Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung nach §21 (selbständig) (Gelesen: 589 mal)
Sun3
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung nach §21 (selbständig)
28.04.2011 um 00:45:46
 
Ich habe in einigen Internet-Quellen gelesen, dass man man schon bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §21 (selbständige Tätigkeit) eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen muss.
Wenn die Firma noch keine großen Gewinne macht oder Verluste hat, wird die Aufentahlserlaubnis nicht verlängert oder wie?

Ich könnte mir diese Anforderung nach mehreren Jahren der Arbeit verstehen, aber ein Jahr nach der Firmengründung ist es noch zu früh, um daraus irgendwelche
Schlussfolgerungen zu ziehen.  hä?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.469

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung nach §21 (selbständig)
Antwort #1 - 28.04.2011 um 06:58:34
 
Eine GUV allein sagt nicht zwingend alles Nötige über den gesicherten LU aus.
Das kommt sowohl auf die Rechtsform an wie auf eine ganze Reihe sonstiger Details, die hier theoretisch abzuhandeln weder sinnvoll noch möglich ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema