Oms schrieb am 26.04.2011 um 09:40:55:meine frage ist nun wie kann ich sie am besten heiraten und gibt es eventuell auch möglichkeiten ohne dass sie für längere Zeit wieder nach Gambia zurück muss?
Das wird kaum etwas werden - da sie (als Geduldete) ausreisepflichtig ist und die Eheeschließung nicht unmittelbar bevorsteht, wird man von Ihr die freiwillige Ausreise verlangen und, in der Folge, das Durchlaufen des erforderlichen Visaverfahrens. Dafür muss sie im Übrigen
A1 - Sprachkenntnisse Deutsch nachweisen.
Insgesamt wäre das auch der sauberste Weg. Sie soll mit dem Pass und möglichst schon einem Rückflugticket bei der
ABH vorsprechen, und Ihre freiwillige Ausreise erklären. - Sie entgeht so anderen/weiteren Komplikationen.
Für eine Heirat hier, wäre ein erheblicher bürokratischer Aufwand notwendig, der kurzfristig ganz sicher nicht zu bewältigen ist, jedenfalls nicht so kurzfristig, dass man Eure beabsichtigte Eheschließung als "unmittelbar bevorstehend" bezeichnen könnte. Und nur dann, könnte (!) die
ABH die Duldung verlängern, um die Heirat zu ermöglichen. Selbst dann könnte aber in der Folge auf das Nachholen des Visaverfahrens bestanden werden.
Das mit der freiwilligen Ausreise, so wie ich es dargestellt habe, wäre also der sauberste Weg.
Heirat in Gambia ist ein Thema für sich und das Legalisationsverfahren der Dokumente die für den Ehegattennachzug erforderlich sind, auch. Das liegt insbesondere daran, dass Gambia zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört. Das bedeutet, dass ein Vertrauensanwalt eingeschaltet werden muss - dadurch entstehen zusätzliche Kosten, und auch zeitlich dauern solche
FZF - Verfahren erfahrungsgemäß länger. Je nachdem - ich würde aber schon mal vier - sechs Monate Bearbeitungszeit einplanen (Voraussetzung: Dokumente sind vollständig und
A1 - Sprachkenntnisse nachgewiesen.)
Ein bisschen was zur Thematik habe ich Dir
hier mal zusammengestellt - musst Dich da mal ein bisschen durchfitzen. (Blaues bitte anklicken!)
Sollte es in der Folge Schwierigkeiten geben, wäre
das hier
noch eine möglicherweise hilfreiche Ansprechstelle, vor allem wenn es um länderspezifische Informationen geht.
Soweit fürs erste .
=schweitzer=
Noch eine Nachfrage:
Gab es wegen der Identitätstäuschung eine Anzeige? Wird sie deshalb strafrechtlich belangt? Gab es deshalb eine Ausweisungsverfügung?