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FZF zum deutschen Ehegatten > Es dauert (Gelesen: 10.643 mal)
Thomas34
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28.04.2011 um 11:46:53
 
Hallo liebes i4a-Team und Mitglieder,

zunächst mal freue ich mich hier zu sein und finde dieses Forum echt Spitze, aber nicht erst seit gestern, kenne es schon länger und hab mich jetzt endlich angemeldet.

Ich lese hier schon sehr lange still und leise mit, habe mir Infos geholt mittels der Suchfunktion, teils wurde mir Angst und Bange, teils aber auch wieder beruhigt.

So, nun zu mir und meiner/unserer Vorgeschichte:

Ich heiße Thomas, 34 Jahre, Deutscher und bin aus Hamburg. Am 26.03.2010 habe ich meine Freundin aus Kenia in Dänemark geheiratet, zu diesem Zeitpunkt lebte sie in Manchester mit Studenten-Visum. Im Mai 2010 lief ihr Visum für GB aus und musste zurück nach Kenia.

Dort absolvierte sie den Deutsch-A1-Lehrgang und bestand die Prüfung im August 2010. Mit allen Unterlagen und Dokumenten beantragte sie dann schnellstens den FZF-Antrag zum deutschen Ehegatten. Anfang September bekam ich auch Post von der ALB, dass der Antrag unterwegs ist und ich meinerseits Unterlagen abgeben soll, zwecks schnellerer Bearbeitung. Was ich auch tat!

Dann passierte: Nichts! Und wir warteten und warteten!

Ende November 2010 dann Mitteilung von der Botschaft in Nairobi, meine Frau möge doch Geld einzahlen wegen der Urkunden-Überprüfung. Gesagt getan und wieder hieß es warten ... Zwischenzeitlich frage ich immer mal wieder, wie die Sachlage aussieht, aber immer hieß es, Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen.

Nach 3 Monaten Dokumenten-Überprüfung fragte ich wieder nach und bekam die gleiche Antwort, jedoch mit dem Zusatz, dass es solange dauert, weil Anfang des Jahres (2011) die Botschaft den VA wechseln musste und so ein Rückstau der zu bearbeiteten Dokumente vorhanden war.

Mitte Februar 2011 war es dann soweit, der Prüfbericht würde mittels Kurier über das Auswärtige Amt in Berlin an die ALB in Hamburg geschickt.

Bei der ALB rief ich dann Mitte/Ende März an, wie es denn nun aussehe. Man sagte mir, die zuständige SB war krank und erst jetzt wieder da und die Stellungnahme sollte bald wohl abgegeben sein.

Am 31.03.2011 war es dann auch wirklich soweit und ich bekam schriftliche die Mitteilung, die Stellungnahme wurde abgegeben.

Natürlich ohne Ergebnis, nur eben die Bearbeitung des Antrages wurde abgeschlossen und die Stellungnahme abgegeben. Letzte Entscheidung hat nun die Botschaft und ich solle mich noch gedulden wegen der sicheren Übermittlung der Stellungnahme und der Entscheidung der Botschaft.

Es gab keine Befragung, Rückfragen oder persönliche Vorstellung bei der ALB zwischenzeitlich.

Nun sind mittlerweile 4 Wochen vergangen und noch immer nichts. Und die Nerven meiner Frau und mir liegen blank nach nun mehr insgesamt 8 Monaten seit Antragsabgabe. Und ich werde zusehends ungeduldiger.

Gestern rief ich bei der ALB an und dort sagte man mir natürlich nicht die Stellungnahme, weil sie es nicht dürften. Aber das wusste ich ja schon und das die Stellungnahme mittels Online-Visa-Verfahren per Email raus gegangen ist und bei der Botschaft nun schon mehr als 3 Wochen liegen muss.

Kurz vor Ostern schrieb ich noch eine Email an die Botschaft, wo ich noch von ausging dass die Stellungnahme per Kurier geschickt wurde und wohl 2-3 Wochen braucht. Jedoch bisher keine Antwort, und ein gestriger Telefonanruf bei der SB der Botschaft blieb auch erfolglos, da kein durchkommen war.

So, jetzt mal was Frage-technisches und ich hoffe ich hab bis hierhin niemanden gelangweilt, aber ich wollte einfach den Leidensweg mal aufzeigen.

Ist es noch normal nach dem nun die Botschaft die Stellungnahme hat, für diese lange Wartezeit? Die ALB sagte mir was von 2-3 Tagen Bearbeitung.

Und vielleicht weiß ja jemand hier anderes, dass es zur Zeit bei der Visa-Stelle in Kenia/Nairobi zu erheblichen Verzögerungen kommt. 1. wegen vielleicht Ostern (nicht so viele Mitarbeiter) und 2. Überlastung?

Weil an anderer Stelle hatte ich gelesen, dass es auch bei den Terminvergaben zu neuen Antragsabgaben zu erheblichen Verzögerungen kommt im neuen Online-Termivergabe-Verfahren.

Kann es deswegen so lange dauern, weil einfach zuviel bearbeitet werden muss?

Entschuldigung, aber meine Nerven liegen einfach blank. Ich weiß, Geduld ist eine Tugend, aber seid ich weiß dass die Stellungnahme vorhanden ist, habe ich gar keine Geduld mehr!

Ich hoffe ich habe jetzt nicht sehr den Rahmen gesprengt, das ich ihn sehr ausgedehnt habe, ist mir allerdings bewusst.

LG, Thomas
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reinhard
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Antwort #1 - 28.04.2011 um 12:52:00
 
Antragstellerin ist Deine Frau. Sie könnte bei der Botschaft anfragen. Du bist ja kein "Kunde" der Botschaft, deshalb wird Deine Anfrage zu wenig führen.

TIPP: Ruf doch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes an oder schicke eine Mail. Das ist ja die vorgesetzte Stelle, und der Bürgerservice ist genau für Ehemänner wie Dich da. Die fragen dann in Nairobi an.
Meines Erachtens kommt es nicht auf die Antwort an, die Du bekommst, sondern mehr auf den "Anstoß", den die Botschaft dann vom AA aus Berlin bekommt.
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Thomas34
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Antwort #2 - 28.04.2011 um 14:18:33
 
Vielen Dank! Ja, ich weiß das meine Frau Antragstellerin ist und ich habe ihr gestern dann auch schon gesagt sie solle mal bei der Botschaft nachfragen, also direkt in Nairobi.

Weil im Honorar-Konsulat im Mombasa also da gibts gar keine Infos, wenn sie mal dort fragte.

reinhard schrieb am 28.04.2011 um 12:52:00:
TIPP: Ruf doch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes an oder schicke eine Mail.


Das werde ich dann mal machen, sollte auch meine Frau keinen Erfolg haben. Allerdings stand da auch beim Bürgerservice, dass bei schon laufenden Visafällen weiterhin die Fachreferate (Botschaft denke ich mal) erster Ansprechpartner ist.

Hoffe nur, dass wird dann nicht negativ bewertet, wenn man sich dann an den Bürgerservice wendet.
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Petersburger
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Antwort #3 - 28.04.2011 um 17:26:17
 
Thomas34 schrieb am 28.04.2011 um 14:18:33:
Hoffe nur, dass wird dann nicht negativ bewertet, wenn man sich dann an den Bürgerservice wendet.

Wird es nicht.

Warum auch? Dafür ist er ja da.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Thomas34
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Antwort #4 - 28.04.2011 um 17:44:32
 
Petersburger schrieb am 28.04.2011 um 17:26:17:
Warum auch? Dafür ist er ja da.

Ok, dann ist es ja gut!

Meine Frau hat heute dort in der Botschaft angerufen, doch sie hat auch niemanden erreicht! Zum verrückt werden ...

Das heißt, ich werde dann morgen eine Email an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes schicken.
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Thomas34
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Antwort #5 - 30.04.2011 um 20:10:34
 
Hat alles nix genutzt! Meine Frau hat heute Brief bekommen das der Antrag auf Visum abgelehnt wurde ... Bin am Boden zerstört! Ich weiß noch nicht den genauen Wortlaut, aber meine Frau schickt mir jetzt den Brief als Kopie in einer Email ...

Ist also kein Wunder das die nicht auf meine Email reagiert haben!

Aber so wie es aussieht, hat die ALB abgelehnt ...  weinend
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Thomas34
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Antwort #6 - 30.04.2011 um 20:29:52
 
Hey franky_23, kann leider keine PN schicken, erst wenn ich 5 Beiträge geschrieben habe!

Ja, sie hatte Schengenvisum und ist wieder zurück nach UK gegangen ... Dort hatte sie bei der Botschaft in London Antrag gestellt, aber da sagte man, da ihr Visum für UK nur noch ein Monat läuft, muss sie zurück nach Kenia. In UK müsste das Visum noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Was sie hätte können um zu verlängern ihr Studenten-Visum, dass wussten wir nicht ... sind einfach den normalen Weg gegangen ...

ISt jetzt einfach nur blöd, nach all der Zeit und dem Geld was wir investiert haben ...
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Antwort #7 - 30.04.2011 um 20:36:26
 
Sobald Du es weißt, solltest Du die Begründung für die Ablehnung posten.

Je nachdem, wie genau Ihr es erfahrt, könnt Ihr mit einer Remonstration oder Klage dagegen vorgehen.
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Antwort #8 - 30.04.2011 um 20:40:15
 
Ok, sobald ich den Original-Brief habe, werde ich es posten ...

Wird Remonstrieren oder eine Klage da Erfolg haben, ich weiß einfach nicht mehr weiter, bin total am Boden zerstört ...

Hatte gehofft, ich hätte einmal im Leben Glück!

Aber ich werde es sofort posten, wenn meine Frau mir das hoffentlich morgen per Email zu kommen lässt.
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Thomas34
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Antwort #9 - 01.05.2011 um 18:11:50
 
So, das Schreiben der Botschaft liegt mir nun vor und lautet wie folgt:

"Sehr geehrte Frau ....

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visum nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Ausländerrechts nicht entsprochen werden kann. Die tragenden Gründe für die Ablehnung waren folgende:

Im übrigen hat die zuständige deutsche Ausländerbehörde in Hamburg ihre erforderliche Zustimmung gem. § 31 AufenthG verweigert.

Im Rahmen der Urkundenüberprüfung kamen Zweifel an dessen inhaltliche Richtingkeit ung formelle Echtheit auf.

Seitens der Botschaft wird bezweifelt, dass die Urteile wirklich das bekräftigen, was eingentlich damit bezweckt werden sollte.

Somit besteht Zweifel an der Abstammung bzw. Identität der o.g. Antragstellerin.

Weitere Nachzugsvoraussetzungen wurden nicht geprüft.

Der Antrag ist somit abzulehnen!

Dieses Schreiben ist maschinnell erstellt und daher ohne unterschrift gültig."

Ende der Nachricht der Botschaft!
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Antwort #10 - 01.05.2011 um 18:46:23
 
Das heißt ja erst mal:

Die Frau, die das Visum beantragt hat, ist nicht identisch mit der Frau, die Dich in DK geheiratet hat.

Es muss doch eine Urkundenprüfung vor Studienbeginn gegeben haben, oder etwa nicht?

Was mit dem Urteil ist, müsstest Du erst erläutern, wir können das ja so nicht verstehen.
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Antwort #11 - 02.05.2011 um 06:33:50
 
Obwohl die Urkundenprüfung durchgeführt wurde kommen nur Zweifel? Es steht nicht fest?

Du kannst evt. nochmal versuchen mit der Leiterin von 509 im AA Kontakt aufzunehmen.
die e-mail adresse ist 509-rl@auswaertiges-amt.de

Ansonsten Klagevorbereitung treffen.

Kann sie in UK weiterstudieren? oder bekommt dort wieder ein Residential permit?  Kannst du formal nach UK umziehen? Dies sind Alternativstrategien.

Uk, hat ja die Identität deiner Frau bisher noch nicht angezweifelt. Auch in DK wurde dies nicht getan.



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Antwort #12 - 02.05.2011 um 10:29:30
 
reinhard schrieb am 01.05.2011 um 18:46:23:
Die Frau, die das Visum beantragt hat, ist nicht identisch mit der Frau, die Dich in DK geheiratet hat.


Das ist eine sehr gewagte Schlussfolgerung.

Vermutlich stimmt einfach etwas mit der vorgelegten Geburtsurkunde nicht. (Die Heiratsurkunde ist ja aus DK, da sollte es keine Probleme geben.) Was das ist, darüber sagt das Schreiben eigentlich nichts aus.

Vielleicht hat die falsche Person die Geburtsurkunde unterschrieben, oder die Geburtsurkunde stimmt nicht 100%ig mit den Einträgen im Geburtsregister überein. Oder ein Beauftragter des Vertrauensanwalts hat das Dorf besucht, das Foto einem Nachbarn gezeigt, und der konnte sich nicht an die junge Dame erinnern. Die Möglichkeiten sind zahlreich.

Hier wäre es wichtig, herauszufinden, was denn eigentlich nicht stimmt.
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Antwort #13 - 02.05.2011 um 12:05:09
 
Auch die Bemerkung, das Urteil besage nicht das, was behauptet wurde, sagt uns ja nichts – kann Thomas34 das erklären?

Pauschal gilt:

Wenn die Ablehnung auf einem offensichtlichen Fehler beruht, kann die Frau mit einer Remonstration dagegen vorgehen.

Wenn das so einfach nicht zu klären ist, wird nur eine Klage beim VG Berlin sinnvoll sein.
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Antwort #14 - 03.05.2011 um 08:20:50
 
Hallo und Sorry das ich erst jetzt mich zu Wort melde, ich musste mich erstmal sammeln!

reinhard schrieb am 01.05.2011 um 18:46:23:
Es muss doch eine Urkundenprüfung vor Studienbeginn gegeben haben, oder etwa nicht?

Was mit dem Urteil ist, müsstest Du erst erläutern, wir können das ja so nicht verstehen.


Was in UK damals vor Visum-Ausgabe abging, weiß ich nicht, dass ist ja auch schon Jahre her.

Das Urteil verstehe ich so auch nicht, aber genau so steht es im bescheid von der Botschaft drin.

Zitat:
Obwohl die Urkundenprüfung durchgeführt wurde kommen nur Zweifel? Es steht nicht fest?

Du kannst evt. nochmal versuchen mit der Leiterin von 509 im AA Kontakt aufzunehmen.
die e-mail adresse ist 509-rl@auswaertiges-amt.de


So ist es, nur Zweifel, keine Feststellung! Danke für die Adresse, ich denke ich werde dann versuchen mit der Leiterin Kontakt auf zu nehmen.

Zitat:
Kann sie in UK weiterstudieren? oder bekommt dort wieder ein Residential permit?  Kannst du formal nach UK umziehen? Dies sind Alternativstrategien. 


Ich weiß nicht ob sie noch einmal in UK studieren könnte oder weiter studieren könnte ... und ich? Na ja, alternativ denke ich auch über sowas nach und müsste genauer recherchiert werden.

Eduard schrieb am 02.05.2011 um 10:29:30:
Vermutlich stimmt einfach etwas mit der vorgelegten Geburtsurkunde nicht. (Die Heiratsurkunde ist ja aus DK, da sollte es keine Probleme geben.) Was das ist, darüber sagt das Schreiben eigentlich nichts aus.


Also wir denken auch es lag an der Geburts-Urkunde! Es gab da wohl damals bei ihrem Passport-Ausstellung eine Verwechslung im Geburtsdatum, der wich um 2 Monate ab. Daraufhin hat meine Frau das bei einem Anwalt in der Geburtsurkunde ändern lassen. Vermutlich liegt hier der Hund begraben.

reinhard schrieb am 02.05.2011 um 12:05:09:
Auch die Bemerkung, das Urteil besage nicht das, was behauptet wurde, sagt uns ja nichts – kann Thomas34 das erklären?


Also kann so weiter auch nix erklären, was in dem bescheid der Botschaft stand, habe ich hier wörtlich wiedergegeben.

Ich war jetzt gestern erst einmal bei der Öffentlichen Rechtsauskunft und der Anwalt meinte erstmal, dass meine Frau schriftlich Widerspruch erheben soll und sich eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen von der Behörde, ohne irgendwelchen Murks.

Der Anwalt meinte erst, der Grund für die Ablehnung wäre, dass der LU nicht gesichert wäre. Dann musste ich ihm erstmal sagen, dass beim Zuzug zum deutschen Ehegatten der LU nicht gesichert sein braucht. Darüber hinaus befasst sich § 31 AufenthG nicht mit dem LU.

Außerdem steht da ja auch, dass im Rahmen der Dokumenten-Überprüfung Zweifel aufkamen und wie ich weiter oben erläutert habe, muss es sich dabei um die Geburtsurkunde handeln.

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