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Wirkungsbereich Krankenversicherungsschutz für polnischen Arbeitnehmer u. dessen Familie (Gelesen: 2.259 mal)
katti
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wirkungsbereich Krankenversicherungsschutz für polnischen Arbeitnehmer u. dessen Familie
29.04.2011 um 10:01:02
 
Ich versuche gerade herauszubekommen, wie das jetzt mit der Krankenversicherung ausländischer Arbeiter, in Deutschland ist.
Sachverhalt; Polnischer Arbeiter ab 1.5. in deutscher Festeinstellung, die Ehefrau ist Schwanger und bleibt mit einem bereits schulpflichtigen Kind in Polen.
Alle sind sich einig, das der Ehemann von der Firma bei einer deutschen Krankenkasse angemeldet und versichert wird.
Aber was wird jetzt mit dem Rest der Familie ??? Wie ist er am Wochenende in Polen versichert. Ich habe schon bei mehreren Krankenversicherungen nachgefragt, aber so richtig konnte mir keiner helfen. unentschlossen
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« Zuletzt geändert: 29.04.2011 um 10:59:42 von schweitzer »  
 
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wirkungsbereich Krankenversicherungsschutz für polnischen Arbeitnehmer u. dessen Familie
Antwort #1 - 29.04.2011 um 13:29:57
 
Schau mal hier, eine von diesen Stellen müsste eigentlich helfen können:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Kontaktadressen/Kontaktadressen.htm

Zu Deiner Frage, schau mal hier, S. 17 (Artikel 19, Abs. 1 und 2):

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/EWGVerordnungen/1408gesamt.pdf

Wenn ich das richtig verstehe, dann erhält der in D versicherte Arbeitnehmer in Polen Sach- und Geldleistungen der dortigen Krankenversicherung, so als ob er dort versichert wäre (im Prinzip so, wie wenn ein Deutscher in Polen krank wird und sich auf Auslandskrankenschein behandeln lässt), und das gleiche gilt auch für seine Familienangehörigen.
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