Danke lieber Stefan, für die zügige Antworten und die Lektüre .
Frage:
"- Muss ich eine bestimmte Zeitlang in Schweden gelebt haben, um den Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu dürfen? "
Du antwortest: "Nein."
Heisst das, dass ich gleich nach meiner niederlassung bzw. Anmeldung bei der Meldestelle in einer Stadt in Schweden den Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann/ darf? (Besipiel: 1 Woche nach meiner Anmeldung)
Frage:
"- Muss ich in Schweden Arbeiten "
Du antwortest:
"Du musst einen Freizuegigkeitstatbestand erfuellen. Also entweder Arbeitnehmer, Arbeitssuchender, Selbstaendiger oder Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln..."
Wie ich in meinem ersten Beitrag schon erwähnt habe bin ich selbstständig... aber in Deutschland und nicht in Schweden.
Erfülle ich damit den Freizuegigkeitstatbestand: Selbstaendiger ? Oder muss ich in Schweden selbständig sein?
Habe ich das richtig verstanden...
- Ich wander nach Schweden aus
- Melde mich dort bei der Meldestelle an
- Erfülle einen Freizuegigkeitstatbestand: Selbständig in "Deutschland" oder Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln.
- Beantrage die Familienzusammenführung und kann meine Frau zu mir holen.
... Welche Summe wäre "ausreichende finanzielle Mittel"
... Welche Art von Visum wird sie als meine Ehefrau für ihr Aufenthalt in Schweden bekommen?
... gibt es noch andere Voraussetungen, die ich beachten muss?
ist das so einfach, wie es sich anhört?
ich wäre für mehr Quellen und Antworten auch anderer Mitglieder/
ABH Mitarbeiter sehr dankbar.