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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.416 mal)
Themen Beschreibung: Einladung eines deutschen AG
momoplumssack
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis
23.04.2011 um 10:53:30
 

Mein Freund ist Türke und lebt auch (noch Zwinkernd ) dort. Er war bereits 3 mal in Deutschland und hat hier einen Bekannten von mir kennengelernt, der eine Firma besitzt. Mein Bekannter würde ihn in seiner Firma - auch ohne entsprechende Ausbildung einstellen.
Wie ist das nun genau mit einer Arbeitsgenehmigung? Gibt es Chancen, wo stellt man entsprechende Anträge...? Kann mein Bekannter ihn "einladen"? hä?

Danke schon mal im vorraus!

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.04.2011 um 14:29:03
 
Beide müssen den Antrag stellen. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus gleichzeitig (mit dem Antragsformular) auch einen Vermittlungsauftrag geben.

Falls es hierzulande einen Arbeitslosen gibt, der die angebotene Tätigkeit auch ausführen kann, wird die Agentur dann diesen Arbeitslosen zur Firma vermitteln und die Arbeitserlaubnis für den türkischen Bewerber in der Türkei ablehnen (= Vorrangprüfung).

Wenn es nicht gerade eine sehr spezielle Tätigkeit ohne einen Arbeitslosen in Deutschland ist, ist die Chance gleich Null.
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #2 - 23.04.2011 um 16:42:01
 
Hi momoplumsack,

wenn dein Freund noch in der Türkei lebt, muß erstmal er einen Antrag stellen und zwar einen Visaantrag zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Den Antrag stellt er bei seiner zuständigen deutschen Auslandsvertretung in der Türkei.

Der Antrag geht über verschiedene Instanzen an die entsprechende deutsche Ausländerbehörde, diese prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt werden, dass einem Visum zugestimmt werden kann.

Jetzt kommt es darauf an, welche Art der Beschäftigung dein Freund hier in Deutschland ausüben will.
Grds. müssen die Hürden der BeschV genommen werden, gibt es für die Tätigkeit dort keinerlei Ausnahmeregelung, dann kann der Antrag bereits durch ABH abgelehnt werden und es muss keine Einschaltung der BA erfolgen.
Wenn es allerdings eine Ausnahme nach der BeschV gibt, dann wird sie die Bundesagentur für Arbeit (BA) einschalten zwecks Vorrangprüfung.
Erst im Rahmen der Vorrangprüfung kommt der künftige Arbeitgeber ins Spiel.

Zitat:
Mein Bekannter würde ihn in seiner Firma - auch ohne entsprechende Ausbildung einstellen.

Aufgrund der Aussage würde ich allerdings eher in Richtung "0" Chancen tendieren.

Hier ohne nähere Angaben zur Stelle/Tätigkeit irgendwelche Aussagen zu treffen ist mehr spekulativ und man könnte auch diese Dame Wahrsagerin fragen.


Gruß & schöne Ostertage
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

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momoplumssack
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.04.2011 um 08:42:42
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort...

Es ist - wie ihr ja wisst - alles nicht so ganz einfach mit den Überlegungen wie er nach Deutschland kommen kann...
Wir gehen gerade alle Möglichkeiten durch um eine Lösung zu finden und da war die Idee mit der Arbeit eben eine der greifbaren...

Eine andere ist natürlich, dass er ein Studium beginnt - in der Türkei hatte er ein Studium begonnen, jedoch wieder abgebrochen (Armee, dann gut bezahlten Job mit Sozialerischerung et. angenommen). Ist dies evtl. ein Grund ein neues Studium in D. abzulehnen (nach dem Motto: er hat es ja schon in der T. nicht zu Ende gemacht warum sollten die Chancen in D. höher sein?)
Eine andere Überlegung:
Könnte man auch den Weg über ein Sprachevisum zur Vorbereitung auf ein Studium gehen? Er kann halt schon recht gut deutsch - aber das dürfte ja kein Hinderungsgrund sein, oder?
Was ich bis jetzt zu so einem Sprachvisum weiß ist, dass man einen Intensivsprachkurs belegen muss (20Std/Woche) und dass derjenige der seine VE einreicht mind. den Bafög Satz (600€) "übrig" haben muss.
Da ich selbst im letzten Semester studiere habe ich nicht die Vorraussetzungen ihm die VE zu geben - gibt es da andere Möglichkeiten, z.B. dass mein Vater uns das Geld auf ein Konto überweist und wir das damit so vorweisen?

Letztendlich suchen wir nach Möglichkeiten um uns richtig kennenzulernen - ich werde zwar 1/2 Jahr dort sein, um dort meine Diplomarbeit zu schreiben ...aber Deutschland ist ja doch irgendwie anders... und deshalb wär es super wenn auch er mal längere Zeit in D ist - ohne halt gleich zu heiraten...

Habt ihr sonst noch andere Ideen oder Erfahrungen?

Ich danke euch schon mal und finde dieses Forum hier wirklich super... außerdem tut es so gut zu wissen, dass man sich nicht allein mit solchen Liebs - Kummer - Lösungs- Such Fragen beschäftigt..
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 25.04.2011 um 23:07:15
 
momoplumssack schrieb am 25.04.2011 um 08:42:42:
gibt es da andere Möglichkeiten, z.B. dass mein Vater uns das Geld auf ein Konto überweist und wir das damit so vorweisen?

Sperrkonto einrichten ...  von wem das Geld kommt, ist da zweitrangig.
Er wird über das Sperrkonto nur begrenzt verfügen können, also nur einen bestimmten Monatssatz haben
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