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ehegattennachzug (Gelesen: 888 mal)
abotamam
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: amerkanische
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehegattennachzug
20.04.2011 um 11:21:58
 
hallo
können sie mir sagen,ob man mit dem ehegattennachzug studieren kann.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ehegattennachzug
Antwort #1 - 20.04.2011 um 11:38:41
 
Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Bist Du im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland gekommen? Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du?


=schweitzer=
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.04.2011 um 17:58:01
 
abotamam schrieb am 20.04.2011 um 11:21:58:
können sie mir sagen,ob man mit dem ehegattennachzug studieren kann. 

wenn man eine AE §28.1 hat (FZF zu einem deutschen Ehegatten), dann darf man bei Nachweis der Zugangsberechtigung (schulische Vorbildung ist relevant) studieren.
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