euch auch nicht helfen. Ein bisschen bessere Planung im Voraus waere vielleicht nicht schlecht gewesen, aber da kann man jetzt auch nix mehr machen. Also beantragt alles so schnell als moeglich und drueckt die Daumen, dass es rechtzeitig fertig wird.

PS: Oder er faellt durch eine Pruefung durch, die er naechstes Semester wiederholen kann. Das kostet euch 6 anstatt 15 Monate und ihr habt mehr Zeit fuer Visum, Hochzeit etc...



Vielen Dank Stefan für Deine Antwort.
Leider zählt es nicht wenn er durch die Prüfung durchfällt-
denn die Regelstudienzeit beträgt 3 Jahre. Er hat vorher auch schon etwas anderes studiert ohne es abzuschließen, dann müsste das auch anzurechen sein, ist es aber nicht  Traurig

Es ist ja schonmal gut das es von deutscher Seite nicht wichtig ist.
Aber wird man als Türke denn nicht bei der Ausreise gefragt was mit dem Militär ist an der Passkontrolle.

Dann fragen sie ja auch ob er noch nicht beim Militär war und jetzt ausreist und die Uni ist noch nicht fertig...? oder?
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Antwort #8 - 01.05.2011 um 08:15:42
 
Stefan-TR schrieb am 30.04.2011 um 14:59:43:
Nicht wirklich. Wenn er als Tuerke im Ausland lebt und sich immer ordentlich zurueck stellen laesst, dann wird er keine Probleme haben. Irgendwann muss er dann zu dem 3 Wochen (oder so) Kurz-Dienst, aber das sind ja keine 15 Monate.


Er hat noch keine Nachricht bekommen das er eingezogen werden soll. Er hat gerade einen neuen Reisepass bekommen, der zehn Jahre gültig ist. Bei welchen Bescheinigungen kann es noch Probleme geben?
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Antwort #9 - 01.05.2011 um 10:56:54
 
So, ich hab mal genauer nachgelesen

Stefan-TR schrieb am 30.04.2011 um 14:59:43:
Wenn er als Tuerke im Ausland lebt und sich immer ordentlich zurueck stellen laesst, dann wird er keine Probleme haben. Irgendwann muss er dann zu dem 3 Wochen (oder so) Kurz-Dienst, aber das sind ja keine 15 Monate. 


Gilt für türkische Mitbürger, die nach der Volljährigkeit nach Deutschland ziehen so nicht:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04__Rechts__und__Konsularangeleg...

Zitat:
Sofern der Wehrpflichtige als Volljähriger nach Deutschland geht, besteht die türkische Wehrpflicht in vollem Umfang weiter, sie ist also nicht aufgeschoben......


Sonst gibt es noch die Möglichkeit der Verkürzung bei Studium, dass aber mindestens vier Jahre Regelstudienzeit haben sollte.


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Antwort #10 - 01.05.2011 um 11:52:06
 
Sekersask schrieb am 01.05.2011 um 08:03:49:
. Besser läßt es sich doch verkaufen die 3 Monate auszunutzen und als eine Art Generalprobe für den Alltag zu sehen und dann zu sagen wir heiraten, dass würde dann eher auf Verständnis stoßen. Für mich sind diese 3 Monate auch sehr wichtig um zu wissen wie es ist zusammen zu leben, auch wenn mal kein Urlaub ist.




Ob das so klappt? Denn das nationale Visum wird erst dann erteilt, wenn die heirat unmittelbar bevorsteht.

nationales Visum und dann 3 Monate in D leben und bis zur Hochzeit warten ist nicht im Sinne der Regelung.

Scheinehe kann auch dann aufkommen, wenn ihr ein nationales Visum beantragt um in D zu heiraten.

Ihr könnt für euch gerne entscheiden in D heiraten zu wollen und es ist nicht Aufgabe hier über eure Argumente zu diskutieren.

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Antwort #11 - 01.05.2011 um 21:29:21
 
Zitat:
Ob das so klappt? Denn das nationale Visum wird erst dann erteilt, wenn die heirat unmittelbar bevorsteht.

nationales Visum und dann 3 Monate in D leben und bis zur Hochzeit warten ist nicht im Sinne der Regelung.

Scheinehe kann auch dann aufkommen, wenn ihr ein nationales Visum beantragt um in D zu heiraten.

Ihr könnt für euch gerne entscheiden in D heiraten zu wollen und es ist nicht Aufgabe hier über eure Argumente zu diskutieren.



hmm vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Du beantragst ein Visum, holst Dir einen Termin beim Standesamt, ich weiss nicht ob es eine Gesetztesänderung gab aber zumindest vor zwei Jahren hat meine Freundin diesen Zeitpunkt an das Ende des 3-monatigen Visums gelegt und hat dann geheiratet.
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Antwort #12 - 02.05.2011 um 08:40:20
 
Sekersask schrieb am 01.05.2011 um 21:29:21:
hmm vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Du beantragst ein Visum, holst Dir einen Termin beim Standesamt,

Nein, umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Erst wenn der Heiratstermin feststeht, wird das Visum erteilt.
Mag dieser Termin zunächst auch nur fiktiv sein, grundsätzlich müssen die, zur Eheschließung erforderlichen Dokumente bereits geprüft vorliegen.
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