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FZF: Ruanderin -> deutscher Student (Gelesen: 13.267 mal)
schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.06.2011 um 13:02:22
 
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
oder ob meine Mutter das wieder für mich übernehmen kann. Kann mir jemand was da zu sagen...? 


Das kann auch Deine Mutter übernehmen.

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Sonst gäbe es ja noch die Möglichkeit, in Ruanda zu heiraten. Ist das dann mit mehr oder weniger Bürokratrie verbunden? 


Ihr würdet zwar die Sache mit der VE "umgehen", aber ansonsten stelle ich mir das Ganze nicht einfacher vor, wenn Ihr in Ruanda heiraten würdet. -  Ruanda gehört zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ...   Augenrollen

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Wie lange würde es dann dauern, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält?


Nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum und erfolgter Eheschließung in der Regel kurzfristig (manchmal noch am selben Tag, manchmal dauerts auch drei, vier Wochen)

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Gibt es bei der Aufenthaltserlaubnis irgendwelche Beschränkungen zum Thema Arbeit/Job?


Nein. Mit der AE als Ehegatte eines/einer Deutschen darf man jede Beschäftigung und Erwerbstätigkeit ausüben.

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Darf man sich mit einer solchen Aufenthalserlaubnis dann frei in der EU bewegen?


Für touristische bzw. Kurzaufenthalte bis zu dei Monaten ohne Probleme und ohne Visum. (Achtung bei Leistungsbezug SGB II - "Erlaubnis" des Jobcenter nötig - die gewähren nur 15 Tage im Jahr, ansonsten Leistungsauschluss.)

ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:
Ich möchte eventuell ein Auslandssemster in Spanien machen. Dürfte sie mich dort besuchen bzw. sogar dort mit mir wohnen? 


Besuchen ist, wie gesagt, gar kein Problem. - Auch ein längerer Aufenthalt sollte gehen, da Deine Frau innerhalb der EU von Dir abgeleitet Freizügigkeit genießen würde. - Dafür müsstest Du aber in Spanien in der Regel einen Freizügikeitstatbestand erfüllen, ansonsten für Dich und deine Frau genügende Existenzmittel, einschließlich KV - Schutz, nachweisen können.

Beachten solltet Ihr § 51 AufenthG (Gefahr des Erlöschens der AE bei nicht nur vorübergehendem - sicheres Indiz: Abmeldung in Deutschland! - bzw. mehr als sechsmonatigem Auslandsaufenthalt) - im Zweifel unbedingt vorher die ABH kontaktieren!


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #16 - 06.06.2011 um 14:00:15
 
Ok, super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Noch zwei Fragen zu meinem Status, wenn ich heirate:
1.) Momentan bekomme ich kein BAföG. Wird mein Anspruch nach meiner Heirat immer noch vom Einkommen meiner Eltern abhängig gemacht, oder könnte es sein, dass ich dann BAföG erhalten kann?
2.) Kriegt meine Mutter für mich weiterhin Kindergeld, wenn ich heirate?
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Antwort #17 - 19.10.2011 um 16:14:12
 
So, ich melde mich mal wieder...

Ich war in meinem Studienort in Deutschland beim Standesamt und dort wurde mir mitgeteilt, dass eine Amtshilfeüberprüfung nötig sei. Dafür wurde eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Geburtsurkunde gefordert, die ich dann inkl. deutscher Übersetzung im Standesamt eingereicht habe. Zusätzlich musste ich noch 500 € einzahlen und die Dokumente wurden nach Kigali geschickt. Heute kam dann eine für mich echt deprimierende E-Mail vom Standesamt: Nach Absprache mit dem Vertrauensanwalt hat die Deutsche Botschaft in Kigali dem Standesamt mitgeteilt, dass die Kosten sich auf 800 € belaufen werden. Der Anwalt wird seine Arbeit erst aufnehmen, wenn ich eine Zusage mache, die Kosten zu übernehmen.

Meine Frage dazu: Sind solche Kosten normal??? Ich weiß, dass es zwar an der Sache nichts ändert, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, warum es so teuer sein soll, sich die Dokumente anzusehen und ihre Echtheit zu bestätigen.
Desweiteren verstehe ich nicht ein Mal den Sinn der Amtshilfeüberprüfung: Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...? Tut mir leid, dass ich hier philosophisch werde, aber irgendwie musste ich das grade mal loswerden...

Lg
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Antwort #18 - 19.10.2011 um 16:42:21
 
ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Meine Frage dazu: Sind solche Kosten normal??? Ich weiß, dass es zwar an der Sache nichts ändert, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, warum es so teuer sein soll, sich die Dokumente anzusehen und ihre Echtheit zu bestätigen.


Ansehen und dann für echt befinden = kann man sein lassen.
Der VA befragt das Dorf nachbarn etc.

ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Desweiteren verstehe ich nicht ein Mal den Sinn der Amtshilfeüberprüfung: Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...?


Die AV möchte schon wissen ob es die Dame XYZ oder die Tochter von Bin Laden ist die man in D reinlässt.
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Antwort #19 - 19.10.2011 um 17:45:05
 
ilt schrieb am 19.10.2011 um 16:14:12:
Was bringt es der Deutschen Botschaft, die Identität meine Freundin zu verifizieren...? 

Die Identität deiner Freundin wird der Dt. Botschaft, die ja ein Visum für sie geben soll, nicht wurst sein, aber mit der Überprüfung der Geburtsukunde hat sie wenig zu tun.
Es ist nun mal so, dass für die Eheschliessung in D gewisse Formalitäten nötig sind. Dazu gehört die genaue Abstammung der Verlobten (also auch Geburtsurkunde) zu verifizieren, und auch deren familiären Status.
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Antwort #20 - 20.10.2011 um 10:03:23
 
Hallo,

Auszug aus einer E-Mail des Standesamtes:
"Laut Auskunft der Botschaft liegen die Kosten für diese Amtshilfetätigkeit  zwischen 30 € und 1.500 €, je nach Aufwand des Rechtsanwaltes, z. B. Entfernung vom Botschaftssitz zum jeweiligen Geburtsort und natürlich die damit verbundene Zeit. "

Meine Freundin wurde in der Millionenstad Kampala (Uganda) in einem Privathaus geboren. Der Anwalt hat keine weiteren Informationen. Soll der jetzt tatsächlich da hinfahren? Welchen Zweck soll das haben, wenn dabei doch eh nichts rauskommt?

Lg
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Antwort #21 - 20.10.2011 um 10:57:22
 
ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Soll der jetzt tatsächlich da hinfahren?

wenn er es für notwendig hält

ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Welchen Zweck soll das haben, wenn dabei doch eh nichts rauskommt?

warum soll da nichts rauskommen?
wenn da doch nichts rauskommt, wird er eben der AV ein negatives Ergebnis diesbezüglich geben müssen.


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Antwort #22 - 20.10.2011 um 14:41:59
 
sigi-n schrieb am 19.10.2011 um 16:42:21:
Ansehen und dann für echt befinden = kann man sein lassen.
Der VA befragt das Dorf nachbarn etc.


Vor allem aber wird der VA erst einmal einen Blick in das jeweilige Geburtsregister werfen, ob die Angaben in der Urkunde mit den Angaben im Register übereinstimmen, und auch sonst, ob alles seine Ordnung hat (z. B. ob der richtige Beamte unterschrieben hat).

ilt schrieb am 20.10.2011 um 10:03:23:
Meine Freundin wurde in der Millionenstad Kampala (Uganda) in einem Privathaus geboren.


Wo wurde die vorgelegte Geburtsurkunde denn ausgestellt?

Wenn die Freundin in Uganda geboren ist, müsste sie eigentlich eine ugandische Geburtsurkunde haben. Und eine ugandische Geburtsurkunde lässt sich vermutlich schneller und billiger mit Hilfe der deutschen Botschaft in Kampala verifizieren.

Wenn sie allerdings nur eine ruandische Geburtsurkunde hat, könnte das die hohen Kosten der Überprüfung erklären, denn in dem Fall muss der Anwalt erst einmal auf die Suche in den ugandischen Geburtsregistern gehen...

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Antwort #23 - 20.10.2011 um 15:07:41
 
Warum so kompliziert? Flig nach Kigali und heirate sie. Dann hast Du auch als mittelloser Student ein Recht auf ihren nachzug, da Du deutsch bist. Egal, wieviel Du verdienst. Papiere, Hochzeit, Flüge etc. müssen natürlich bezahlt werden, aber ihr Visum auf Ehegattennachzug zu einem Deutschen darf ihr nicht verweigert werden. Sie soll sich im ruandischen Standesamt mal schlau machen, welche Dokumente Ihr braucht. Der Weg ist hart und dauert lange, aber m. E. als umgekehrt. Viel Glück.

Mein Mann kommt aus Ghana und unsere FZF dauerte ca. 5 Monate. Es wurden seine Dokumente durch die Botschaft vor ort überprüft und er auch von der Botschaft befragt. Außerdem befragte ein Botschaftsanwalt seine Familie vor Ort. Aber das steht man alles durch, hört sich schlimmer an als es ist. Wir hatten höllische Angst, aber alles gut.
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Antwort #24 - 20.10.2011 um 17:16:40
 
Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 15:07:41:
Flig nach Kigali und heirate sie.

"Toller" Tip.
Und die ruandische Eheurkunde? die wird dann genauso vom Vertrauensanwalt überprüft werden müssen, wie die Geburtsurkunde.
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Antwort #25 - 20.10.2011 um 17:32:33
 
Evaskatze schrieb am 20.10.2011 um 15:07:41:
Warum so kompliziert? Flig nach Kigali und heirate sie. Dann hast Du auch als mittelloser Student ein Recht auf ihren nachzug, da Du deutsch bist.


Eben. Auf ihren Nachzug!

Und das funktioniert nicht auf Zuruf. Wer ist sie? Ist die Antragstellerin für das Visum identisch mit der Frau, die er geheiratet hat?

Genau das wird bei der Urkundenprüfung geklärt - völlig egal, ob er vorher oder hinterher in Deutschland heiratet.

Es bleibt also dabei: Das Verfahren ist eingeleitet, und wenn der Anfragende diese Frau heiraten will, dann muss er zunächst bereit sein, bis zu 1500 Euro für den Vertrauensanwalt auszugeben.

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Antwort #26 - 20.10.2011 um 18:18:03
 
Eduard schrieb am 20.10.2011 um 14:41:59:
Wo wurde die vorgelegte Geburtsurkunde denn ausgestellt?

Wenn die Freundin in Uganda geboren ist, müsste sie eigentlich eine ugandische Geburtsurkunde haben. Und eine ugandische Geburtsurkunde lässt sich vermutlich schneller und billiger mit Hilfe der deutschen Botschaft in Kampala verifizieren.

Wenn sie allerdings nur eine ruandische Geburtsurkunde hat, könnte das die hohen Kosten der Überprüfung erklären, denn in dem Fall muss der Anwalt erst einmal auf die Suche in den ugandischen Geburtsregistern gehen...



Die Geburtsurkunde wurde ihr dieses Jahr (!!!) mit "Jugement Supplétif" (Nachbeurkundungsbeschluss zur Ausfertigung der Geburtsurkunde) in Kigali ausgestellt.
Sie sagt, dass sie vorher keine Geburtsurkunde hatte und ich bin mir auch nicht so sicher, ob die Geburt in einem Register in Kampala eingetragen wurde... Sie sagt, es sei normal, dass in Ruanda keiner eine Geburtsurkunde habe...

Was würde denn theoretisch passieren, wenn der VA nach Kampala fährt, dort aber nicht die erhofften Aufzeichnungen findet? Es kann doch nicht sein, dass uns deswegen das Heiraten untersagt wird, oder?
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Antwort #27 - 20.10.2011 um 18:49:04
 
ilt schrieb am 20.10.2011 um 18:18:03:
Sie sagt, es sei normal, dass in Ruanda keiner eine Geburtsurkunde habe...

Was würde denn theoretisch passieren, wenn der VA nach Kampala fährt, dort aber nicht die erhofften Aufzeichnungen findet?

Wenn der Vertrauensanwalt das auch als normal kennt, müsste er das dann auch so bestätigen.

ilt schrieb am 20.10.2011 um 18:18:03:
Es kann doch nicht sein, dass uns deswegen das Heiraten untersagt wird, oder?

Ich kann es mir ganz gut vorstellen, dass ein deutsches  Standesamt eine Ehe nicht vollziehen wird, wenn die Identität eines Verlobten unkar ist.
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Antwort #28 - 28.11.2011 um 10:13:31
 
Hallo,

das Standesamt hat am 25.10. den Auftrag zur Amtshilfeüberprüfung an die deutsche Botschaft in Kigali erteilt.

Seitdem warten wir jeden Tag auf eine Rückmeldung der Botschaft. Es ist wirklich schwer für uns, weil wir nicht wissen, warum das Ganze "so lange" dauert.

Mir ist schon klar, dass die Wartezeit wahrscheinlich in jedem Fall anders ist und ich bezweifle, dass hier viele User speziell mit Ruanda Erfahrungen haben, aber könnt ihr mir vielleicht ungefähr sagen, wann wir mit einer Antwort von der Botschaft rechnen können? Vom Standesamt kommt nur die Antwort "Wie lange das Prüfungsverfahren dauert, ist uns nicht bekannt." Es macht uns verrückt...
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Antwort #29 - 28.11.2011 um 10:33:05
 
Die zuständige Adresse für Deine Frage ist der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Die Frage kannst Du per Brief, Mail oder telefonisch stellen (wobei Du telefonisch irgend jemanden erwischt, die/der sicherlich spontan nichts antworten kann).
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