ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Sie können erst ans OLG geschickt werden, nachdem die Ehe angemeldet worden ist.
Natürlich ... die Befreiung vom
EFZ ist nur nötig für eine Eheschliessung und für die Eheschliessung ist eine Anmeldung der Eheschliessung nötig. Zudem ist diese Befreiung mit Arbeit und
Gebühren verbunden. Ohne Deinen Auftrag (Anmeldung zur Eheschliessung keine offz. Bearbeitung)
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises hier zu kriegen (ich bin noch bis zum 18. Februar in Spanien) dürfte schwer werden
Frag doch mal in der dt.
AV an.
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Kann ich nicht einfach den Original-Perso hinschicken?
Klar, aber ich würde es nicht tun. Was sollen die den mit dem Original Perso? Zu den Akten tun?
... wäre mir zu unsicher, ihn zu verlieren
... aber wenn du das in Kauf nimmst, Deine Entscheidung.
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Eine Kopie der Reisepasses und die Vollmacht meiner Freundin müssen beide per Post geschickt werden, oder?
naja, man kann sie auch perönlich vorbeibringen
(sorry für den Sarkasmus, aber manche Fragen sind so naiv, wie man sie von einem Studenten, der doch einiges an Grundwissen mitbringen muss und selbständig arbeien können muss, nicht erwartet)
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Wie muss die Vollmacht denn aussehen?
damit wird die Beitrittserklärung gemeint sein ... das Formular sollte dir das Standesamt mitgeben ... und die info, welche Anforerungen sie daran stellt (da die Beitrittserklärung auf d ist, sollte deine Verlobte gut genug dt. verstehen um sie auszufüllen oder z.B. Name des Übersetzer mit seiner Unterschrift muss drauf oder sonstwas, was dein Standesbeamter für notwendig erachtet.
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Wann kann meine Freundin das Visum beantragen?
Wenn die Eheschliessung
unmittelbar bevorsteht.
Das ist dann der FAll, wenn das Standesamt Euch einen Termin für die Eheschliessung ausgemacht hat (oder bescheinigt, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht)
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Erst, wenn das OLG sagt, dass die Dokumente in Ordnung sind?
DAs ist eine der Voraussetzungen dafür, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht.
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Und wann braucht sie die Verpflichtungserklärung?
Für die Beantragung des Eheschliessungsvisums, also wenn sie zur
AV geht.
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Auch schon, wenn sie das Visum beantragen will?
yep
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Meine Mutter macht sich auch noch Sorgen, dass ich doch irgendwann Einkommen oder Wohnraum nachweisen muss. Das sollte aber eigentlich nicht der Fall sein oder?
Wohnraum musst du nachweisen, aber die Größe ist irrelevant
(sie muss ja irgendwo mit Dir wohnen können und nicht unter der Brücke schlafen müssen)
Einkommen ist irrelevant, wenn für Dich die
Regelausnahme nicht anwendbar ist (auf das Wort klicken)
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:Wenn jemand mir einen chronologischen Ablauf von dem, was zu erledigen ist, aufschreiben kann, wäre ich sehr dankbar.
- Standesamt, alles mit dem Standesamt klären, bis sie mit Euch/vorab Dir einen Termin ausmachen können
- steht der Termin, dann zur
ABH,
VE abgeben
-
VE an Verlobte schicken
- Verlobte geht zur
AV und beantragt das Visum
-
AV beteiligt die
ABH-
ABH ist bereits durch die Abgabe der
VE "vorgewarnt", wird aber weitere Fragen zur Klörung haben, schreibt dich an für ein Interview
-
ABH gibt Stellungnahme an
AV-
AV entscheidet übers Visum und informiert deine Verlobte
- Verlobte holt Visum
- Verlobte reist ein
- Ihr heiratet
- sie beantragt
AE