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FZF: Ruanderin -> deutscher Student (Gelesen: 13.243 mal)
ilt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #30 - 19.01.2012 um 20:06:01
 
Hallo,

Am 12.12. habe ich die deutsche Botschaft angerufen, um zu fragen, wie weit die Überprüfung der Dokumente ist. Die erfreuliche Nachricht: Die Dokumente sind ok und werden am nächsten Tag verschickt (nach immerhin 7 Wochen...)

Am 14.12. rief ich beim Standesamt in Deutschland an. Man sagte mir, sobald die Dokumente ankommen, werden sie ans OLG weitergeleitet, um erneut überprüft zu werden (das stellte sich später als Fehlinformation raus, ich hatte aber auch mit dem Angestellten gesprochen, der nich für unseren Fall zuständig ist... die Zuständige ist nicht leicht zu erreichen...)

Am 21.12. kamen die Dokumente beim Standesamt an und ich wurde per E-Mail informiert. Zusätzlich sollte ich auch noch eine Bestätigung per E-Mail (an die Adresse meiner Mutter) bekommen.

Jetzt ging ich davon aus, dass die Dokumente ans OLG geschickt wurden...

Am 12.01. erhielt ich die eingescannte Bestätigung von meiner Mutter. Darin stand, ich solle mich "zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Anmeldung" der Ehe beim Standesamt melden.

Gestern (18.01.) habe ich dann endlich die Zuständige für unseren Fall erreicht. Die schockierende Nachricht: die Dokumente liegen seit 4 Wochen beim Standesamt rum. Sie können erst ans OLG geschickt werden, nachdem die Ehe angemeldet worden ist. Dies ist das erste Mal, dass ich davon höre. Ich werde aber mehr oder weniger abgewimmelt, obwohl ich viele Fragen habe.

Heute kommt dann eine E-Mail in der steht, dass folgende Dokumente zur Anmeldung der Ehe benötigt werden:

Zitat:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, (beglaubigte Fotokopie)
-  eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister
- die Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz (liegt uns vor),
- eine Vollmacht der Frau, dass Sie die Ehe in Ihrem Namen anmelden dürfen.


Zusätzlich fehlt noch
Zitat:
der Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form eines gültigen Reisepasses, alternativ eine von der deutschen Auslandsvertretung beglaubigte Kopie.

Ohne dieses Dokument Ihrer Verlobten wird das OLG höchst wahrscheinlich die Befreiung nicht erteilen


Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises hier zu kriegen (ich bin noch bis zum 18. Februar in Spanien) dürfte schwer werden. Kann ich nicht einfach den Original-Perso hinschicken?

Eine Kopie der Reisepasses und die Vollmacht meiner Freundin müssen beide per Post geschickt werden, oder? Da ja beide Dokumente Unterschriften brauchen....
Wie muss die Vollmacht denn aussehen?

Wir sind verzweifelt, wie lange sollen wir denn noch warten?
Mir ist klar, dass mein Standesamt (die Stadt hat ca. 20.000 Einwohner) wahrscheinlich noch nicht so oft mit einem solchen Fall zu tun gehabt hat. Aber es ist trotzdem frustrierend, dass ich immer mehr oder weniger abgewimmelt werde und keine genauen Infos über die Abläufe kriege. Wenn wir gewusst hätten, dass diese beiden Dokumente von meiner Freundin noch benötigt werden, hätten sie ja mit der Geburtsurkunde und der Ledigkeitsbescheinigung zusammen nach Deutschland geschickt werden können.

Wann kann meine Freundin das Visum beantragen? Erst, wenn das OLG sagt, dass die Dokumente in Ordnung sind?

Und wann braucht sie die Verpflichtungserklärung? Auch schon, wenn sie das Visum beantragen will?

Meine Mutter macht sich auch noch Sorgen, dass ich doch irgendwann Einkommen oder Wohnraum nachweisen muss. Das sollte aber eigentlich nicht der Fall sein oder?

Wenn jemand mir einen chronologischen Ablauf von dem, was zu erledigen ist, aufschreiben kann, wäre ich sehr dankbar.

Schonmal vielen Dank im Voraus!!!

ilt
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Antwort #31 - 19.01.2012 um 21:37:57
 
ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Sie können erst ans OLG geschickt werden, nachdem die Ehe angemeldet worden ist.


Natürlich ... die Befreiung vom EFZ ist nur nötig für eine Eheschliessung und für die Eheschliessung ist eine Anmeldung der Eheschliessung nötig. Zudem ist diese Befreiung mit Arbeit und
Gebühren verbunden. Ohne Deinen Auftrag (Anmeldung zur Eheschliessung keine offz. Bearbeitung)

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises hier zu kriegen (ich bin noch bis zum 18. Februar in Spanien) dürfte schwer werden


Frag doch mal in der dt. AV an.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Kann ich nicht einfach den Original-Perso hinschicken?


Klar, aber ich würde es nicht tun. Was sollen die den mit dem Original Perso? Zu den Akten tun?
... wäre mir zu unsicher, ihn zu verlieren
... aber wenn du das in Kauf nimmst, Deine Entscheidung.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Eine Kopie der Reisepasses und die Vollmacht meiner Freundin müssen beide per Post geschickt werden, oder?

naja, man kann sie auch perönlich vorbeibringen
(sorry für den Sarkasmus, aber manche Fragen sind so naiv, wie man sie von einem Studenten, der doch einiges an Grundwissen mitbringen muss und selbständig arbeien können muss, nicht erwartet)

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wie muss die Vollmacht denn aussehen?


damit wird die Beitrittserklärung gemeint sein ... das Formular sollte dir das Standesamt mitgeben ... und die info, welche Anforerungen sie daran stellt (da die Beitrittserklärung auf d ist, sollte deine Verlobte gut genug dt. verstehen um sie auszufüllen oder z.B. Name des Übersetzer mit seiner Unterschrift muss drauf oder sonstwas, was dein Standesbeamter für notwendig erachtet.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wann kann meine Freundin das Visum beantragen?


Wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Das ist dann der FAll, wenn das Standesamt Euch einen Termin für die Eheschliessung ausgemacht hat (oder bescheinigt, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht)

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Erst, wenn das OLG sagt, dass die Dokumente in Ordnung sind?


DAs ist eine der Voraussetzungen dafür, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Und wann braucht sie die Verpflichtungserklärung?


Für die Beantragung des Eheschliessungsvisums, also wenn sie zur AV geht.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Auch schon, wenn sie das Visum beantragen will?

yep

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Meine Mutter macht sich auch noch Sorgen, dass ich doch irgendwann Einkommen oder Wohnraum nachweisen muss. Das sollte aber eigentlich nicht der Fall sein oder?


Wohnraum musst du nachweisen, aber die Größe ist irrelevant
(sie muss ja irgendwo mit Dir wohnen können und nicht unter der Brücke schlafen müssen)

Einkommen ist irrelevant, wenn für Dich die Regelausnahme nicht anwendbar ist (auf das Wort klicken)

ilt schrieb am 19.01.2012 um 20:06:01:
Wenn jemand mir einen chronologischen Ablauf von dem, was zu erledigen ist, aufschreiben kann, wäre ich sehr dankbar.

- Standesamt, alles mit dem Standesamt klären, bis sie mit Euch/vorab Dir einen Termin ausmachen können
- steht der Termin, dann zur ABH, VE abgeben
- VE an Verlobte schicken
- Verlobte geht zur AV und beantragt das Visum
- AV beteiligt die ABH
- ABH ist bereits durch die Abgabe der VE "vorgewarnt", wird aber weitere Fragen zur Klörung haben, schreibt dich an für ein Interview
- ABH gibt Stellungnahme an AV
- AV entscheidet übers Visum und informiert deine Verlobte
- Verlobte holt Visum
- Verlobte reist ein
- Ihr heiratet
- sie beantragt AE
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Antwort #32 - 19.01.2012 um 22:18:13
 
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort

erne schrieb am 19.01.2012 um 21:37:57:
naja, man kann sie auch perönlich vorbeibringen
(sorry für den Sarkasmus, aber manche Fragen sind so naiv, wie man sie von einem Studenten, der doch einiges an Grundwissen mitbringen muss und selbständig arbeien können muss, nicht erwartet)



Ok sorry, die Frage war vielleicht wirklich ein bisschen überflüssig. Aber woher soll ich denn wissen, wie so eine Vollmacht aussieht, wenn mir das vom Standesamt nicht gesagt wird? Vielleicht reicht ja auch einfach ein selbst verfasstes Schreiben. Ich meine, ich muss ja sowieso ein Dokument zur Anmeldung der Ehe ausfüllen. Die Vollmacht ersetzt dann ja nur ihre Unterschrift, oder?

Ist es sicher, dass ich noch zu einem Interview eingeladen werde oder kommt das nur, falls irgendwelche Zweifel bestehen?

Da die VE von meiner Mutter ausgefüllt werden wird, die in einer anderen Stadt wohnt als ich, ... wer führt denn eigentlich das Interview?...sorry, das ganze ist für mich ziemlich unübersichtlich...
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Antwort #33 - 19.01.2012 um 22:39:26
 
ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
Ist es sicher, dass ich noch zu einem Interview eingeladen werde oder kommt das nur, falls irgendwelche Zweifel bestehen?


nein, das ist nicht sicher.
eben dann, wenn noch irgendwelche Fragen sind.
aber wenn Zweifel bestehen, dann ganz sicher.

ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
wie so eine Vollmacht aussieht, wenn mir das vom Standesamt nicht gesagt wird?


tja, da scheint sich dein Standesamt nicht wirklich mit binationalen Ehen auszukennen.

http://lmgtfy.com/?q=beitrittserkl%C3%A4rung+eheschlie%C3%9Fung

ilt schrieb am 19.01.2012 um 22:18:13:
wer führt denn eigentlich das Interview?...sorry, das ganze ist für mich ziemlich unübersichtlich...


da sie zu Dir zieht, deine ABH mit Dir
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Antwort #34 - 19.01.2012 um 23:34:41
 
erne schrieb am 19.01.2012 um 21:37:57:
ilt schrieb am Heute um 20:06:01:
Wann kann meine Freundin das Visum beantragen?


Wenn die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Das ist dann der FAll, wenn das Standesamt Euch einen Termin für die Eheschliessung ausgemacht hat (oder bescheinigt, dass der Eheschliessung nichts mehr im Wege steht)


Mann kann und  sollte das Visum schon vorher beantragen, dann kann Botschaft und ABH schon mal prüfen. IMHO würde ich es machen wenn das Standeamt die unterlagen zum OLG sendet. Die Zusage gibst aber erst wenn der Termin zur Eheschließung feststeht.
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Antwort #35 - 20.01.2012 um 09:59:18
 
grisu1000 schrieb am 19.01.2012 um 23:34:41:
Mann kann undsollte das Visum schon vorher beantragen, dann kann Botschaft und ABH schon mal prüfen. IMHO würde ich es machen wenn das Standeamt die unterlagen zum OLG sendet. Die Zusage gibst aber erst wenn der Termin zur Eheschließung feststeht. 


was du schreibst ist richtig, aber ich halte nicht viel davon, IMHO liegt darin auch ein Problem.
a) Auf einigen AV-Seiten, die die ntowendigen Unterlagen für die Beantragung eines Eheschliessungsvisums auflisten, fällt dann "natürlich" dieser Punkt ... und dann bekommen das einige Antragsteller nicht mit und fallen aus allen Wolken ("ja hätte man uns das nicht gleich sagen können")
b) wann genau soll man dann den Antrag stellen? Man weiss ja nicht, wann das Standesamt alles an das OLG schickt. Klar, man kann das Standesamt fragen ... aber mach mal daraus einen Prozess (im Sinne "zwingende Vorgehensweise"). Wenn es eine zwingende Bestätigung vom Standesamt dafür gäbe, machte das Sinn ... gibt es aber nicht. S'chriftlich bekommst du vom Standesamt soweit ich mich erinnere eine Liste über notwendige Dokumente (und das auch nicht bei jedem Standesamt) und im nächsten Schritt eben den Termin.

Missverständnisse und eine Menge Anträge, bei denen die Verlobten die Ehe nicht angemeldet haben wären die Folge. Die ABH und AV laufen los um diese Anträge zu erledinge und dann?

Zumal ich mir vorstellen kann, dass man den Antrag dann einfach liegen lässt, bis eben diese zwingende  Voraussetzung erfüllt ist, wenn man noch andere Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, bearbeitet werden können.
Und was ist dann gewonnen?
(Gut, die AVn, denen langweilig ist, werden wohl schon vorab mit der Arbeit anfangen)
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Antwort #36 - 20.01.2012 um 15:31:23
 
erne schrieb am 20.01.2012 um 09:59:18:
Zumal ich mir vorstellen kann, dass man den Antrag dann einfach liegen lässt, bis eben diese zwingendeVoraussetzung erfüllt ist, wenn man noch andere Anträge, die die Voraussetzungen erfüllen, bearbeitet werden können.
abklären.

Das kan man vorher wohl mit der AV abklären.
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Antwort #37 - 06.09.2012 um 19:57:54
 
So, ich möchte an dieser Stelle verkünden, dass alles geklappt hat Smiley

Am 27.05. ist meine Frau nach Deutschland eingereist und wir haben am 02.06. geheiratet. Am 28.06. hat sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt (es hat ziemlich lange gedauert, bis die Krankenkasse ihren Aufnahmeantrag angenommen hat...) und sie am 05.09. erhalten!

Vielen Dank an alle, die mir weitergeholfen haben!

Gruß
ilt
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Antwort #38 - 07.09.2012 um 14:10:52
 
Herzlichen Glueckwunsch  Smiley
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