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Arbeitsvertrag abgelehnt (mystische umstände) (Gelesen: 1.730 mal)
kamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.04.2011 um 19:11:05
 
hallo,
analoges problem mit dem ähnlichen schwerpunkt habe ich leider noch nicht in den anderen foren gefunden
folgendes. bin jetzt unter § 16.4. mein arbeitsvertrag wurde in der letzten instanz, (das ist die ABH wie ich jetzt verstehe und doch nicht der arbeitsamt), abgelehnt.
arbeitsamt hat den durchschnittsgehalt der region als email an die ABH geschickt. das ganze problem ist, dass in meiner branche ein sehr grosser unterschied ob du berufsanfänger bist oder  mind. 3 jahre arbeitserserfahrung hast. somit der durchschnitts-brutto-gehalt als arithmetisches mittel aus allen gehältern der in der stadt arbeitender fachleute, ein absolutes unsinn ist
der geforderter minimaler einstiegsgehalt liegt ca 1000 euro über dem tatsäch realistischen, den alle meine deutschen kollegen auch bekommen. und davon weiss ich nicht aus den zeitungen oder aus fiktiven statistiken sondern aus umfragen und aus den vorstellungsgesprächen.
somit bin ich in der situation, in der freien markt, wo ich im ehrlichen wettbewerb mit meinen deutschen kollegen stehe und aber auch mit den sich billig anbietende freien mitarbeitern, und mit den einheimischen berufsanfängern, deren gehälter(in der einstiegszeit) zu 20% von der finanzamt subventioniert werden. ist egal. würde wahrscheinlich in meinem land den ausländischen fachkräften noch viel schwerer gehen.
wenn man aber solche fantastische zahlen als mindestbruttogehalt(für ausländische staatsbürger) festlegt dann bleibt der erfolg mit der jobsuche ein mission impossible
was kann ich in der situation machen, wenn die mühsam gewonnene arbeitsverträge eins nach dem anderen abgelehnt werden?

schätze eure hilfe sehr
kamila Smiley
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schweitzer
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Antwort #1 - 21.04.2011 um 07:17:56
 
Hallo kamila,

auf diese Frage:

kamila schrieb am 20.04.2011 um 19:11:05:
was kann ich in der situation machen, wenn die mühsam gewonnene arbeitsverträge eins nach dem anderen abgelehnt werden?


... gibt es nur eine Antwort: für den Fall der Ablehnung auf einen schriftlichen, begründeten Ablehnungsbescheid bestehen und im Zweifel fristgemäß mit juristischen Mitteln (je nach Bundesland Widerspruch oder sogleich Klage) gegen die Entscheidung(en) vorgehen.

Wann und ob das für den jeweiligen Einzelfall sinnvoll ist, wird Dir von hier aus allerdings niemand sicher sagen können. -

Fakt ist, dass für die Gewährung einer entsprechenden Arbeitsgenehmigung ein branchenüblicher Lohn gezahlt werden muss. Dabei ist sehr wohl auch zu berücksichtigen, was für einen Berufseinsteiger branchenüblich ist. Welches nun belastbare Kriterien dafür bezogen auf die Tätigkeit, für die Du Dich beworben hast, sind, wird letztlich nur ein wirklicher Kenner der Materie beurteilen können. -

Ich denke, Du müsstest da einen versierten Anwalt kontaktieren, der sowohl im Arbeits- als auch im Ausländerrecht gut Bescheid weiß. Mit seiner Hilfe wäre zunächst zu sondieren, in welchen Fällen ein Widerspruch/eine Klage Erfolgsaussicht hätte.


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Eduard
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Antwort #2 - 21.04.2011 um 10:56:05
 
schweitzer schrieb am 21.04.2011 um 07:17:56:
... gibt es nur eine Antwort: für den Fall der Ablehnung auf einen schriftlichen, begründeten Ablehnungsbescheid bestehen und im Zweifel fristgemäß mit juristischen Mitteln (je nach Bundesland Widerspruch oder sogleich Klage) gegen die Entscheidung(en) vorgehen.


Mal ganz dumm gefragt: Wie funktioniert das genau?

Das Problem, das sich sehe, ist, dass Angebote von Arbeitgeber immer befristet sind (üblicherweise 2 Wochen). Das bedeutet, dass das Angebot in der Regel bereits erloschen sein wird, wenn die TS Klage erhebt. Dann kann aber eine angerufenes Verwaltungsgericht allenfalls feststellen, dass die Ablehnung durch die ABH rechtswidrig war, eine AE kann aber trotzdem nicht erteilt werden, weil es an den Voraussetzungen (nämlich einem aktuell vorliegenden Arbeitsplatzangebot) fehlt. Oder wäre in diesem Fall wegen der Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung denkbar?

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schweitzer
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Antwort #3 - 21.04.2011 um 11:01:49
 
Eduard schrieb am 21.04.2011 um 10:56:05:
Mal ganz dumm gefragt: Wie funktioniert das genau?


Mal noch dümmer gegengefragt  Zwinkernd : Was sollte man sonst tun?

Eduard schrieb am 21.04.2011 um 10:56:05:
aber eine angerufenes Verwaltungsgericht allenfalls feststellen, dass die Ablehnung durch die ABH rechtswidrig war, eine AE kann aber trotzdem nicht erteilt werden


Könnte sein, aber die ABH wird sich wenigstens in der Folge genauer überlegen, wann sie ablehnt und wann nicht.

Eduard schrieb am 21.04.2011 um 10:56:05:
Oder wäre in diesem Fall wegen der Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung denkbar?


Warum nicht? - Müsste natürlich sorgfältig abgewogen und fundiert begründet werden - ich hatte das durchaus im Hinterkopf als ich zur Konsultation eines versierten Anwalts riet.


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Antwort #4 - 21.04.2011 um 15:05:38
 
Eduard schrieb am 21.04.2011 um 10:56:05:
Dann kann aber eine angerufenes Verwaltungsgericht allenfalls feststellen, dass die Ablehnung durch die ABH rechtswidrig war,



Das ist dann der Startschuss zu einer Amtshaftungsklage, freut sich jeder versierte RA
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