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deutsches kind im ausland - kein reisepass (Gelesen: 3.452 mal)
miamia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.04.2011 um 15:22:39
 
Hallo, liebe i4a-User !

Ich hoffe auf eure Hilfe, da ich beim Auswärtigen Amt nicht durchgestellt werden konnte und in unserem Fall keinerlei passende Gesetzestexte finden konnte.

Mein ältester Sohn lebt seit 2003 in der Türkei bei seinem Vater, sein Vater hat die türkische und unser Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit (bis zur Volljährigkeit zusätzlich auch die türkische).
2007 hat er uns hier besucht (mit Kinderausweis) und auch die Schule besucht. Im Sommer 2008 ist er zurück in die T
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.04.2011 um 15:28:22
 
Wo ist dein Problem? Dass euer Kind nun keinen deutschen Reisepass hat?  Den kann er bei der Botschaft ggf. einem Konsulat beantragen.

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miamia
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.04.2011 um 15:36:50
 
Entschuldigt, irgendwie habe ich die falsche Taste betätigt.
Seit 2008 lebt er nun wieder in der Türkei.
Wir möchten, daß er die Sommerferien nun hier in Deutschland verbringt. Leider ist sein Kinderreisepass, den er für die Ausreise nutze schon längst abgelaufen und nach Auskunft der Meldebehörde sind diese auch nicht verlängerbar.

Sein Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich bin ebenfalls Deutsche, aber wie kann ich ihn hier einreisen lassen, ohne daß ich zum Konsulat in die Türkei reise, welche Dokumente sind nötig. Die Geburtsurkunde kann ich mir hier in Dortmund ausstellen lassen, Passbilder kann er dort vor Ort anfertigen lassen, sein abgelaufener Kinderreisepass ist in der Türkei, aber eben nutzlos, da agbelaufen.
Ohne meinen Sohn kann ich hier keinen Pass beantragen, und ohne mich kann sein Vater dort nichts beantragen bei der deutschen Botschaft.
Laut türkischem Gericht hat er das alleinige Sorgerecht. Laut deutschen Gericht haben wir das gemeimsame. Einer Einreise stimmt sein Vater zu.

Versteht ihr mein Problem ? Habt ihr einen Rat, wie und welchen Weg ich am besten gehe ?

Unser Sohn ist 13 und verfügt über einen gültigen türkischen Ausweis und eben dem abgelaufenem deutschen Kindereisepass?

Telefonnummern der Auskunftsstellen wären ebenfalls hilfreich. Die Dortmunder Ausländerbehörde hat mich an das Auswärtige Amt verwiesen, dort wurde ich nach einer langen Warteschleife nicht durchgestellt.
Da ich arbeite und meine Tochter schulpflichtig ist, kann ich persönlich beim Konsulat in der Türkei nicht vorsprechen.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Dortmund
Mia
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miamia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.04.2011 um 15:53:04
 
Hallo Franky,

lieben Dank für die rasche Antwort, aber bei minderjährigen Kindern geht das ohne -schriftliche- Zustimmung des anderen Elternteils doch nicht, oder ?

Wenn ich wüsste es ginge, dann würde ich erforderliche Unterlagen zusenden und das Problem wäre gelöst.

Die Strecke zum Konsulat beträgt 500 km, da möchte ich dann auch nicht, dass die beiden mit fehlenden Unterlagen dort stehen.

viele grüße
mia
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.04.2011 um 16:02:03
 
miamia schrieb am 26.04.2011 um 15:36:50:
Unser Sohn ist 13



Dann benötigt er jetzt einen Reisepass für Minderjährige, der bei der Deutschen Botschaft beantragt werden kann.

Dazu heißt es unter anderem auf der Homepage der deutschen Botschaft in Ankara:

Zitat:
Passanträge für Minderjährige müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gestellt werden. Der Elternteil, der nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine notarielle Einverständniserklärung abgeben. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies nachzuweisen (gerichtliche Sorgerechtsentscheidung, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung und ggf. Anerkennungsbescheinigung einer deutschen Justizbehörde oder Sterbeurkunde eines Elternteils).


und:

Zitat:
Bei Beantragung eines neuen Passes ist eine Namenserklärung der sorgeberechtigten Eltern notwendig, wenn die Ehe in der Türkei geschlossen wurde und die Kindesmutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Passantrag kann erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung durch das zuständige Standesamt zur Ausstellung an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden.


Dies und Weiteres findest Du
hier


Für Weiteres würde ich die Botschaft selbst, ggf. den Bereich Konsularangelegenheiten telefonisch bzw. per mail anfragen.


=schweitzer=
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miamia
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Antwort #5 - 26.04.2011 um 18:10:48
 
Vielen Dank !
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.04.2011 um 19:13:52
 
miamia schrieb am 26.04.2011 um 15:22:39:
sein Vater hat die türkische und unser Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit (bis zur Volljährigkeit zusätzlich auch die türkische).

Es hat zwar nichts unmittelbar mit Deiner Fragestellung zu tun, aber was veranlaßt Dich zu der Annahme, daß er seine TR-Staatsangehörigkeit mit der Volljährigkeit verliert ?

Als Kind eines  D- und eines TR-Elternteils kann er selbstverständlich beide Staatsangehörigkeiten behalten, unabhängig von seinem Alter.
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