ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:oder ob meine Mutter das wieder für mich übernehmen kann. Kann mir jemand was da zu sagen...?
Das kann auch Deine Mutter übernehmen.
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:Sonst gäbe es ja noch die Möglichkeit, in Ruanda zu heiraten. Ist das dann mit mehr oder weniger Bürokratrie verbunden?
Ihr würdet zwar die Sache mit der
VE "umgehen", aber ansonsten stelle ich mir das Ganze nicht einfacher vor, wenn Ihr in Ruanda heiraten würdet. - Ruanda gehört zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ...
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:Wie lange würde es dann dauern, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält?
Nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum und erfolgter Eheschließung in der Regel kurzfristig (manchmal noch am selben Tag, manchmal dauerts auch drei, vier Wochen)
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:Gibt es bei der Aufenthaltserlaubnis irgendwelche Beschränkungen zum Thema Arbeit/Job?
Nein. Mit der
AE als Ehegatte eines/einer Deutschen darf man jede Beschäftigung und Erwerbstätigkeit ausüben.
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:Darf man sich mit einer solchen Aufenthalserlaubnis dann frei in der EU bewegen?
Für touristische bzw. Kurzaufenthalte bis zu dei Monaten ohne Probleme und ohne Visum. (Achtung bei Leistungsbezug
SGB II - "Erlaubnis" des Jobcenter nötig - die gewähren nur 15 Tage im Jahr, ansonsten Leistungsauschluss.)
ilt schrieb am 06.06.2011 um 12:28:20:Ich möchte eventuell ein Auslandssemster in Spanien machen. Dürfte sie mich dort besuchen bzw. sogar dort mit mir wohnen?
Besuchen ist, wie gesagt, gar kein Problem. - Auch ein längerer Aufenthalt sollte gehen, da Deine Frau innerhalb der EU von Dir abgeleitet Freizügigkeit genießen würde. - Dafür müsstest Du aber in Spanien in der Regel einen Freizügikeitstatbestand erfüllen, ansonsten für Dich und deine Frau genügende Existenzmittel, einschließlich
KV - Schutz, nachweisen können.
Beachten solltet Ihr § 51
AufenthG (Gefahr des Erlöschens der
AE bei nicht nur vorübergehendem - sicheres Indiz: Abmeldung in Deutschland! - bzw. mehr als sechsmonatigem Auslandsaufenthalt) - im Zweifel unbedingt vorher die
ABH kontaktieren!
=schweitzer=