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Wiedereinreise nach Urlaub (Praktikumsvisum in der Zwischenzeit abgelaufen) (Gelesen: 1.813 mal)
Mental
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise nach Urlaub (Praktikumsvisum in der Zwischenzeit abgelaufen)
21.04.2011 um 16:54:36
 
Hallo liebes Team,

ich stelle eine Frage für meine verunsicherte kanadische Freundin, die in einem englischsprachigen Forum eine Info gefunden hat, die uns beiden neu war:

http://www.toytowngermany.com/lofi/index.php/t199401.html

Dort steht, dass ein Nicht-EU-Ausländer nach seinem Praktikum mit Arbeitserlaubnis kein Touristenvisum mehr beantragen darf für eine Dauer von 90 Tagen.

Ich habe hier im Forum aber schon öfters gelesen, dass das mit einer Aus- und wieder Einreise durchaus möglich ist, beispielsweise hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1222271562
oder hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182883625/0

Was stimmt denn nun? Hat sich zwischenzeitlich vielleicht was geändert?

Kurz zu ihrem Fall: Sie (Kanadierin) macht ein einjähriges studienbezogenes Praktikum bis zum 20. Mai. Dann verfällt auch ihre Arbeits- und damit Aufenthaltserlaubnis. Am 26. Mai fliegt sie nach China (zur Oma) für 3 Wochen und kommt am 19. Juni nach Deutschland zurück. Ihren Rückflug nach Kanada hat sie erst Ende Juli gebucht, weil ihr Studium in Kanada erst Anfang August weitergeht und wir dann noch einen Monat zusammen sein können.

Würde sie möglicherweise bei der Ausreise nach China oder eher bei der Wiedereinreise ein Problem bekommen oder kann sie ganz normal ein Touristenvisum bekommen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Mental
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.04.2011 um 17:01:09
 
Mental schrieb am 21.04.2011 um 16:54:36:
Sie (Kanadierin) 

Als kanadische Staatsbürgerin kann sie doch (als Touristin) visafrei einreisen und sich bis zu 90 Tagen hier aufhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mental
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 21.04.2011 um 17:14:23
 
Tut mir leid, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt:

Sie arbeitet bis zum 20. Mai 2011 schon ein Jahr in Deutschland. Die Frage ist, ob das Touristenvisum sofort wieder beantragt werden kann, OHNE dass sie 90 Tage aus Schengen raus war.

Grüße
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 21.04.2011 um 19:22:03
 
Mental schrieb am 21.04.2011 um 17:14:23:
Die Frage ist, ob das Touristenvisum sofort wieder beantragt werden kann, OHNE dass sie 90 Tage aus Schengen raus war.


Hi...
Lies dir einfach mal Ziff. 6.1.8.2 der AVWV zum AufenthG durch...

Zitat:
Bei Staatsangehörigen der Drittländer, die in der Liste in Anhang II der o. a. Verordnung aufgeführt sind („Positivstaater“) ist nach Beendigung eines Aufenthalts nach nationalem Recht die unmittelbare Wiedereinreise als sichtsvermerksfreier Drittausländer i. S. v. Artikel 20 Absatz 1 SDÜ möglich. In beiden Fällen ist bei einem kurzfristigen Aufenthalt, der an einen Aufenthalt nach nationalem Recht anschließt erforderlich, dass erst eine Ausreise aus dem Schengengebiet und eine anschließende Wiedereinreise erfolgt, damit die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1 Schengener Grenzkodex überprüft werden können.


Heißt im Ergebnis, der bisherige Aufenthalt war nach nationalem Recht, insofern ist ein visumsfreier Aufenthalt nach einer Aus- und Wiedereinreise aus dem Schengengebiet möglich. 90 Tage warte muss man hierzu nicht, die Wiedereinreise ist unmittelbar nach der Ausreise möglich...

Ein Touristenvisum braucht sie allerdings nicht, da sie zu den Staatsangehörigen gehört, die für einen Touristenaufenthalt bis zu 3 Monaten keine Visum brauchen.

Hinsichtlich des Ausreisetermins 26.05. in Anbetracht der Gültigkeit der AE bis 20.05. würde ich dringenst mit der ABH reden, sonst kann es bei der Ausreise Probleme geben (Stichwort: illegaler Aufenthalt und Strafanzeige, allerdings ohne aufenthaltsrechtliche Folgen).

Daddy
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Mental
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 21.04.2011 um 22:56:28
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Dann werden wir die ABH einmal anrufen!

Grüße
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